Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 16.11.2009 18:46
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Sowohl als auch. Und zusätzlich heißt Risiko auch, dass durch den Wegfall dieser Personengruppe ein Funktionieren des öffentlichen Apparates, der öffentlichen Ordnung gefährdet ist.
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Mo 16.11.2009 21:48
Titel
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meine frau hat soeben die folgenden informationen vom robert-koch-institut für ihre praxis erhalten:
Zitat: | Hinweise für Ärzte - Version: 13. November 2009
Hinweise für Ärzte zur Meldung des Todes an Neuer Influenza A/H1N1 und
zu Maßnahmen bei Fällen mit Neuer Influenza A/H1N1
Vorbemerkung /Hintergrund: Die derzeitige epidemiologische Lage der Neuen Influenza A/H1N1 stellt die infektiologische Überwachung vor große Herausforderungen. Um die Lageerfassung der in Deutschland auftretenden Fälle an neuer Influenza A/H1N1 sicherzustellen, angesichts der steigenden Fallzahlen zugleich aber die Belastung der Ärzteschaft auf das Notwendigste zu reduzieren, wurde die im April 2009 eingeführte Meldepflicht für Verdachtsfälle und Erkrankungsfälle abgeschafft, die ärztliche Meldepflicht für Todesfälle, wenn im zeitlichen Zusammenhang eine Infektion mit Neuer Influenza A/H1N1 nachgewiesen wurde, bleibt bestehen. Damit soll gewährleistet sein, dass Informationen zu schweren Fällen mit Todesfolge weiter beurteilt werden können, um abschätzen zu können, ob sich die Schwere der Influenza oder die Risikogruppen ändern. Bei weiteren Änderungen der epidemiologischen Situation erfolgen ggf. weitere Anpassungen der Hinweise.
Eine Impfung von Beschäftigten in Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material gemäß STIKO-Empfehlung ist dringend zu empfehlen. Der Arbeitsschutz ist, insbesondere bei ungeimpftem Personal, zur Vermeidung von Infektionen strikt zu beachten.
Was ist zu melden?
Zu melden ist ein Todesfall, wenn im zeitlichen Zusammenhang eine Infektion mit Neuer Influenza A/H1N1 nachgewiesen wurde. Eine nachgewiesene Erkrankung liegt vor, wenn ein positives Ergebnis einer erregerspezifischen Diagnostik vorliegt (PCR). Die Labormeldepflicht des Nachweises von Neuer Influenza A/H1N1 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 24 IfSG bleibt unberührt.
Wann und an wen ist zu melden?
Die Meldung des Todes hat unverzüglich nach Feststellung des Todes an das für den Wohnort oder den momentanen Aufenthaltsort des Patienten/der Patientin zuständige Gesundheitsamt zu erfolgen.
Wie ist zu melden?
Für die Meldung stellen die Landesbehörden und Gesundheitsämter entsprechende Meldebögen zur Verfügung. Ein für die Gesundheitsämter bestimmten Erhebungsbogen finden Sie auf der Homepage des Robert Koch-Institutes (www.rki.de>Infektionskrankheiten>Influenza>Für Experten>Surveillance).
Welche weiteren Maßnahmen sollten getroffen werden?
Im Vordergrund stehen bei der aktuellen epidemiologischen Situation allgemeine Hygieneempfehlungen an alle. Erkrankte sollten mindestens bis einen Tag nach Abklingen des Fiebers zuhause bleiben.
Erkrankte, die beruflichen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben, sollten vorsorglich mindestens 7 Tage nach Symptombeginn zuhause bleiben.
Die Bedeutung von Husten-Etikette und Händehygiene sollte weiter hervorgehoben werden. Über notwendige spezielle Maßnahmen in besonderen Fällen berät das zuständige Gesundheitsamt. Auf der Homepage des Robert Koch-Institutes sind u.a. Empfehlungen zum Umgang mit Erkrankten, zum Patiententransport und zur Diagnostik zu finden (www.rki.de/influenza). Bei Verdacht auf Ausbruchsgeschehen, insbesondere wenn vulnerable Gruppen betroffen sind, sollte ebenfalls das Gesundheitsamt informiert werden.
Gesetzliche Grundlage der Meldepflicht: Dem Gesundheitsamt wird gemäß der „Verordnung über die Meldepflicht bei Influenza, die durch das erstmals im April 2009 in Nordamerika aufgetretene neue Virus („Schweinegrippe“) hervorgerufen wird“ vom 30. April 2009, geändert am 13. November 2009, i.V.m. §§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 15 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Tod eines Menschen an Influenza A/H1N1 namentlich gemeldet. Der direkte Nachweis von Influenza-Viren ist gemäß § 7 (1) Nr. 24 IfSG namentlich zu melden. Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt gemäß § 25 Abs. 1 IfSG ggf. eigene Ermittlungen an. |
so zur kenntnisnahme...
Zuletzt bearbeitet von radschlaeger am Mo 16.11.2009 21:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 31237
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 17.11.2009 01:33
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Poste ich kommentarlos:
Zitat: | Betreff: zur info!: Impfstoffe gegen die so genannte Schweinegrippe
zur info!
Die beiden Impfstoffe gegen die so genannte Schweinegrippe
Pandemrix(r) und Focetria(r), enthalten als Adjuvans
(Impfverstärker ) Squalen.
Beim Menschen ist Squalen bei den US-Soldaten des ersten Golfkriegs
als Impfverstärker engesetzt worden. 23-27 % (also jeder Vierte)
auch solche, die zu Hause blieben) bekamen die Golfkriegskrankheit ,
mit chronischer Müdigkeit, Fibromyalgie (Muskelrheuma), neben
Gedächtnis- und Konzentrationsproblemen, persistierenden
Kopfschmerzen, Erschöpfung und ausgedehnten Schmerzen
charakterisiert. Die Krankheit kann auch chronische
Verdauungsprobleme und Hautausschlag einschließen. Die Erkrankung
hat sich seit 1991 also seit 18 Jahren nicht gebessert.
Bei 95 % der Geimpften mit Golfkriegssyndrom wurden Squalen-
Antikörper gefunden, bei den Geimpften aber nicht Erkrankten bei 0
%. Erst nach mehr als 10 Jahren wurden die Schäden vom US-
Verteidigungsministerium anerkannt.
Wenn die Bundesregierung ihren Willen durchsetzt und 35 Millionen
Menschen geimpft werden, ist damit zu rechnen, dass 8-9 Millionen
Bundesbürger für die nächsten Jahrzehnte unter chronischer Müdigkeit
und Fibromyalgie etc. leiden werden.
*Geben Sie dieses Email an möglichst viele ihrer Bekannten weiter*
Juliane Sacher
Fachärztin für Allgemeinmedizin
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.11.2009 02:27
Titel
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blätter mal ein paar seiten zurück auf seite 19...
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.11.2009 04:19
Titel
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Horst Horstenhorst hat geschrieben: | Klingt seriös ... |
Klingt sehr seriös: http://esowatch.com/index.php?title=Juliane_Sacher
Zitat: | Die Symptomatik des so genannten Gulf-War-Syndroms (GWS) führt Sacher in einer Spam-Rundmail von November 2009 ... auf Squalen in Anti-Anthrax-Impfstoffen bei amerikanischen Soldaten zurück. In der E-Mail werden falsche Behauptungen aufgestellt, die bereits vor Jahren widerlegt waren. In ihrer Kettenbrief-E-Mail behauptet Sacher auch unter anderem, dass durch Impfungen gegen das im Herbst 2009 grassierende A/H1N1-Virus (Schweinegrippe) "8-9 Millionen Bundesbürger für die nächsten Jahrzehnte unter chronischer Müdigkeit und Fibromyalgie leiden werden", und dies auf Grund der Impfung. |
Zitat: | Eine Journalistin der Wirtschaftswoche befragte Sacher zu den Quellen für ihre Kettenbrief-E-Mail. Sacher gab zu, den Inhalt ihrer Spam-Mail weder selbst erarbeitet, recherchiert, noch fachlich fundiert beurteilt zu haben: ... |
Noch Fragen?
Jetzt haben es die ganzen Anti-Impfhysteriker und Verschwörungstheoretiker geschafft: Ich werd mich doch impfen lassen
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 17.11.2009 04:28, insgesamt 5-mal bearbeitet
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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samuk
Dabei seit: 01.06.2006
Ort: Upper-Eastside Helvetia
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.11.2009 09:59
Titel
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ich geh mich nun auch impfen:
gegen hepatitis a+b, typhus und diphterie, denn
ich geh mitte januar nach INDIEN!
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.11.2009 11:57
Titel
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samuk hat geschrieben: | ich geh mich nun auch impfen:
gegen hepatitis a+b, typhus und diphterie, denn
ich geh mitte januar nach INDIEN!
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Wenn dann Ende Januar die Indien-Grippe bekannt wird plädier ich für ein Ausreiseverbot.
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