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Thema: Hier und da was machen ohne Gewerbeschein? vom 06.05.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Hier und da was machen ohne Gewerbeschein?
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benM
Threadersteller

Dabei seit: 17.10.2008
Ort: Würzburg / Bielefeld
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.05.2009 20:39
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Hier und da was machen ohne Gewerbeschein?

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Hallo zusammen!

Ich hab diesbezüglich schon öfter mal was gefragt... trotzdem muss ich nochmal nachhaken Lächel

Ich habe mir sagen lassen, ich könne ohne Gewerbeschein für Bekannte, Verwandte, Kollegen, ... Visitenkarten, Flyer, Internetseiten erstellen ohne einen Gewerbeschein zu haben.

Ich muss einfach nur Rechnungen schreiben und alles über meine Steuernummer laufen lassen.

Hat da jemand Ahnung? Bitte keine Spekulationen nur Antworten wenn "SICHER" Lächel
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.05.2009 23:15
Titel

Re: Hier und da was machen ohne Gewerbeschein?

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benM hat geschrieben:
Ich habe mir sagen lassen, ich könne ohne Gewerbeschein für Bekannte, Verwandte, Kollegen, ... Visitenkarten, Flyer, Internetseiten erstellen ohne einen Gewerbeschein zu haben.


Wo hast du das denn her? Ich bin mir fast hundertprozentig sicher, dasss das eben nicht geht. Wenn es eine einmalige Sache ist schon, aber hier ist doch deutliche Gewinnabsicht zu erkennen.

Von daher: http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
http://www.mediengestalter.info/forum/45/diskussion-zu-faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-121315-1.html
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luziana

Dabei seit: 09.04.2004
Ort: Unterfranken
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.05.2009 08:31
Titel

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Bis zu einem Betrag von (ich glaube) 700 Euro kann man als Privatperson in einem Jahr Rechnungen schreiben.
Ansonsten braucht man dann ein Nebengewerbe.

Was spricht gegen ein Nebengewerbe? Das Ding kostet dich 15 Euro und du bist auf der sicheren Seite..
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.05.2009 08:50
Titel

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du brauchst ja keinen gewerbeschein, sondern kannst das ganze freiberuflich angehen..
entweder mit der kleinunternehmerregelung (bis maximal 17.500 euro umsatz im jahr oder so ähnlich, siehe die links von smooth-graphics)
oder tatsächlich mit ausstellung der MwSt. - dann müsstest du aber trotzdem (auch wenn's nur nebenbei ist) jeden monat bis zum 10. deine
umsatzsteuer-voranmeldung beim finanzamt angeben.. etc. pp.

prinzipiell brauchst du keinen gewerbeschein, das ist richtig - das heisst aber eben nicht, dass du das mal eben so einfach nebenbei
machen darfst. ein paar pflichten hast du da eben trotzdem *zwinker*
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luziana

Dabei seit: 09.04.2004
Ort: Unterfranken
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.05.2009 08:58
Titel

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deliciious hat geschrieben:
du brauchst ja keinen gewerbeschein, sondern kannst das ganze freiberuflich angehen..
entweder mit der kleinunternehmerregelung (bis maximal 17.500 euro umsatz im jahr oder so ähnlich, siehe die links von smooth-graphics)
oder tatsächlich mit ausstellung der MwSt. - dann müsstest du aber trotzdem (auch wenn's nur nebenbei ist) jeden monat bis zum 10. deine
umsatzsteuer-voranmeldung beim finanzamt angeben.. etc. pp.

prinzipiell brauchst du keinen gewerbeschein, das ist richtig - das heisst aber eben nicht, dass du das mal eben so einfach nebenbei
machen darfst. ein paar pflichten hast du da eben trotzdem *zwinker*


Also ich hab ein Kleinunternehmen und habe dafür einen Gewerbeschein gebraucht..
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Skythia

Dabei seit: 08.09.2008
Ort: Konstanz
Alter: 53
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.05.2009 10:01
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Also mir wurde damals von der IHK gesagt, sobald ich Auftragsarbeiten erledige, muss ich ein Gewerbe anmelden – mittlerweile glaube ich aber, dass das nicht unbedingt stimmt und man durchaus als Designer/Layouter freiberuflich tätig sein kann siehe:
http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-oder.145.0.html oder
http://www.freie-berufe.de/Katalogberufen-aehnliche-Beruf.346.0.html

Hierzu noch ein PDF:
http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdfalt/pdf/kurzgewerbe.pdf

Ich hab’ dann ein Gewerbe angemeldet und zwar mit der Kleinunternehmerregelung, die weniger umständlich in der Buchhaltung ist und ich die 17.500 Umsatz im Jahr nicht erreiche.
Als Kleinunternehmer darf man keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweisen, einziehen und braucht diese folglich auch nicht ans Finanzamt abzuführen. Deshalb muss man auch keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, kann aber den Umsatzsteueranteil der Ausgaben auch nicht von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen.
Hierbei kommt dann aber nicht nur die Anmeldung beim Gewerbeamt (je Gemeinde unterschiedlich - bei mir waren es 20 Euro), sondern auch noch der jährliche Beitrag zur Berufsgenossenschaft Druck und Papier (ca. 70 Euro) hinzu.
Bei der IHK ist man nur vom Beitrag befreit, wenn man unter 5200 Euro Umsatz liegt.
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.05.2009 10:53
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man kann auch freiberuflich arbeiten in unserer branche, richtig. jedoch darf man dann z.b. kein "hosting" anbieten oder
die druckabwicklung nicht mit "gewinn" und prozenten aufstocken, also man darf nichts "verkaufen". für solche dinge
ist ein gewerbe notwendig. erstaunlich ist, dass manche personen in den finanzämtern noch nicht einmal den begriff
"freiberuflich" kennen, was eventuell dazu führt, dass ein paar personen direkt zum gewerbe "gedrängt" werden.

prinzipiell ist eine freiberufliche tätigkeit in unserer branche aber möglich: kein gewerbeschein, keine ihk-verpflichtung,
keine gewerbesteuer (ab einem best. umsatz), etc.
die freiberufliche tätigkeit kann sowohl als kleinunternehmerregelung erfolgen (ohne umsatzsteuer) als auch auf wunsch
ganz normal mit der umsatzsteuer (nachteil: in dem fall eben monatlich die umsatzsteuervoranmeldung, wenn man
privatkunden hat, wird es für die eben "19%" teurer, vorteil: man bekommt die MwSt. bei anschaffungen für den beruf
direkt vom finanzamt zurück, geschäftskunden interessiert die MwSt. sowieso nicht).

am einfachsten wäre also folgendes:
freiberufliche tätigkeit mit kleinunternehmerregelung.


wenn man sich noch groß dinge anschaffen muss (rechner, A3/A2-drucker, schreibtisch, was weiss ich nicht alles),
dann lohnt sich sicher auch die freiberufliche tätigkeit mit ausweisung der umsatzsteuer... - auch wenn das dann monatlich
etwas mehr "aufwand" bedeutet bzgl. finanzamt (umsatzsteuervoranmeldung muss übrigends monatl. elektronisch
übermittelt werden).

als freiberufler kann man außerdem, wie schon jmd. angedeutet hat die vereinfachte buchhaltung führen: EÜR (googlen).
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 07.05.2009 12:13
Titel

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ein gewerbeschein ist auch keine große sache und kann dir auch viele vorteile bringen, zb wenn du die sachen online drucken lässt und auch die abwicklung machst. da kannst du auch mehr geld weiter berechnen. also fremdleistung mit gewinnn weiter verkaufen.

du buchführung ist auch kein hexenwerk. einnahmen mit ausgaben verechnen und monatlich ans FA schicken. entweder bekommst du was wieder oder must etwas drauf zahlen. du kannst dann natürlich auch alles mögliche unter ausgaben einsetzen wie zb cd/dvd-rohlinge, papier, deinen rechner, drucker, div. elektronische geräte usw.
ein freund von mir setzt all seine playstationspiele ab (arbeitet im 3d-bereich) Grins

alternativ kannst du wie schon von anderen erwähnt natürlich freiberuflich arbeiten. also n schein ist nich zwingend notwendig.
 
 
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