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Thema: Leasing als Kleinunternehmer vom 07.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Leasing als Kleinunternehmer
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
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Verfasst Do 08.03.2007 11:35
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netnite hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:

ein notebook (bzw. alle anschaffungen die einen wert über 400 € haben) muss abgeschrieben werden. d.h. man kann den wert des notebooks nicht auf einmal absetzen. normalerweise geht man bei computern von 3 jahren aus, in denen der wert abgeschrieben wird.


Wie verhält sich das eigentlich, wenn ich meinen PC in Einzelteilen kaufe und selber zusammen baue?


Wie ein Gerät... und wie gesagt : Das FA ist nicht mehr so blöd wie noch vor ein paar Jahren....


Zuletzt bearbeitet von Mac am Do 08.03.2007 11:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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derButler
Threadersteller

Dabei seit: 17.05.2006
Ort: 49716 Meppen
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.03.2007 14:16
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Danke aUDIOfREAK, das wollte ich wissen! Ich dachte nur, weil es Lesing ist, habe ich ja einen "monatlichen" Betrag zu zahlen, wo ich mir dann jeden Monat die Ust. wiederholen kann, das war ja die Frage.

Also die nächsten 2 Monate nicht, aber dann als Unternehmer die 3,4,5 Ust. der Leasingrate wiederholen. Oder hängt das vom "Kaufdatum" ab?

Wenn ich das laut McCon Privat finanziere kann ich ja garnichts absetzen und Dell bietet für Geschäftskunden nur das Leasing an und mich stört es nicht, wenn ich mir nach 3 Jahren einen neuen aussuchen muss, weil ich den Alten zurückgeben muss.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Do 08.03.2007 14:25
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wenn du ein einzelunternehmen hast, kannst du auch provat finanzieren, so lange auf der rechnung dein name steht. wenn dein gewerbe unter deinem namen läuft (was es als einzelunternehmen im zweifelsfall tut) kannst du die rechnung dann auch zur gewinnminderung nutzen...
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.03.2007 14:29
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Du verwechselst da Kaufleasing mit Leasing.

Beim Leasing im klasssichen Sinn zahlst du sozusagen Miete über einen festgelegten Zeitraum.
Kaufleasing ist eigentlich nix anderes als eine Ratenzahlung. Da man das aber Leasing nennt, kannst du die monatlichen 'Kreditraten' als Leasingraten bezeichnung diese dann wiederum direkt als Kosten absetzen. Am Ende dieses Vertrages gehört das Ding dir.

Du solltest aber trotzdem noch einmal überlegen, ob nicht der direkte Kauf (und sei es über die Eltern vorfinanziert) günstiger ist, als ein Leasing. Damit sich Leasing für dich lohnt, musst du auch entsprechend hohe Gewinne (und ich meine jetzt nicht Umsatz) haben, sonst lohnt sich das nicht.

denn wenn du keine Steuer zahlst, weil zu wenig hängen geblieben ist, dann nützen dir auch die absetzbaren Leasingraten nix.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 08.03.2007 14:36
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derButler hat geschrieben:

Also die nächsten 2 Monate nicht, aber dann als Unternehmer die 3,4,5 Ust. der Leasingrate wiederholen. Oder hängt das vom "Kaufdatum" ab?


Welches Kaufdatum? Ich denke, Du willst leasen? Und ja, das hängt vom Datum des Leasingvertrags ab.

Leasing ist übrigens bilanzneutral - Du kannst den Rechner nicht abschreiben, weil er nicht Dir gehört, sondern Dell. Dell schreibt ihn ab. Deine Gewinn-/Verlustrechnung wird nicht tangiert.

c_writer
 
derButler
Threadersteller

Dabei seit: 17.05.2006
Ort: 49716 Meppen
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.03.2007 22:38
Titel

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Und was soll ich jetzt machen?
Bin Einzelunternehmer.

Ich will eigentlich nur vorrangig die 350€ Ust. wiederbekommen.

Obwohl... Ich habe garnicht daran gedacht, das ich den dann nach Feierabend garnicht "privat" nutzen darf,
was ich nämlich vorhabe.

Guck rechts! Also 3 Jahre leasen und nichts abschreiben.

Das gleiche Notebook ist im Privat-Bereich bei Dell teurer (Ust. eingerechntet) und schlechter ausgestattet.
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Dobingo

Dabei seit: 17.03.2005
Ort: Taka Tuka Land
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 11.03.2007 19:56
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derButler hat geschrieben:
Und was soll ich jetzt machen?
Bin Einzelunternehmer.

Ich will eigentlich nur vorrangig die 350€ Ust. wiederbekommen.

Ja und? Nur das Du Einzelunternehmer bist, verhindert ja nicht, dass Du Dir die Vorsteuer wiederholen kannst. Du meinst wohl eher Du bist nach §19 UStG Kleinunternehmer und bist daher von der USt befreit - somit auch nach §15 kein Vorsteuerabzug.
Aber Du kannst nach §9 UStG auf Umsatzsteuer optieren, folglich weist Du sie auf Rechnungen aus und kannst auch für alles, was zu Deinem Betrieb gehört umsatzsteuerlich geltend machen (USt auf Handy/Telefon, Software, ... - da kommt einiges zusammen und lohnt sich).
Der einzige Haken ist nur - und der ist mehr als klein - dass Du eine USt Voranmeldung abgeben musst - monatlich. Aber das ist mit Elster kein Problem. Man fülle zwei Felder aus und schicke den Kram einmal pro Monat (später vierteljährlich) ans Finanzamt.

derButler hat geschrieben:
Obwohl... Ich habe garnicht daran gedacht, das ich den dann nach Feierabend garnicht "privat" nutzen darf, was ich nämlich vorhabe.

Das stimmt wohl, aber das muss das FA Dir beweisen - also vorsichtig sein mit privater software und privaten Daten aufsetzen. Und wenn wird es in gewillkürtes Betriebsvermögen gesteckt und Deine Aufwendungen werden anteilig berechnet. Solltest Du vielleicht im Vorfeld abklären. bspw 30% privat; 70% Unternehmung.

derButler hat geschrieben:

Das gleiche Notebook ist im Privat-Bereich bei Dell teurer (Ust. eingerechntet) und schlechter ausgestattet.

Joa ne... Pech! *zwinker*
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