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Thema: (Schein-)Selbstständigkeit vom 20.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> (Schein-)Selbstständigkeit
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 20.07.2009 15:09
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m hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
wenn deine agentur dein einziger auftraggeber ist mit dem du den überwiegenden teil deiner selbstständigen einnahmen erzielst, kann das u.U. als scheinselbstständigkeit ausgelegt werden.


Eine Scheinselbstständigkeit hat nichts mit der Menge an Auftraggebern zu tun,
sondern bezieht sich immer nur auf einen Auftraggeber und die Art der Integration
in den Betriebsablauf.


sicher? ich hab hier anderslautende infos... wenn man nämlich fast ausschließlich für einen auftraggeber tätig wird und auch den absolut überwiegenden teil seiner einnahmen damit erzielt, kann das sehr wohl als scheinselbstständigkeit ausgelegt werden, weil der auftraggeber sich damit die sozialabgaben für einen mitarbeiter spart.
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m
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Verfasst Mo 20.07.2009 15:14
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Nefliete hat geschrieben:
raff ich nicht. was soll das denn bedeuten "integration in den betriebsablauf"? ich kann also nur einen kunden haben für den ich mich selbständig mache? dann kommt es aber auf die tätigkeit an? erklär mal näher.


Die Art wie du in den Betrieb integriert wirst.

Hast du z.B. feste Arbeitszeiten, einen eigenen dauerhaften Arbeitsplatz, übernimmst
Kundenberatungen u.ä., usw, dann spricht man von einer Scheinselbstständigkeit.

Code:
sicher? ich hab hier anderslautende infos... wenn man nämlich fast ausschließlich für einen auftraggeber tätig wird und auch den absolut überwiegenden teil seiner einnahmen damit erzielt, kann das sehr wohl als scheinselbstständigkeit ausgelegt werden


Weit verbreiteter Irrglaube.

Zitat:
weil der auftraggeber sich damit die sozialabgaben für einen mitarbeiter spart.


Klar, darum geht es.


Zuletzt bearbeitet von m am Mo 20.07.2009 15:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 20.07.2009 15:15
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und was ist mit dem agrument von audio, dass sich der arbeitgeber ja so quasi alle nebenkosten sparen würde? so hab ich es bisher auch immer gehört und gelesen in den ratgeber-foren.
 
m
Moderator

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Verfasst Mo 20.07.2009 15:17
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Nefliete hat geschrieben:
und was ist mit dem agrument von audio, dass sich der arbeitgeber ja so quasi alle nebenkosten sparen würde? so hab ich es bisher auch immer gehört und gelesen in den ratgeber-foren.


Natürlich, genau darum geht es, das habt aber nichts mit der Menge an Auftraggebern zu tun.
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sockennase
Threadersteller

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Verfasst Mo 20.07.2009 15:18
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Uh ok, das wäre dann wohl der Fall.

Ich hätte nur den einen Auftraggeber, müsste regelmäßig zwei Nachmittage die Woche arbeiten, hätte einen festen Arbeitsplatz mit eigenem Rechner und ich schätze mal von der Arbeitsweise her würde sich auch nicht viel ändern. Also: Design & HTML nach Kundenauftrag, direkter Kundenkontakt...
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 20.07.2009 15:23
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m hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
und was ist mit dem agrument von audio, dass sich der arbeitgeber ja so quasi alle nebenkosten sparen würde? so hab ich es bisher auch immer gehört und gelesen in den ratgeber-foren.


Natürlich, genau darum geht es, das habt aber nichts mit der Menge an Auftraggebern zu tun.


habe mal einen kurzen (und das tue ich ungern) blick nach tante wiki geworfen. was deine aussage nur bestätigt. macht ja im nachhinein auch sinn für den selbständigen.

@sockennase: naja, das wäre bei einem 400e job wiederum voraussetzung. würdest du denn viel mehr bekommen als freie?
 
aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 20.07.2009 15:29
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m hat geschrieben:
Hast du z.B. feste Arbeitszeiten, einen eigenen dauerhaften Arbeitsplatz, übernimmst
Kundenberatungen u.ä., usw, dann spricht man von einer Scheinselbstständigkeit.


das halt ich jetzt für ein gerücht. so kann man auch locker als freier mitarbeiter in einen betrieb integriert werden. wenn ich z.b. 1 - 2 tage in der woche als fester freier für ne agentur tätig bin, die mir dann auch entsprechend rechner und software stellen und ich halt beispielsweise der einfachheit halber immer montags und dienstag komm, is das mitnichten scheinselbstständig, wenn ich neben dieser agentur noch weitere kunden habe und nicht den überwiegenden teil meiner einnahmen mit dem auftraggeber verdiene.

ich zitiere: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Scheinselbstaendigkeit/ssa.htm

Indikatoren für die Scheinselbstständigkeit:

Zitat:
Die Person ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig. Die Sozialversicherungsträger gehen hierbei von einem Anteil von fünf Sechsteln des Umsatzes mit einem Auftraggeber aus. Es ist erforderlich, dass die Auftraggeber tatsächlich nachgewiesen werden.


das dürfte für das finanzamt die beweiskräftigste feststellung einer scheinselbstständigkeit sein. denn alle anderen dinge lassen sich eher schwer nachweisen, wenngleich sie auch richtig sind.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 20.07.2009 15:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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sockennase
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Verfasst Mo 20.07.2009 15:29
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Ich würde um die 1.600€ Brutto bekommen, davon müsste aber noch Krankenkasse, Müllabfuhr usw. abgezogen werden. Ich hab ehrlich gesagt noch keine Ahnung was da am Ende dann wirklich von übrig bleibt...

Aber ehrlich gesagt würden mir die 400€ auch reichen, damit bin ich die letzten Jahre ja auch ausgekommen. Es geht mir nur darum, dass ich überhaupt Geld verdiene.

edit: Noch einmal eine andere Sache. Wenn die Firma für die ich arbeite noch zwei (oder wie viele auch immer) Tochterunternehmen hat, die sich aber alle einen Betrieb teilen (also eigentlich mit gleicher Belegschaft, aber unter verschiedenen Namen laufen), dann ist das ja eh keine Scheinselbstständigkeit, weil ich die Rechnungen ja an verschiedene GmbHs schicke (obwohl immer die gleichen Leute dahinter sitzen...) Versteht irgendwer was ich meine O.ô?


Zuletzt bearbeitet von sockennase am Mo 20.07.2009 15:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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