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Thema: Job und Gewerbe welche Steuern? vom 10.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Job und Gewerbe welche Steuern?
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Fargus
Threadersteller

Dabei seit: 10.01.2007
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Verfasst Mi 10.01.2007 08:13
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Job und Gewerbe welche Steuern?

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Guten Morgen.

Ich bin gerade auf diese Seite gestossen und so wie es den anschein hat gibt es noch ein paar Leute mit meinem Problem. Ich hab mir jetzt mal die ersten 15 Seiten mit Threads angeschaut, habe aber noch ein paar fragen.

Also folgender Sachverhalt:
Ich arbeite hauptberuflich in nem Angestelltenverhältnis und will jetzt nebenberuflich ein Gewerbe anmelden.

Bis 17500 € muss ich dann ja auch keine USt. ausweisen. Am Ende des Jahres muss ich dem Finanzamt dann ne Gewinn/Verlustrechnung abgeben.
Soweit richtig?

Fragen:
- angenommen mein Auftraggeber arbeitet mit mehreren Grafikern zusammen, die anderen müssen USt ausweisen und stellen diese ja dem Auftraggeber in Rechnung, da ich das nicht muss kann ich doch 19% mehr Lohn verlangen ohne teurer zu werden (mal abgesehen davon was der Auftraggeber davon hält) - würde diese vorgehensweise einen Steuerlichen nachteil für den Auftraggeber bringen im Gegensatz zu einem Grafiker, der USt ausgewiesen hat?

- Am ende des Jahres mache ich z.Z. einen Lohnsteuerjahresausgleich, wenn ich ein Gewerbe anmelde muss ich ja zusätzlich? noch ne Einkommensteuererklärung machen, oder ersetzt diese dann den LStJA?

- Die Gewinn/Verlustrechnung wird dem FA mit der Einkommensteuererklärung abgegeben oder gesondert?

- Für den Gewinn den ich aus dem Gewerbe erziele muss ich Einkommensteuer bezahlen, wird der Gewinn auch auf meinen Lohn aus dem Angestelltenverhältnis zugerechnet, so dass ich u.U. noch Lohnsteuer davon bezahlen muss, oder wird das getrennt abgerechnet, auf der einen Seite Lohn mit Lohnsteuer, auf der anderen Gewerbeeinnahmen und Einkommensteuer? Bzw. kann es sein, dass ich durch den Gewinn aus dem Gewerbe in eine ungünstigere Steuerklasse rutsche und dadurch mehr Lohnsteuer von meinem Gehalt zahlen muss?

- und dann zu guter letzt kann ich ein Arbeitszimmer in meiner Miet-Wohnung absetzen, wenn ja bis zu welchem betrag, oder gibts da ne pauschale oder nen Prozentsatz (x% der Miet- und Nebenkosten)

Viele Fragen, danke schonmal im Voraus!

Gruß Thorsten
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.01.2007 10:01
Titel

Re: Job und Gewerbe welche Steuern?

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Fargus hat geschrieben:

Bis 17500 € muss ich dann ja auch keine USt. ausweisen. Am Ende des Jahres muss ich dem Finanzamt dann ne Gewinn/Verlustrechnung abgeben.
Soweit richtig?

Richtig

Fargus hat geschrieben:

Fragen:
- angenommen mein Auftraggeber arbeitet mit mehreren Grafikern zusammen, die anderen müssen USt ausweisen und stellen diese ja dem Auftraggeber in Rechnung, da ich das nicht muss kann ich doch 19% mehr Lohn verlangen ohne teurer zu werden (mal abgesehen davon was der Auftraggeber davon hält) - würde diese vorgehensweise einen Steuerlichen nachteil für den Auftraggeber bringen im Gegensatz zu einem Grafiker, der USt ausgewiesen hat?

Klar würde es dem Auftraggeber einen Nachteil bringen. Du wärst 19 % teurer als deine Kollegen. Für Gewerbetreibende sind nur die Nettopreise interessant. Wenn Ich von nem Grafiker ne Rechnung bekomme kann ich die Umsatzsteuer ausweisen und mir beim Finanzamt wieder holen (das könnte ich ja bei Dir nich, weil Du keine ausweist). unterm Strich bleibt dann bei beiden Rechnungen ein Nettobetrag. Und der is entscheidend. Wenn Du nun an Privatkunden verkaufen würdest, dann wäre der Bruttobetrag entscheidend.

Fargus hat geschrieben:

- Am ende des Jahres mache ich z.Z. einen Lohnsteuerjahresausgleich, wenn ich ein Gewerbe anmelde muss ich ja zusätzlich? noch ne Einkommensteuererklärung machen, oder ersetzt diese dann den LStJA?
- Die Gewinn/Verlustrechnung wird dem FA mit der Einkommensteuererklärung abgegeben oder gesondert?

Du musst eine Steuererklärung machen und dort die Anlage GSE (Geschäftsbetriebe) ausfüllen. Und diese dann mit Samt der G+V Rechnung abgeben.

Fargus hat geschrieben:

- Für den Gewinn den ich aus dem Gewerbe erziele muss ich Einkommensteuer bezahlen, wird der Gewinn auch auf meinen Lohn aus dem Angestelltenverhältnis zugerechnet, so dass ich u.U. noch Lohnsteuer davon bezahlen muss, oder wird das getrennt abgerechnet, auf der einen Seite Lohn mit Lohnsteuer, auf der anderen Gewerbeeinnahmen und Einkommensteuer? Bzw. kann es sein, dass ich durch den Gewinn aus dem Gewerbe in eine ungünstigere Steuerklasse rutsche und dadurch mehr Lohnsteuer von meinem Gehalt zahlen muss?

Dein Lohn wird für die Berechnung von evtl. Freibeträgen mit dazu gerechnet. Du kommst aber jetzt nicht unbedingt in eine andere Steuerklasse dadurch - wenn du das befürchtest.

Fargus hat geschrieben:

- und dann zu guter letzt kann ich ein Arbeitszimmer in meiner Miet-Wohnung absetzen, wenn ja bis zu welchem betrag, oder gibts da ne pauschale oder nen Prozentsatz (x% der Miet- und Nebenkosten)

Puh - das solltest Du mal nen Steuerberater oder direkt das Finanzamt fragen. Ich weiss gar nicht, ob man das bei einem Nebengewerbe mittlerweile überhaupt noch kann... Die haben da glaub ich in den letzten Jahren relativ viel geändert.
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Fargus
Threadersteller

Dabei seit: 10.01.2007
Ort: Saarland
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.01.2007 11:08
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Re: Job und Gewerbe welche Steuern?

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aUDIOfREAK hat geschrieben:

Klar würde es dem Auftraggeber einen Nachteil bringen. Du wärst 19 % teurer als deine Kollegen. Für Gewerbetreibende sind nur die Nettopreise interessant. Wenn Ich von nem Grafiker ne Rechnung bekomme kann ich die Umsatzsteuer ausweisen und mir beim Finanzamt wieder holen (das könnte ich ja bei Dir nich, weil Du keine ausweist). unterm Strich bleibt dann bei beiden Rechnungen ein Nettobetrag. Und der is entscheidend. Wenn Du nun an Privatkunden verkaufen würdest, dann wäre der Bruttobetrag entscheidend.



Mein Auftraggeber kann den Betrag den er an mich zahlt aber doch als Ausgaben abrechnen und nicht nur die USt. die ich ausweise, sprich er kann den Nettobetrag als Ausgaben absetzen, oder seh ich da was falsch?

aUDIOfREAK hat geschrieben:

Du musst eine Steuererklärung machen und dort die Anlage GSE (Geschäftsbetriebe) ausfüllen. Und diese dann mit Samt der G+V Rechnung abgeben.


Muss ich jetzt Lohnsteuererklärung + Einkommensteuererklärung abgeben oder nur eine Einkommensteuererklärung auf der mein Lohn und mein Einkommen angegeben wird? sprich muss ich für die Gewinne die ich durch das Gewerbe erziele zusätzlich noch Lohnsteuer bezahlen oder nur Einkommensteuer. (mal abgesehen davon, ob ich mit dem Gewinn eventuell nen anderen Besteuerungssatz habe)


Hintergrund ist der, meine Hauptauftraggeber werden wohl mein Vater und seine Freundin sein (jeder von denen hat ne Firma) und wir wollen das ganze halt so günstig wie möglich für alle Beteiligten regeln, sprich ich muss nicht zu viel Steuern bezahlen und sie haben immer noch so viel wie möglich Ausgaben zum absetzen.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.01.2007 11:20
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Re: Job und Gewerbe welche Steuern?

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Fargus hat geschrieben:

Mein Auftraggeber kann den Betrag den er an mich zahlt aber doch als Ausgaben abrechnen und nicht nur die USt. die ich ausweise, sprich er kann den Nettobetrag als Ausgaben absetzen, oder seh ich da was falsch?


Ja den kann er absetzen. Aber nehmen wir mal an Deine Mitbewerber bieten Ihre Dienste für 100 € netto an. Das ergibt dann eine Bruttorechnung inkl. Umsatzsteuer von 119 €.

Die 19 € kann sich der Betrieb direkt vom Finanzamt wiederholen und somit ist die Ausgabe netto 100 €. Die kann er zwar als Betriebsausgabe geltend machen, aber jeder der freie Mitarbeiter beschäftigt, wird darauf achten, so günstig wie möglich einzukaufen.

Wenn Du nun eine Rechnung über 119 € ohne Umsatzsteuer stellst, bist Du unterm Strich im Einkauf eben 19% teurer als Deine Mitbewerber.

Fargus hat geschrieben:

Muss ich jetzt Lohnsteuererklärung + Einkommensteuererklärung abgeben oder nur eine Einkommensteuererklärung auf der mein Lohn und mein Einkommen angegeben wird? sprich muss ich für die Gewinne die ich durch das Gewerbe erziele zusätzlich noch Lohnsteuer bezahlen oder nur Einkommensteuer. (mal abgesehen davon, ob ich mit dem Gewinn eventuell nen anderen Besteuerungssatz habe).

Hintergrund ist der, meine Hauptauftraggeber werden wohl mein Vater und seine Freundin sein (jeder von denen hat ne Firma) und wir wollen das ganze halt so günstig wie möglich für alle Beteiligten regeln, sprich ich muss nicht zu viel Steuern bezahlen und sie haben immer noch so viel wie möglich Ausgaben zum absetzen.


Du gibst eine normale Steuererklärung (lohnsteuer) ab und als Anlage eben die Anlage GSE mit dder G+V Rechnung. Von dein Einnahmen deines Gewerbes zahlst du dann Einkommenssteuer, sofern Du (und dafür wird Dein Lohn mit zur Berechnung hergenommen) über die entsprechenden Freibeträge hinauskommst. Da kannst Du dann mal ganz grob mit 20 - 25 % der Einnahmen rechnen, die als Steuer fällig werden.
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Fargus
Threadersteller

Dabei seit: 10.01.2007
Ort: Saarland
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.01.2007 12:04
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Vielen Dank, ich denke den Rest bekomm ich schon irgendwie hin.

Gruß Thorsten
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