mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 22:07 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: selbstst. - Steuern - sonst. Aktionen ? vom 29.08.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> selbstst. - Steuern - sonst. Aktionen ?
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
raystyle
Threadersteller

Dabei seit: 29.08.2008
Ort: muc
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.08.2008 16:57
Titel

selbstst. - Steuern - sonst. Aktionen ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

ich habe bereits einiges durchsucht im Forum, aber nur komplexe Antworten auf Teilgebiete, die auch wieder verwirrend waren.


deswegen wollte ich das alles mal ganz kurz zusammenfassen.


was muss man alles machen wenn man einen job anfängt auf selbstständiger basis.

wohin muss man gehen, wem sagt man dass man selbstst. ist, was bekommt man genau zugeschickt.


ausgaben: welche ausgaben fallen an, einkommen, umsatzsteuer, wie funktioniert das mit den versicherungen, was bleibt noch übrig (am besten kurz in einer formel mit gewinn = einnahmen - umsatzsteuer - einkommensteuer - ...)

in meinem fall habe ich bereits einen anderen job auf lohnsteuerkarte eins, bei dem mein bruttogehalt bereits um die arbeitgeberanteile gekürzt ist. dies ist ja bei einem selbstständigen-arbeitsverhältnis als freier mitarbeiter nicht gegeben.

man muss eine rechnung schreiben, und auch noch 15 % umsatzsteuer oder so was draufsetzen, die man dann auf das bruttogehalt draufrechnet und dem arbeitgeber in rechnung stellt ?


wer kann mir auf jede frage eine kurze präzise antwort geben, so dass es strukturiert und nur die fakten sind ?


man steht schon auf einmal da und weiss wirklich nicht was man machen soll. beim finanzamt anrufen ? bei den versicherungen anrufen ? beim kreisverwaltungsreferat oder dem arbeitsamt anrufen ? ...

wie berechne ich das maximale nettogehalt, mit dem ich arbeiten kann bzw. was muss ich prozentual ca. weglegen für die steuerabrechnung ohne dann eine steuernachzahlung zu befürchten ?


vielen vielen dank schonmal.

ray


Zuletzt bearbeitet von raystyle am Fr 29.08.2008 16:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 29.08.2008 17:07
Titel

Re: selbstst. - Steuern - sonst. Aktionen ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

raystyle hat geschrieben:
was muss man alles machen wenn man einen job anfängt auf selbstständiger basis.


Da werden Sie geholfen Guck rechts! http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

raystyle hat geschrieben:
15 % umsatzsteuer


In welchem Jahr lebst du denn... *ha ha*


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Fr 29.08.2008 17:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 29.08.2008 17:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

kurzes beispiel bei einem gewerbe (nur steuern):

gewinn 50.000 euro im jahr

es fallen dann gewerbesteuern (ca. 3 % ) und einkommensteuer (ca. 25%) an.

gwb.-st ca. 1.600 euro
eink.-st. ca. 12.500 euro

bleiben dir 35.900 euro (für den lebensunterhalt)


kurzes beispiel bei freiberufler (nur steuern):

gewinn 50.000 euro im jahr

es fallen nur einkommensteuer (ca. 28%) an.

eink.-st. ca. 35.900 euro

bleiben dir 35.900 euro (für den lebensunterhalt)


mal als beispiel was dich am ende des jahres erwarten kann. preise für versicherungen sind zu individuell. ein steuerberater kann dir alles ganz genau aufschlüsseln und anhand summe X vorrechnen.

bei der gewerbesteuer kommt es auf den "hebesatz" der gemeinde an. der variiert leicht. da gibt es auch eine nette formel die du mal googeln kannst.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 29.08.2008 17:26, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
raystyle
Threadersteller

Dabei seit: 29.08.2008
Ort: muc
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.08.2008 17:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

danke nefliete!


den link hatte ich mir schon durchgelesen..


das kann doch nicht so einfach sein, denk ich mir..


wie läuft das mit den abgaben für die krankenkassen ab, muss man da bei der kasse direkt anrufen am ende des jahres und denen mein bruttoeinkommen aus zusätzl. freiberufl. tätigkeit nennen, damit die mir die zusätz. kosten berechnen, die ich dann direkt an die kasse überweise ?

oder macht das finanzamt das ? die sind doch nur für die steuern, sozial- und rentenversicherung zuständig, oder ?


steuerberater.. der kostet doch sicher auch wieder nen haufen geld, oder ?

das mach ich lieber selber, alles was ich brauche sind nur genaue infos, wer alles von mir geld haben will und zu welchem prozentsatz (gut, den muss ich eben am ende des jahres noch ca. raussuchen), aber so allgemein... kann man sagen, dass ich mit 50 % des bruttogehalts, das ich als freiberufler bekomme, rechnen kann um auf der sicheren seite zu sein ?


so wie ich das gelesen habe, muss ich nur eine "info" an das finanzamt schicken und meinem arbeitgeber meine bankverbindung geben, einen arbeitsvertrag über freiberufl. tätigkeit unterschreiben und das wars dann auch.
am ende des jahres noch die steuererklärung machen (einfach: bruttogehalt 1. lohnstk. + bruttogehalt freiberufl. angeben), abgeben und die rechnung, die ich vom finanzamt bekomme überweisen.


hab ich da grob was übersehen, kann man das so machen, oder muss man monatl. steuern oder krankenkassenbeiträge aus der freiberufl. tätigkeit überweisen ?
  View user's profile Private Nachricht senden
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.08.2008 17:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Der Weg zum Existenzgruenderseminar oder -berater ist in diesem Fall unumgaenglich.
  View user's profile Private Nachricht senden
raystyle
Threadersteller

Dabei seit: 29.08.2008
Ort: muc
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.08.2008 17:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

es handelt sich bei mir nur um eine zusätzl. freiberufl. aushilfstätigkeit bis normaler freiberufl. variabler anstellung im selben betrieb (bei einem anderen arbeitgeber)

Zuletzt bearbeitet von raystyle am Fr 29.08.2008 17:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.08.2008 18:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

heisst das, das ist dein einziger kunde? wenn ja, sollten da schnellstens weitere hinzukommen. denn sowas sieht das fnanzamt gerne als scheinselbständigkeit und das kann u.U. für deinen auftraggeber nicht so toll enden, weil das finanzamt diesem unterstellt, das er dich freiberuflich beschäftigt, um sozialabgaben zu sparen.

ansonsten wie der hase schon sagt - existenzgründerseminar und nach möglichkeit auch mal beim steuerberater vorbei schauen. ich geh nämlich mal schwer von aus, den wirst du dann auch brauchen, damit das alles ordentlich is.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
raystyle
Threadersteller

Dabei seit: 29.08.2008
Ort: muc
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.08.2008 18:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mein kunde.. naja.. als im medienbusiness ist es zumindest bei uns halt so, dass die arbeitgeber einen pool haben von leuten, die alle freiberuflich angestellt sind, weil sie eben keine festen arbeitszeiten haben und kein festes einkommen.. deswegen heisst es ja auch freiberuflich.. das ist ja keine scheinselbstständigkeit. mir ist es sowieso egal wie ich angestellt bin, die abgaben sind ja für mich die selben am ende. ob jetzt der arbeitgeberanteil vom arbeitgeber übernommen wird, oder mir ausgezahlt wird als bruttogehalt kommt ja aufs selbe raus denk ich, oder ?
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Zweitjob! Wie ist das mit den Steuern?
Einnahmeüberschussrechnung Steuern HILFE?
Selbstständig + Steuern + Versicherungen ?
Steuern: Fahrtkosten und Angestelltenvertrag
Job und Gewerbe welche Steuern?
Festangestellt UND selbstständig - STEUERN?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.