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Thema: erster freiberuflicher auftrag winkt, was tun? vom 01.11.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> erster freiberuflicher auftrag winkt, was tun?
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kart672
Threadersteller

Dabei seit: 09.08.2008
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 01.11.2009 23:58
Titel

erster freiberuflicher auftrag winkt, was tun?

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hallo,

ich arbeite als webdesigner in einer werbeagentur und wurde von einem privaten bekannten gefragt, ob ich nicht die internetseite für sein kleingewerbe erstellen könnte.
vom können her kein problem, nur wenn ich da jetzt als "selbstständiger" auftrete, kenn ich mich von der rechtlichen seite noch nicht wirklich aus. aber irgendwann wollte ich sowieso anfangen, mich damit zu beschäftigen.

hier im forum habe ich folgendes gelesen:

Möglichkeit 1: Rechnungen von Privat
Man hat als Privatmann die Möglichkeit Rechnungen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 720 € zu stellen. Hierzu muss man beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und bei der Steuererklärung am Jahresende diese Einnahmen mit angeben. Man darf auf den Rechnungen allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen. Auch muss man als Privatperson auftreten (kein Firmenname).

Die Voraussetzungen dazu müsste ich haben. Könnte ich das so tatsächlich machen?
ach so: mein arbeitsvertrag in der agentur sieht vor, dass ich alle tätigkeiten, die in konkurrenz zur agentur treten, anzeigen muss. da müsste ich dann noch einen weg finden.
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schattenjaeger

Dabei seit: 03.11.2005
Ort: Kiel
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.11.2009 04:37
Titel

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puh, ich würde sagen Finger weg...

Wenn man von einem Bekannten gefragt wirst dann mach mit dem was unter der Hand aus, vermeide deinen Namen darauf zu erwähnen und es ist ein gefallen – er wusste halt bei der Erstellung nicht weiter und du hast netter weise geholfen.

Setz dein Job für son scheiß nicht aufs Spiel
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.11.2009 09:55
Titel

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wenn es ein einmaliger auftrag bleibt, kann man das mit der rechnung von privat machen. wenn du aber öfters aufträge nebenbei abwickeln willst, solltest du dich mit einem nebengewerbe oder einer freiberuflichen tätigkeit nebenbei beschäftigen. alle nötigen infos dazu findest du hier:

http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
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hilson

Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.11.2009 10:26
Titel

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schattenjaeger hat geschrieben:
Setz dein Job für son scheiß nicht aufs Spiel


Dem täte ich zustimmen. Auf's Jahr hochgerechnet ist das ja nur ein Taschengeld. Ich würde auf jeden Fall mit offenen Karten gegenüber meinem Arbeitgeber auftreten. Wenn dieser Job nicht in die Gruppe des üblichen Klientels deiner Agentur fällt, sollte da auch keiner was gegen haben.
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.11.2009 10:48
Titel

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Sprich das mit deinem Arbeitgeber ab, und wenn der Nein sagt, lehn das ab. Ansonsten kannst du es wie Audiofreak gesagt hatte, so abrechnen s.o.
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