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Thema: Fragen, für Kleinunternehmer vom 04.01.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Fragen, für Kleinunternehmer
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Jessibunny06
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Verfasst Mo 04.01.2010 16:52
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Fragen, für Kleinunternehmer

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Hallo Ihr Lieben,

ich hörte soeben dass es für Kleinunternehmer Pflicht sein soll, auf der Rechnung neben Steuernummer und Rechnungsnummer auch der Zeitpunkt der Lieferung stehen muss. Ich habe bisher immer nur das Rechnungsdatum angegeben, welches bei mir gleichzeitig auch immer das Datum der Lieferung ist....
Hat da jemand Erfahrung?
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Nimroy
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Verfasst Mo 04.01.2010 16:58
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Nicht Lieferdatum sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
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Jessibunny06
Threadersteller

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Verfasst Mo 04.01.2010 17:06
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Udn unterschrieben werden, düfen die rechnungen auch nicht?
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Nimroy
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Verfasst Mo 04.01.2010 17:12
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Auch her liegt wohl eine Begriffsverwirrung vor. Was u meinst ist wahrscheinlich "signiert" und das bezieht sich auf die elektronisch übermittelten Rechnungen

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/richtige-rechnungen-einfordern.html
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 04.01.2010 17:37
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Jessibunny06 hat geschrieben:
Udn unterschrieben werden, düfen die rechnungen auch nicht?


nein unterschreiben darfst du die rechnung nicht, weil nach kaufmännischem recht das sowas wie "betrag bar erhalten" bedeuten könnte. signieren darfst du die rechnung für den elektronischen versand allerdings mit einem entsprechenden zertifikat.

zu deiner ersten frage: wenn dem tatsächlich so ist, kann auf der rechnung auch stehen "rechnungsdatum entspricht dem zeitpunkt der leistungserbringung" oder sowas in der art.
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naturalshirts

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Verfasst Mo 04.01.2010 17:43
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Jessibunny06 hat geschrieben:
Udn unterschrieben werden, düfen die rechnungen auch nicht?


Zitat:
nein unterschreiben darfst du die rechnung nicht, weil nach kaufmännischem recht das sowas wie "betrag bar erhalten" bedeuten könnte. signieren darfst du die rechnung für den elektronischen versand allerdings mit einem entsprechenden zertifikat.

Aber Rechn., die gedruckt auf Briefbogen per Post verschickt werden, sollte man schon unterschreiben... Nur der Klarheit halber. Ihr redet hier doch von digital versendeten Rechnungen-oder?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mo 04.01.2010 17:47
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naturalshirts hat geschrieben:
Jessibunny06 hat geschrieben:
Udn unterschrieben werden, düfen die rechnungen auch nicht?


Zitat:
nein unterschreiben darfst du die rechnung nicht, weil nach kaufmännischem recht das sowas wie "betrag bar erhalten" bedeuten könnte. signieren darfst du die rechnung für den elektronischen versand allerdings mit einem entsprechenden zertifikat.

Aber Rechn., die gedruckt auf Briefbogen per Post verschickt werden, sollte man schon unterschreiben... Nur der Klarheit halber. Ihr redet hier doch von digital versendeten Rechnungen-oder?


nein gerade rechnungen die auf briefbogen gedruckt und per post verschickt werden dürfen NICHT unterschrieben werden wegen o.g. grund. rechnungen die auf elektronischem weg versendet werden sollten oder müssen (bin mir grad nich sicher) eine elektronische signatur - sprich anbieterkennzeichnung - tragen!
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naturalshirts

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Verfasst Mo 04.01.2010 17:55
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
naturalshirts hat geschrieben:
Jessibunny06 hat geschrieben:
Udn unterschrieben werden, düfen die rechnungen auch nicht?


Zitat:
nein unterschreiben darfst du die rechnung nicht, weil nach kaufmännischem recht das sowas wie "betrag bar erhalten" bedeuten könnte. signieren darfst du die rechnung für den elektronischen versand allerdings mit einem entsprechenden zertifikat.

Aber Rechn., die gedruckt auf Briefbogen per Post verschickt werden, sollte man schon unterschreiben... Nur der Klarheit halber. Ihr redet hier doch von digital versendeten Rechnungen-oder?


nein gerade rechnungen die auf briefbogen gedruckt und per post verschickt werden dürfen NICHT unterschrieben werden wegen o.g. grund. rechnungen die auf elektronischem weg versendet werden sollten oder müssen (bin mir grad nich sicher) eine elektronische signatur - sprich anbieterkennzeichnung - tragen!


Ich unterschreibe meine Rechnungen seit 2 Jahren, ebenso viele meiner Kunden und auch mein Steuerberater unterschreibt seine Re. an mich. Ich hab mich da auf seine Informationen verlassen, und Probleme mit FA oder sonstwem wegen einer vorhandenen Unterschrift gab es bisher nicht.
Was meine Lieferanten betrifft, da hast du recht, die haben diese automatisch erstellten Rechnungen, die sind generell nicht unterschrieben. Mir haben am Anfang damals Kunden auch schon Rechn. zurückgeschickt, weil sie unbedingt eine Unterschrift drauf haben wollten. Ich werd mal gucken, ob es hier dazu schon mal einen Thread gab und noch im Netz recherchieren...
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