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SIMoshON
Dabei seit: 26.03.2009
Ort: Amberg
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.09.2010 21:16
Titel
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Asi Prollowski hat geschrieben: | Die Frage wäre ja »ab wann« bis drei Uhr nachts bzw. ist eine gewisse Flexibilität damit verbunden? Je nach Modell kann das durchaus ne interessante Sache sein. |
Arbeit bis 3 Uhr morgens bedeutet bei max. 10 Std./Tag (Gesetz), dass du um frühestens 17 Uhr anfängst! Und am darauf folgenden Tag gemäß gesetzlicher Ruhepause frühestens um 14 Uhr. Ist im Gastrogewerbe absolut normal und die werden auch ähnlich bezahlt, von daher erstmal nicht unbedingt branchenüblich, aber auch nicht zwingend verwerflich.
Unabhängig aller vertraglichen Konditionen ist der Gesetzliche Spielraum für Überstunden ziemlich großzügig, und zwar zu Ungunsten des Arbeitnehmers. Bis zu 60 Std. an 6 Tagen pro Woche sind möglich, und wenn du im Monatsmittel über 6 Monate unter 48 Std. pro Woche bleibst ist auch kein Ausgleich zwingend erforderlich... Noch Fragen?
Weiß ich, weils mich derzeit auch betrifft und ich mich beim Betriebsrat informiert habe.
Nichtsdestotrotz sind 1500 Brutto nichts auf Dauer.
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