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lazer_
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Dabei seit: 16.05.2013
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Verfasst Mo 28.10.2013 18:45
Titel Mein erster Auftrag |
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Hallo,
Da ich noch Schüler an einer Schule für Kunst (Sparte Grafik-Design) bin wollte ich mir ein bisschen was dazuverdienen und bin auf einen Auftrag gestoßen.
Der Kunde möchte:
-ein Logo (wurde vom Kunden selbst gestaltet und sollte nur von mir vektorisiert werden)
-Folder
-Visitenkarten
Ich habe bereits mit dem Kunden telefoniert und werde morgen sein Vorhaben von ihm erklärt bekommen bzw. will er auch wissen welche Preisvorstellung ich habe.
Da sind wir schon bei meiner ersten Frage, der Preis. Da ich "nur" Schüler bin und von dem abgesehen mir es nicht ums Geld geht, sondern viel mehr um die Erfahrung die ich machen darf, wollte ich fragen was ich verlangen darf?
In der Schule machten wir schon viele Übungen u.A. in Sachen Logodesign und CI, aber noch nie wie man das mit dem Kunden handhabt. Zum Beispiel wegen dem Vertrag. Was muss im Vertrag vorkommen? Urheberrecht? Soll ich dem Kunden alle Rechte geben? Was empfehlt ihr mir da?
Natürlich muss das ganze auch gedruckt werden. Also werde ich dann die Visitenkarten etc. in gewünschter Stückzahl bei einer Druckerei meiner Wahl in Auftrag geben und das dem Kunden dann in Rechnung stellen, hab ich da Recht?
Was ist wenn er einen Nachschub an Visitenkarten braucht? Muss ich mich dann darum kümmern, oder gebe ich ihm einfach das PDF?
Es wäre toll, wenn ihr mir bereits heute einige Fragen beantworten könntet, da bereits morgen das Treffen ist!
lg.
Lazer
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 28.10.2013 18:55
Titel Re: Mein erster Auftrag |
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lazer_ hat geschrieben: | Hallo,
Da ich noch Schüler an einer Schule für Kunst (Sparte Grafik-Design) bin wollte ich mir ein bisschen was dazuverdienen und bin auf einen Auftrag gestoßen. |
Schon ein Gewerbe angemeldet oder dich als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet? Ohne Steuernummer kannst du keine ordentliche Rechnung schreiben.
Lesen: http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
Zitat: | Da sind wir schon bei meiner ersten Frage, der Preis. Da ich "nur" Schüler bin und von dem abgesehen mir es nicht ums Geld geht, sondern viel mehr um die Erfahrung die ich machen darf, wollte ich fragen was ich verlangen darf?
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Du "darfst" verlangen, was du willst. Wenn du noch Schüler bist, Einkommensgrenzen bei der Krankenversicherung und ggf. beim Bafoeg beachten!
Zitat: | In der Schule machten wir schon viele Übungen u.A. in Sachen Logodesign und CI, aber noch nie wie man das mit dem Kunden handhabt. Zum Beispiel wegen dem Vertrag. Was muss im Vertrag vorkommen? |
Alles, was dir wichtig ist.
Stell Fragen bitte in vollständigen Sätzen.
Zitat: | Soll ich dem Kunden alle Rechte geben? |
Du wirst ihm die Rechte einräumen müssen, die er braucht.
Zitat: | Was empfehlt ihr mir da? |
Wo, "da"?
Zitat: | Natürlich muss das ganze auch gedruckt werden. Also werde ich dann die Visitenkarten etc. in gewünschter Stückzahl bei einer Druckerei meiner Wahl in Auftrag geben und das dem Kunden dann in Rechnung stellen, hab ich da Recht? |
Woher sollen wir wissen, was Ihr ausmacht?
Zitat: | Was ist wenn er einen Nachschub an Visitenkarten braucht? Muss ich mich dann darum kümmern, oder gebe ich ihm einfach das PDF? |
Das kommt darauf an, was ihr ausmacht.
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remote
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.10.2013 18:58
Titel Re: Mein erster Auftrag |
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Lies dich am besten mal ein bischen ein: http://www.agd.de/erste-hilfe.html
Zitat: | Natürlich muss das ganze auch gedruckt werden. Also werde ich dann die Visitenkarten etc. in gewünschter Stückzahl bei einer Druckerei meiner Wahl in Auftrag geben und das dem Kunden dann in Rechnung stellen, hab ich da Recht? |
Das solltest Du vermeiden.
Zu einen wäre das gewerbliches Handeln (und Du hast ja kein Gewerbe angemeldet) und zum anderen hängt da ein Rattenschwanz in Form von Fremdkosten- und Reklamationsrisiko dran. Besser wäre es, dein "Kunde" erteilt den Auftrag selbst an die Druckerei, auch wenn Du den Auftrag dann technisch (im Auftrag des Kunden) mit der Druckerei abwickelst.
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setupback
Dabei seit: 31.10.2013
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 11.11.2013 17:39
Titel stimmt nicht ganz, es geht |
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Als Schüler hat man eine bestimmte freie Grenze... das heißt solche kleinen Gefälligkeitsaufträge können ganz normal mit dem Namen & Anschrift an den Auftraggeber ausgestellt werden... also wenn es eine bestimmte Summe nicht übersteigt...
Ruf mal die Familienkasse an und wenn die keinen Plan haben, so ruf mal beim Finanzamt an. Die helfen dir 100 % weiter
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 12.11.2013 10:53
Titel Re: stimmt nicht ganz, es geht |
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setupback hat geschrieben: | Als Schüler hat man eine bestimmte freie Grenze... das heißt solche kleinen Gefälligkeitsaufträge können ganz normal mit dem Namen & Anschrift an den Auftraggeber ausgestellt werden... also wenn es eine bestimmte Summe nicht übersteigt... |
Den Grundfreibetrag haben alle deren Einkommen 8130 Euro nicht überschreiten. Schüler haben da keine Sonderstellung, meines Wissens nach.
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
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Verfasst Mi 13.11.2013 00:31
Titel
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im übrigen kann über dem freibetrag auch das kindergeld gestrichen werden.
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 13.11.2013 10:23
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flavio hat geschrieben: | im übrigen kann über dem freibetrag auch das kindergeld gestrichen werden. |
Nee, das gilt seit 2012 so nicht mehr:
"Seit 2012 kann der Anspruch auf Kindergeld nicht mehr daran scheitern, dass das Kind ein zu hohes Einkommen hat. Erwerbstätige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden, sich in einer Übergangszeit befinden oder noch ohne Ausbildungsplatz sind und die bereits eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen haben, werden allerdings nur noch dann berücksichtigt, wenn sie höchstens 20 Stunden pro Woche jobben, ihr Geld in einem Ausbildungsdienstverhältnis verdienen oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen."
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kindergeld.php
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