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bst
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 29.02.2008 12:13
Titel
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ist das nicht sogar üblich, um den Angehörigen bei den Bestattungskosten behilflich zu sein?
alles zu behalten wär imho auch nicht pietätlos.
dem bruder was zu geben wär hingegen sehr selbstlos und edel.
daran überhaupt gedacht zu haben, sollte prinzipiell aber auch schon ausreichen
Zuletzt bearbeitet von am Fr 29.02.2008 12:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 29.02.2008 12:26
Titel
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Rechne aus, wieviel Stunden du für deine bisherige Arbeit benötigt hast, rechne aus, wieviel Geld das ausmacht und den Rest solltest du an die Angehörigen zurückzahlen. Wie ich das aus deinem Posting rauslese sind ja bis dato noch nicht alle Leistungen der Vereinbarung erbracht. Ich würde das aber auf offiziellem Weg machen, schreibe die Angehörigen an.
Ich würde reinschreiben, daß Herr XXX dir den Auftrag der Website erteilt hat, das ein teil der Arbeiten bereits getätigt worden ist und für die restlichen noch nicht erbrachten Leistungen ein Guthaben besteht, welches du gerne an die Angehörigen auszahlen würdest.
Rein rechtlich gesehen sollte man eigentlich aufpassen, an wen man das Geld auszahlt. Normalerweise darfst du das Geld nur an die Erben auszahlen. Hier müsstest du dir den Erbschein vorlegen lassen und danach das Geld an die im Erbschein aufgeführten Personen auszahlen. Bis so ein Erbschein ausgestellt ist, gehen Monate, manchmal sogar ein Jahr ins Land.
Habe selber schon genug Erbschaftssachen durch und das ist alles nicht so einfach.
Zuletzt bearbeitet von netnite am Fr 29.02.2008 12:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 29.02.2008 12:27
Titel
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ich hatte solche fälle auch schon 2 x in meiner laufbahn als selbständiger. ich hab es dann immer so gehalten, das ich den teil, für den ich schon gearbeitet hatte auch abgerechnet habe un den rest eben nicht.
aber is schon hart irgendwie... oftmals sind die kunden dann auch nicht viel arg älter als ma selbst. da kommt man ins grübeln...
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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 29.02.2008 12:35
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | ich hatte solche fälle auch schon 2 x in meiner laufbahn als selbständiger. ich hab es dann immer so gehalten, das ich den teil, für den ich schon gearbeitet hatte auch abgerechnet habe un den rest eben nicht. |
So sollte man es auch halten, alles andere wäre einfach falsch. Geld behalten, was mir nicht zusteht, weil die Leistung noch gar nicht erbracht wurde ist nicht ok.
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Sidschei
Threadersteller
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Fr 29.02.2008 12:39
Titel
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Ich denke auch, das ich den entsprechenden teil zurückerstatten möchte.
Aber Netnite hat schon recht -> es soll ja an den richtigen Erben gehen.
Also Bruder anschreiben und um Erbschein bitten? Oder wäre das auch schon wieder pietätlos, wenn er gerade einen Verwandten veloren hat und man sagt: Du kannst Kohle haben, aber nur gegen Erbschein"...
Sorry, aber ich kann mit solchen Sachen wie Kondolenz und Trauer anderer Leute einfach nicht umgehen und ducke mich am liebsten immer ganz tief weg, wenn der kalte Hauch an mir vorüberzieht...
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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 29.02.2008 13:58
Titel
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Ich würde erstmal noch ein paar Wochen ins Land gehen lassen, da der Trauerfall ja noch recht frisch ist. Leg das Geld beiseite und schreibe den Bruder in ein paar Wochen mal an, daß hier ein Guthaben besteht und du dies an den Erbberechtigten auszahlen möchtest. Dies möchte er dir dann einfach nachweisen. Du kannst auch deinen Anwalt mit der Abwicklung der Angelegenheit betrauen, wäre für dich dann die einfachste Lösung. Der kümmert sich dann darum und fordert auch die entsprechenden Unterlagen an.
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Alexrobozombie
Gesperrt
Dabei seit: 25.02.2008
Ort: FH DO | RE
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Fr 29.02.2008 14:02
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emil2.0 hat geschrieben: | das geld für die erbrachte Leistung einbehalten, den rest mit einer gedenkkarte hinschicken.
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absolut. Wieso solltest du denn jetz für nix arbeiten nur weil er die sachen nimmer nutzen kann?
Wenn was übrig geblieben is, schickset eben zurück.
Ich denke jede Firma würde so handeln, du stehst mit dem ja in keinem persönlich Verhältnis...
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skate-rock
Dabei seit: 29.08.2003
Ort: Osnabrück
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 29.02.2008 14:06
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Ich würde persönlich zum Bruder gehen, Lage erklären und
für die erbrachte Leistung das Geld behalten, Rest zurückgeben.
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