netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 29.02.2008 15:18
Titel
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alexrobotnick hat geschrieben: | emil2.0 hat geschrieben: | das geld für die erbrachte Leistung einbehalten, den rest mit einer gedenkkarte hinschicken.
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absolut. Wieso solltest du denn jetz für nix arbeiten nur weil er die sachen nimmer nutzen kann?
Wenn was übrig geblieben is, schickset eben zurück.
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Einfach in einer Gedenkkarte zurückschicken geht nicht! Stellt euch mal vor, den Erben fallen irgendwann mal Unterlagen und Belege in die Hand über die Beauftragung der Website. Da sagen die dann, ja moment, die Leistung ist ja gar nicht voll erbracht worden, da können wir ja noch Geld zurückfordern. Und dann kommen die und fordern Geld zurück und der Gestalter sagt dann: Ja moment, das hab ich doch schon in der Gedenkkarte mitgeschickt. Da sagen die dann, ja verarschen können wir uns alleine und fordern die Kohle trotzdem zurück. Nachweis? Nachweis ob es auch an die richtigen Personen gezahlt worden ist? Merkste was?
In der Geschäftswelt muss man einfach offizielle Wege gehen und das ist definitiv keiner. Klar wäre die Geste in ordnung, aber ich habe es schon am eigenen Leib erlebt wie sowas ausarten kann, wenn es um Erbschaftssachen geht! Da hackt eine Krähe der anderen die Augen aus für ein paar Euro fuffzig.
Halte einfach den offiziellen Weg ein, Schreib die Angehörigen an und erstatte das Geld nachdem die Erben sich als solche ausgewiesen haben zurück und du bist fein raus. Imho lass es deinen Anwalt machen, wenn dir die Sache zu heiss ist.
Zuletzt bearbeitet von netnite am Fr 29.02.2008 15:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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