eye-fx
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Verfasst Di 13.04.2004 19:09
Titel Phantasiename als Selbstständiger = Pflichteintrag im HR? |
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Ich habe jetzt mehrfach auf Internetseiten (themengebiete existenzgründung) gelesen, das man mittlerweile als Selbstständiger, der nicht in das Handelsregister eingetragen ist, einen Phantasienamen verwenden darf... man muss jedoch seinen Namen als Zusatz daszuschreiben, also bsp.: "Wickywacko Mediendesign - Hans Mustermann".
Ist das so richtig? Ich hatte heute einen Termin bei einem Existenzgründerberater beim Arbeitsamt und der sagte, das dies ganz bestimmt nicht geht... ich müsste mich auf jeden Fall ins Handelsregister eintragen lassen.
Was nun? Auf diversen Existenzgründerseiten steht das Gegenteil - oder verstehe ich nur etwas falsch?
Ach ja, ich will keine Ich-AG gründen sondern Überbrückungsgeld beantragen, falls das einen Unterschied machen sollte.
Bitte um Aufklärung - danke,
eye-fx
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