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Thema: KSK Nachfrage bzgl. Webdesign vom 10.01.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> KSK Nachfrage bzgl. Webdesign
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Vakrea
Threadersteller

Dabei seit: 10.01.2018
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 10.01.2018 16:26
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KSK Nachfrage bzgl. Webdesign

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Hallo ihr Lieben Lächel ,

ich befinde mich derzeit noch im "Aufnahmeprozess" der KSK und habe von dieser noch ein paar Nachfragen erhalten.
Ich arbeite im Bereich des Grafik- und Webdesigns und die KSK möchte nun wissen "welchen Anteil" meines "Arbeitseinkommens ich aus dem Entwurf, der Konzeption und der inhaltlichen Gestaltung von Internetseiten einschließlich der dafür erforderlichen technischen Umsetzung" erziele und welchen Anteil ich aus der "technischen Einrichtung und Pflege von Websites (Überprüfung auf Funktionalität, Aktualität, Sicherung gegen Viren o.ä.; Webmaster- oder Webadministrator- oder Programmierer-Tätigkeiten) erziele. Das ganze soll ich in Prozent angeben.

Nun meine Fragen:

Hat jemand hier zufällig auch schon einmal diese Nachfrage erhalten?
Muss ich befürchten direkt abgelehnt zu werden, sobald ich bei der "technischen Einrichtung" (die nach meinen bisherigen Recherchen und verständlicherweise ja nicht "aufnahmewürdig" ist) eine kleine Prozentzahl angebe?
Die Prozentzahl wäre im Gegensatz zum Entwurf/Konzeption etc. tatsächlich minimal, aber solche Tätigkeiten kommen eben doch, wenn auch eher selten, vor. Oder besteht nur ein "Ablehnungsrisiko", falls die Einnahmen aus der technischen Einrichtung über 50 Prozent des Einkommens betragen?

Für Antworten und eigene Erfahrungen hierzu wäre ich euch sehr dankbar!
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.01.2018 19:24
Titel

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Hat mir die KSK vor 2 Jahren gestellt. Habe mit 5% geantwortet. 50% wäre deutlich zu hoch. Dir muss klar sein, dass z.b. Wartungsverträge gewerbliche Tätigkeiten sind und Du sowas nicht anbieten kannst.

Die technische Umsetzung in HTML oder Programmierung eines Wordpress-Thjeme zählt die KSK zur künstlerischen Tätigkeit. Tiefgreifende technische Anwendungen nicht.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 11.01.2018 10:22
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flavio hat geschrieben:
..., dass z.B. Wartungsverträge gewerbliche Tätigkeiten sind und Du sowas nicht anbieten kannst.

In einem Gewerbe natürlich schon. Über die Art der Selbständigkeit haben wir ja weiter keine Info.
 
Vakrea
Threadersteller

Dabei seit: 10.01.2018
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.01.2018 13:16
Titel

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Super- danke für die Antworten!

Ein Gewerbe habe ich nicht angemeldet- Wartungsverträge gehören aber auch nicht zu meinen Leistungen, daher passt das soweit. Ich hatte nur Bedenken, dass selbst eine Angabe von 5 Prozent für die KSK schon zu viel sein könnte, da sie in der Hinsicht vielleicht besonders streng sind- das scheint ja dann aber akzeptabel zu sein.
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.01.2018 19:02
Titel

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Ich würde mir da nicht so einen Kopf von machen über die genauen Prozentzahlen. Wer will das denn nachher genau nachprüfen?
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