Autor |
Nachricht |
type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.07.2009 16:00
Titel
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sockennase hat geschrieben: | Ich krieg kein Bafög, weil meine Eltern "zu viel Geld" verdienen. Nur leider wollen/können sie mich nicht unterstützen. Sie deswegen zu verklagen (Stichwort Unterhaltspflicht) kommt für mich aus moralischen Gründen nicht in Frage. |
Wenn das für dich fest steht bin ich raus. Zu dem von dir angepeilten Weg helfen ja Andere sehr gut.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.07.2009 16:02
Titel
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@m ok du hast recht und ich behaupte das gegenteil siehste ma - bin ich auch wieder um n stück schlauer als vorher...
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Anzeige
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Streber
Dabei seit: 07.04.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.07.2009 16:03
Titel
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Kurz zur Klärung (Schein-)Selbstständigkeit: da geht es letztendlich um das Sammeln von Indizien, ob es mehr auf ein Angestelltenverhältnis heraus läuft oder nicht.
Die feste Einbindung in die Struktur, Weisungsempfang, eigener Arbeitsplatz, feste Zeiten sind Kriterien gegen eine echte Selbstständigkeit.
Freie Zeiteinteilung, nur gewisse Menge des Umsatzes mit diesem Kunden, Eigenverantwortlichkeit als Auftragnehmer, eigene Arbeitsmittel, eigenes Risiko sind Kriterien für eine Selbstständigkeit.
In Deinem Fall wäre ich mehr als Vorsichtig. Das gibt zwar für den Arbeitgeber mehr Ärger als für Dich, aber bis zu drei Monatsgehältern musst Du im Zweifelsfall dennoch Sozialabgaben etc nachzahlen, wenn es auffliegt. Der AG hat dann die volle Arschkarte. Der zahlt alles nach.
Zuletzt bearbeitet von Streber am Mo 20.07.2009 16:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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sockennase
Threadersteller
Dabei seit: 04.08.2008
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.07.2009 16:05
Titel
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Ah ok, danke dir :3
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Illunatic
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.07.2009 17:07
Titel
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Man kann doch argumentieren, dass man zu Beginn seiner Selbstständigkeit naturgemäß von einem großen Kunden, dem ersten wichtigen Kontakt, Aufträge bekommt. In der Folge betreibt man Aquise und die Situation sollte sich ändern. Es kommen neue dazu und das Einkommen verteilt sich.
Ich denke, es ist vollkommen normal, dass man am Anfang nicht von 0 auf 100 mit mehreren Kunden startet, sondern von einem abhängig ist. Das sollte jedes Amt berücksichtigen, falls zu einer Prüfung kommt (Krankenkasse, etc.)
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.07.2009 17:21
Titel
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Also mein Rat: Bei 1600brutto und auch noch in der Branche wo du später arbeiten willst + zuhause wohnen --> Machen!
Die scheinselbstständigkeit wird eh erst nach 2 Jahre geprüft (sagt mein Steuerberater zumindest) und bis dahin kannste dein gewerbe eh wieder abmelden.
Ansonsten spricht ja auch nichts dagegen schon mal zu üben und dir ein oder 2 andere, ggf kleinere Kunden an Land zu ziehen.
Bei der Beurteilung der Scheinselbstständigkeit beurteil das FA auch immer ob du für dich werbung machst (Website, inserate ++)
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Eistee
Administrator
Dabei seit: 31.10.2001
Ort: Grimma
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.07.2009 17:45
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Zum Thema Scheinselbständigkeit - da geht auch hervor warum es da (durch Gesetzesänderungen) verschiedene Quellen/aussagen gibt:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html
Aber der hier im Thread geschilderte Fall "alles geht so weiter wie im Angestelltenverhältnis" ist die klassische Scheinselbständigkeit, die dem AG natürlich (unberechtigte) Vorteile gibt. Abgesehen von Sozialabgaben etc. auch, das er von heute auf Morgen die Zusammenarbeit beenden kann - schon mal daran gedacht?
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sockennase
Threadersteller
Dabei seit: 04.08.2008
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.07.2009 18:50
Titel
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Das ist natürlich auch so ein Punkt, genauso gut kann es eben auch vorkommen, dass sie mich dann doch nicht "buchen", ich also monatelang gar keine Einnahmen habe...
Garantieren kann einem das schließlich keiner (gerade zur Zeit schieben sie gerne für alles und jedes die böse Wirtschaftskrise vor )
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