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Thema: nach der Ausbildung ALG vom 10.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> nach der Ausbildung ALG
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Kev
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Ort: -

Verfasst Do 10.05.2007 09:48
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nach der Ausbildung ALG

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so,...

da ich wohl demnächst meine Ausbildung hinter mir haben werde und bis August warten muss bis Ich ne studienplatz bekomme stehe Ich nun vor einem Problem.

Derzeit habe Ich noch keine neue Stelle, mein chef würde mich wohl bis August hierbehalten jedoch würd ich genausoviel Geld bekommen wie im dritten Lehrjahr (er würde mir quasi einen Gefallen tun) *balla balla*

Da ich das aber nicht mitmachen will und ich meine versicherung auch auch noch davon bezahlen muss such ich nach ner Alternative.
Sobald Ich jetzt dazu komme wollte Ich meine Bewerbungsunterlagen mal zusammenstellen und mich mal um nen neuen Job bemühen.

Aber was mach Ich in der zwischenzeit?

Ich habe gelesen dass man nach der Ausbildung ALG I bekommen würde,...das wären 60% des Nettolohns eines Facharbeiters nach tarif,...aber in unserer Branche gibt es doch keinen Tarfi oder? also wieviel bekommt man denn überhaupt??

Wenn es mehr als meine scheiß 400,- sind ist es keine Frage dass ich mich bis september lieber arbeitslos melde als noch länger fürn Hungerlohn, mit scheiß stimmung, praktikantenjobs mache, oder sehe Ich das falsch?

lieber bleib ich fürs gleiche Geld zuhause und bilde mich weiter aus in Dingen die Ich noch lernen will (3D, java etc.)
 
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.05.2007 09:49
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ich hab damals 62 euro bekommen. * Keine Ahnung... *
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.05.2007 10:03
Titel

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Das berechnet sich nicht nach dem tarif, sondern nach dem, was Du zuletzt verdient hast.

Wenn Du damit unter dem Existenzminimum liegst, dann kannst Du Grundsicherung beantragen, also quasi Hartz IV.

Aber auch nur, wenn Du nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebst und von daher durchgefüttert wirst.

Kär Kär - is dat allet kompliziat!
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Kev
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 10.05.2007 10:03
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vom arbeistamt? wie muss man das verstehen? bzw wie kommt denn sowas zustande?
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.05.2007 10:14
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http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/24325,0.html

demzufolge (ob's stimmt weiß ich nicht) kriegste tatsächlich nur 60 % von der ausbildungsvergütung und wenn das unter dem existenzminimum liegt direkt hartz IV
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Kev
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 10.05.2007 10:15
Titel

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Zitat:
Beides wird für die Ermittlung des zu zahlenden Arbeitslosengeldes herangezogen. Und zwar findet eine Gegenüberstellung statt zwischen dem Arbeitslosengeld mit Grundlage letzte Ausbildungsvergütung und dem Arbeitslosengeld mit Grundlage 50 % des zu erwartenden durchschnittlichen Facharbeiterlohnes oder -gehaltes.

Bei dieser Gegenüberstellung wird zugunsten des nun arbeitslosen Azubis das Arbeitslosengeld von dem ermittelt, was günstiger für den Antragsteller ist (also jeweils das höhere bildet die Grundlage).


* Keine Ahnung... *
 
McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 10.05.2007 10:17
Titel

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Kev hat geschrieben:
Zitat:
Beides wird für die Ermittlung des zu zahlenden Arbeitslosengeldes herangezogen. Und zwar findet eine Gegenüberstellung statt zwischen dem Arbeitslosengeld mit Grundlage letzte Ausbildungsvergütung und dem Arbeitslosengeld mit Grundlage 50 % des zu erwartenden durchschnittlichen Facharbeiterlohnes oder -gehaltes.

Bei dieser Gegenüberstellung wird zugunsten des nun arbeitslosen Azubis das Arbeitslosengeld von dem ermittelt, was günstiger für den Antragsteller ist (also jeweils das höhere bildet die Grundlage).


* Keine Ahnung... *

Ich kenne das auch nur so.
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Kev
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 10.05.2007 10:34
Titel

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also vieleicht mal mehr Infos:

derzeit (bis zu diesem monat) habe ich 220,- halbweisenrente bekommen,...die fallen jetzt weg.
meine Ausbildungsvergütung liegt bei ca 400,-

Ich hatte also ca 600,- zum leben (ohne versicherung) jetzt aber nur noch 400,- (davon geht dann nochmal versicherung ab)
Da Ich noch zuhause wohne aber mich selbst versorgen muss komme Ich mit ca 500,- grad so hin.

Wenn Ich aber jetzt auch noch meine verischerung von den 400,- zahlen muss, dann bin ich echt am ende.
Besteht denn Hoffnung dass ich mit ALG auf ca 500,- komme??


Zuletzt bearbeitet von am Do 10.05.2007 10:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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