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Thema: Steuererklärung nach aufgegebener selbstständiger Tätigkeit vom 09.05.2020


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Steuererklärung nach aufgegebener selbstständiger Tätigkeit
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Bonteburg
Threadersteller

Dabei seit: 08.01.2008
Ort: südlich von Hamburg
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 09.05.2020 11:17
Titel

Steuererklärung nach aufgegebener selbstständiger Tätigkeit

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Moin,

Folgende Situation:

Durch eine recht lange Erkrankung, die schon im Verlauf des Herbstes 2018 meine Einnahmen von 100 auf 0 geschumpft hat, habe ich mich gezwungen gesehen, Anfang Mai 2019 meine selbstständige Ttigkeit (Grafik, Design) aufzugeben.

Seit dem 07.05.2019 bin ich in einer Festanstellung (halbtags).*

Das hatte ich dem Finanzamt gegenüber schon formlos im Nachgang eines Stundungsantrags erwähnt (Nennung von Gründen, warum ich den Antrag gestellt hatte).

Die Steuererklärung FÜR 2018 habe ich letztes Jahr regulär gemacht und das ist ales so gelaufen wie immer.

Jetzt wären einige Fragen:

-Ich mache trotzdem eine Steuererklärung für 2019 "wie eh und je", nur dass bei den üblichen Formularen überall eine fette Null steht?
Das kommt mir so redundant vor...
Gibt es eine Möglichkeit, formlos oder formell auf die Sachlage nochmal hinzuweisen ohne eine reguläre Steuererklärung zu machen?

-Ein Krankengeldanspruch (Künstlersozialkasse) startete Ende Januar. Bis dahin habe ich meine Beiträge gezahlt und danach etwas wieder bekommen. Die Zahlen dazu muss ich noch aufdröseln. Von Januar bis Anfang April gab es dann Krankengeld. Hier wüsste ich auf Anhieb nicht, wie man mit dieser Gemengelage umgeht soll in der Steuererklärung.

-Erwähne ich in der Steuererklärung in irgendeiner Art die Festanstellung und deren Konditionen? Das macht doch quasi mein Arbeitgeber in seiner Erklärung, richtig?

Soweit vielen Dank!


Marco



*Netterweise im Design-Bereich! Ich bleibe unserer Szene sozusagen erhalten.


Zuletzt bearbeitet von Bonteburg am Sa 09.05.2020 11:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 09.05.2020 19:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Dein Arbeitgeber sendet für dich keine Einkommensteuererklärung beim fa ein.

Deine Steuererklärung machst Du wie gewohnt.

Anlage S - Selbstständige Arbeit
Anlage N - Nichtselbständige Arbeit
Anlage Vorsorgeaufwand
Hauptvordruck - (Dort wird auch der Krankengeldanspruch eingetragen)
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