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Thema: Phantasiename zulässig? vom 18.03.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Phantasiename zulässig?
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Jessibunny06
Threadersteller

Dabei seit: 06.12.2006
Ort: Erfurt
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.03.2010 20:57
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Phantasiename zulässig?

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Liebe Mediengestalter,

bezüglich dieses Themas stieß ich im internet auf unterschiedliche angaben.
Ich bin beim finanzamt mit einem kleingewerbe gemeldet.
Ich würde meiner firma gerne einen phantasienamen verpassen- etwa so:

atelier perfect
inh. name
musterstraße 1
99999 musterstadt

schon einmal vielen dank für alle antworten.
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vice81

Dabei seit: 07.07.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.03.2010 22:18
Titel

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Soviel mir bekannt ist, kann man das als Einzelunternehmer nennen, wie man will.. SOLANG dein Name IMMER dabei steht.
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safer-print

Dabei seit: 11.03.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.03.2010 22:29
Titel

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Dein Gewerbe meldest du nicht beim Finanzamt, sondern bei der 'zuständigen Behörde' (z.B. im Bürgerbüro deiner Stadt) an. Die geben das, ob man will oder nicht, an das Finanzamt, die IHK und so weiter ... Die sagen dir dort auch genauerers.
Beim Gründerlexikon gibt es einen interessanten Thred.
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.03.2010 22:55
Titel

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So wie du es als Bsp. schreibst, ist dies möglich.
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