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Thema: Künstlernamen auf Geschäftspapieren und eine andere Frage vom 09.02.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Künstlernamen auf Geschäftspapieren und eine andere Frage
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bastiwedel84
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2012
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Verfasst Do 09.02.2012 12:40
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Künstlernamen auf Geschäftspapieren und eine andere Frage

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Hallo zusammen,
ich möchte mir gerne alsbald ein eigenes „Corporate Design“ erstellen. Selber bin ich studierter Dipl. Designer, arbeite seit meinem Abschluss in einer Agentur, trage jedoch den Gedanken in mir, mich in naher Zukunft selbstständig zu machen. Das eigene CD soll hierzu mit die ersten Schritte einlenken. Als Zusatz zu selbigen würde ich mir gerne einen Künstlernamen in meinen Personalausweis eintragen lassen, welchen ich bereits seit geraumer Zeit, bei manchen gestalterischen Projekten mit verwende. Meine erste Frage wäre nun:
Kann ich diesen Künstlernamen – nachdem er vom Amt bestätigt in meinen Personalausweis eingetragen wurde – auch innerhalb meines kompletten CD, will u.a. heißen; auf den sog. „Geschäftspapieren“ (wie z.B. Visitenkarte, Briefbogen, Rechnungsbogen etc) als auch direkt bei der Bildmarke (beim Logo) als zusätzliche Wortmarke, anstelle meines „eigentlichen von Geburt an bürgerlichen Namens“ führen bzw. verwenden? Kann ich dann also z.B. anstatt „Peter Müller – Grafiker u. Maler“, als „Pierre Pinselblick“ – Grafiker u. Maler“ auftreten?
Der Sinn eines vorhandenen und bestätigten Künstlernamens sollte es ja eigentlich sein auch unter selbigen in der Öffentlichkeit auftreten zu können. Geht dies aber in der bundesrepublikanischen Bürokratie wirklich ohne weitere Hürden bzw. Probleme?
Hat jemand von Euch schon einmal konkret auf seinem dafür zuständigen Amt, einen solchen Antrag gestellt und wenn ja, was mußte er konkret nachweisen?

Meine zweite Frage beträfe den altbekannten Diskurs zwischen „freiberuflischer Künstler“ und „kleingewerbetreibender Grafiker“. Auch hier bin ich mir persönlich noch nicht zu 100% sicher, welche Dienstleistungen ich dann schlußendlich anbieten möchte bzw. welche der beiden Varianten nun definitiv die bessere für mich wäre (Stichwörter KSK, Gewerbesteuer, IHK Beiträge, Buchführung etc). Im Netz kann man zu beiden Variationen eine Menge lesen, was ist jedoch mit einer Mischung / Kombination aus beidem?
Ist jemand von Euch z.B. sowohl freischaffender Künstler (z.B. durch das Anbieten von gestalterisch, künstlerischen Dienstleistungen u. Abrechnungen per Stundensatz – z.B. die Erstellung eines CI / CD) als auch Gewerbe- oder Kleingewerbetreibender (z.B. weil Ihr selbsterstellte Grafiken auch als Druckerzeugnisse (z.B. über eine Internetdruckerei) in „höherer Auflage“ mit Gewinnabsicht selbst verkaufen wollt)?

Konkrete Fallbeispiele, eigene Erfahrungswerte und / oder entsprechende (auch rechtliche) Quellenangaben hierzu wären sehr hilfreich. Ich bedanke mich schon einmal vorab sehr für die Antworten und wünsche allen einen erfolgreichen Tag.

Gruß: Basti
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Benutzer 116623
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Verfasst Do 09.02.2012 15:50
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Re: Künstlernamen auf Geschäftspapieren und eine andere Frag

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bastiwedel84 hat geschrieben:

Kann ich diesen Künstlernamen – nachdem er vom Amt bestätigt in meinen Personalausweis eingetragen wurde – auch innerhalb meines kompletten CD,


Ja, natürlich. Das ist ja der Sinn der Sache, wenn man sich den Künstlernamen im Melderegister und damit in die Papiere eintragen lässt.

Zitat:
Hat jemand von Euch schon einmal konkret auf seinem dafür zuständigen Amt, einen solchen Antrag gestellt und wenn ja, was mußte er konkret nachweisen?


Was du konkret nachweisen musst, sagt dir deine Meldebehörde. Denn die entscheidet das. Im Allgemeinen musst du nachweisen, dass du unter dem einzutragenden Namen a) mindestens regional, besser national und b) schon länger bekannt bist - etwa durch Pressespiegel etc.

Zitat:
Meine zweite Frage beträfe den altbekannten Diskurs zwischen „freiberuflischer Künstler“ und „kleingewerbetreibender Grafiker“.


Einen solchen "Diskurs" gibt es überhaupt nicht.

Es gibt auch kein Kleingewerbe. Sondern die Kleinunternehmerregelung und die können Gewerbetreibende und Freiberufler nutzen, das ist völlig egal. Und das Thema gab es hier auch schon zig mal. Benutze einfach mal die Suche.

Zitat:
Auch hier bin ich mir persönlich noch nicht zu 100% sicher, welche Dienstleistungen ich dann schlußendlich anbieten möchte


Dann werde dir darüber zuerst klar, denn davon hängt die Art ab, in der du deine selbstständige Tätigkeit ausüben darfst.
 
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s74winer

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Verfasst Do 09.02.2012 16:13
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Re: Künstlernamen auf Geschäftspapieren und eine andere Frag

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bastiwedel84 hat geschrieben:
Kann ich diesen Künstlernamen – nachdem er vom Amt bestätigt in meinen Personalausweis eingetragen wurde – auch innerhalb meines kompletten CD, will u.a. heißen; auf den sog. „Geschäftspapieren“ (wie z.B. Visitenkarte, Briefbogen, Rechnungsbogen etc) als auch direkt bei der Bildmarke (beim Logo) als zusätzliche Wortmarke, anstelle meines „eigentlichen von Geburt an bürgerlichen Namens“ führen bzw. verwenden?


Den darfst du dann sogar auf dein Fussballtrikot schreiben lassen...

Guck mal bei Wikipedia nach Andreas "Zecke" Neuendorf. Grins
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 09.02.2012 17:07
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Re: Künstlernamen auf Geschäftspapieren und eine andere Frag

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bastiwedel84 hat geschrieben:

Ist jemand von Euch z.B. sowohl freischaffender Künstler (z.B. durch das Anbieten von gestalterisch, künstlerischen Dienstleistungen u. Abrechnungen per Stundensatz – z.B. die Erstellung eines CI / CD) als auch Gewerbe- oder Kleingewerbetreibender (z.B. weil Ihr selbsterstellte Grafiken auch als Druckerzeugnisse (z.B. über eine Internetdruckerei) in „höherer Auflage“ mit Gewinnabsicht (das hätte in anführung gemusst, oder?) selbst verkaufen wollt)?


wenn du die vorteile eines gewerbetreibenden nur selten nutzt und dann auch nur 30 euro auf einen druckjob aufschlägst, dann würde ich dir eher zum freiberuflicher raten. ist vlt nur unglücklich formuliert, aber auch mit einem gewerbe darfst du ein cd erstellen... auflage hat damit gar nichts zu tun.

mischen kannst du das nicht. du kannst mehrere gewerbe anmelden und gleichzeitig mehrfach freiberuflich tätig sein. nur die tätigkeiten müssen sich unterscheiden. ob es sinn macht, muss jeder selber entscheiden.

http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswissen-fuer-Selbststaendige/17616-Freiberufler.htmlhttp://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/geld-steuern/freiberufler-oder-gewerbe.html
und hier im mgi vlt auch noch mal suchen für das basiswissen.
 
 
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