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Thema: Fragen zur Selbstständigkeit vom 21.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Fragen zur Selbstständigkeit
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Jessibunny06
Threadersteller

Dabei seit: 06.12.2006
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Verfasst Di 29.01.2008 15:32
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Ich möchte gerne gesetzlich krankenversichert bleiben, das spart immerhin eine Menge Geld.
Wenn ich einen 400 € Job, z.b. als Kellnerin hätte, und dazu das Kleingewerbe anmelde- funktioniert dass dann? Soweit ich weiß richtet sich das nach der Tätigkeit, ist das richtig?
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 29.01.2008 15:48
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dafür brauchst du dich nicht selbstständig machen und kein gewerbe anmelden, um zu kellnern.

da wäre es besser angestellt zu bleiben und ein gewerbe als nebentätigkeit zu eröffnen. du bleibt gesetzl. versichert und kannst dennoch nebenbei geldverdienen. dazu würde ich mir aber - sicherer ist das - eine schriftliche genehmigung deines arbeitgebers holen.
 
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Di 29.01.2008 16:10
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Jessibunny06 hat geschrieben:
Ich möchte gerne gesetzlich krankenversichert bleiben, das spart immerhin eine Menge Geld.
Wenn ich einen 400 € Job, z.b. als Kellnerin hätte, und dazu das Kleingewerbe anmelde- funktioniert dass dann?


Was genau soll dann funktionieren? Der 400-Euro-Job wird nicht nur pauschal versteuert, sondern auch der KV-Beitrag wird pauschal abgeführt.

c_writer
 
Jessibunny06
Threadersteller

Dabei seit: 06.12.2006
Ort: Erfurt
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 31.01.2008 17:20
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Nefliete hat geschrieben:
dafür brauchst du dich nicht selbstständig machen und kein gewerbe anmelden, um zu kellnern.

da wäre es besser angestellt zu bleiben und ein gewerbe als nebentätigkeit zu eröffnen. du bleibt gesetzl. versichert und kannst dennoch nebenbei geldverdienen. dazu würde ich mir aber - sicherer ist das - eine schriftliche genehmigung deines arbeitgebers holen.


Ich möchte keines Falls weiter in meiner jetzigen Firma bleiben, und ein anderer Vollzeitjob, der entsprechend bezahlt wird ist nicht in Sicht.
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c_writer
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Verfasst Do 31.01.2008 17:50
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Jessibunny06 hat geschrieben:

Ich möchte keines Falls weiter in meiner jetzigen Firma bleiben, und ein anderer Vollzeitjob, der entsprechend bezahlt wird ist nicht in Sicht.


Naja - sind denn Kunden in Sicht, von denen Du, als 19jährige GTA mit entsprechend wenig (oder keiner) Berufserfahrung, eine Bezahlung erwarten kannst, die Dir ein Überleben ermöglichen?

c_writer
 
Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 31.01.2008 17:56
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und du meinst mit nem minijob (darüber willst du dich ja krankenversichern) und nem gewerbe wird es besser laufen?

als feste einnahmen hast du nur 400 euro, zahlst auch keine steuern, weil du unter 7.XXX bleibst. dann kommt noch dein gewerbe mit dem du ja auch umsatzt generieren willst/musst. damit musst du ja dann mind. soviel verdienen, dass du wieder auf dein ursprüngliches gehalt der festanstellung kommst. also zahlst du am jahresende doch deine steuern.
bzw. deine kostenüberschussrechnung am ende des monats.

richtig soweit?
 
Jessibunny06
Threadersteller

Dabei seit: 06.12.2006
Ort: Erfurt
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.02.2008 11:12
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Ja richtig,
da ich in meiner jetzigen Anstellung auch nur 600 € verdiene....
Mir geht es einfach darum die Krankenversicherung zu sparen.
Wenn ich einmal privat versichert bin, würde ich auch nach dem scheitern der Selbstständigkeit nicht wieder in die gesetzliche kommen- ist doch richtig oder?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.02.2008 11:15
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Jessibunny06 hat geschrieben:
Wenn ich einmal privat versichert bin, würde ich auch nach dem scheitern der Selbstständigkeit nicht wieder in die gesetzliche kommen- ist doch richtig oder?


nicht ganz. wenn du danach wieder ein normales angestelltenverhältnis aufnehmen würdest bzw. arbeitslos gemeldet bist, müssen dich die gesetzlichen kassen wieder nehmen, sofern du mit deinem gehalt unter dem satz bleibst, mit dem man sich als angestellter privat versichern kann.

ein anderes thema was du evtl. auch noch nicht bedacht hast ist die rentenversicherung. als angestellter musst du ja deinen pflichtanteil in den staatlichen rententopf zahlen. als selbständiger müsstest du das nicht, kannst aber. allerdings solltest du dann tunlichst privat vorsorgen, sonst hängst du im rentenalter da.
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