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Thema: Fragen zur Selbstständigkeit vom 21.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Fragen zur Selbstständigkeit
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Jessibunny06
Threadersteller

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Verfasst Mo 21.01.2008 11:12
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Fragen zur Selbstständigkeit

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Hallo liebe Forum User,
ich habe nun schon eine Weile im Forum gestöbert- zum Thema Selbstständigkeit bzw. Freelancer.

Kurz zu meiner Situation:

Nach meiner 2-jährigen schulischen Ausbildung (GTA) habe ich eine Festanstellung in einem Fotostudio begonnen. Dies ist nun vier Monate her. Aus verschiedenen Gründen spiele ich nun mit dem Gedanken mich selbstständig zu machen, gemeinsam mit einem Freund.

Soweit ich es bisher verstanden habe steht mir hierbei keinerlei Unterstützung wie Existenzgründerzuschuss und ähnliches zu. Ist das richtig?

In wiefern unterscheidet sich den der Freiberufler vom Selbstständigen? Würde man mit einem Fotostudio überhaupt als Freiberufler durch gehen? Ich bin nicht sicher, was in meiner Situation besser für mich geeignet wäre.
Privat versichern muss ich mich ja sicherlich so oder so.

In wiefern würde es die Situation beeinflussen wenn ich nebenher noch einen halbtags Job, branchenfremd, hätte?

Vielleicht habt ihr auch noch einige andere nützliche Tipps, von denen ich bisher nichts weiß.
Ich würde mich über ein paar Hinweise freuen.


Zuletzt bearbeitet von Jessibunny06 am Mo 21.01.2008 11:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 21.01.2008 11:33
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grundsätzlich würde ich dir raten, erst einmal etwas berufserfahrung zu sammeln. das kann dir später sehr hilfreich sein, da du deinen beruf etwas risikofreie "erlernen" kannst.

schlau machen kannst du dich hier: http://www.e-lancer-nrw.de/start/index.php
 
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phihochzwei
Moderator

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Verfasst Mo 21.01.2008 11:37
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www.softwarepaket.de

Zuletzt bearbeitet von phihochzwei am Mo 21.01.2008 11:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 21.01.2008 13:03
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Re: Fragen zur Selbstständigkeit

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Jessibunny06 hat geschrieben:

Soweit ich es bisher verstanden habe steht mir hierbei keinerlei Unterstützung wie Existenzgründerzuschuss und ähnliches zu. Ist das richtig?


nicht ganz. wenn du vorher einen normalen job hattest, kannst du z.b. überbrückungsgeld beantragen. da werden dir 6 monatelang 67 % vom letzten nettolohn bezahlt. wenn du vorher allerdings nur deine ausbildung hattest, wird das nicht viel sein. bist du momentan arbeitslos gemeldet? dann könntest du evtl. den existenzgründerzuschuss beantragen (ehemals ich ag). das könnte evtl. geldmäßig einen größeren betrag ergeben als das überbrückungsgeld. weitere infos kriegst du bei der agentur für arbeit.

Zitat:

In wiefern unterscheidet sich den der Freiberufler vom Selbstständigen? Würde man mit einem Fotostudio überhaupt als Freiberufler durch gehen? Ich bin nicht sicher, was in meiner Situation besser für mich geeignet wäre.
Privat versichern muss ich mich ja sicherlich so oder so.


grundsätzlich entscheidet das finanzamt, ob deine tätigkeit dem status eines freiberuflers gerecht wird. am besten wendest du dich mit der frage mal dorthin. der größte unterschied ist wohl, das freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind. diese kommt allerdings erst ab 25.000 € Jahresgewinn zum tragen. als freiberufler darfst du allerdings auch keine gewerbeleistungen anbieten (z.b. druckabwicklung über dich laufen lassen oder werbeartikel verkaufen oder sowas). einige infos findest du hier:

http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

Zitat:

In wiefern würde es die Situation beeinflussen wenn ich nebenher noch einen halbtags Job, branchenfremd, hätte?


dann ist es davon abhängig mit was du den hauptteil deiner einnahmen erzielst. dadurch entscheidet sich auch, wie du dich versichern musst (z.b. gesetzliche oder freiwillig gesetzliche bzw. private krankenversicherung, pflicht zur einzahlung von rentenversicherungsbeiträgen etc. am besten du fragst hierzu mal einen steuerberater. der kann dir da denk ich am ehesten weiter helfen.[/quote]
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Jessibunny06
Threadersteller

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Verfasst Mo 21.01.2008 13:17
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Ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Was die Förderung betrifft- nach der Ausbildung habe ich ein 3 monatiges Praktikum absolviert und danach Lückenlos in eine andere Firma gewechselt, in der ich nun seit 4 Monate arbeite. Ich würde also quasi aus dem Arbeitsverhältnis heraus in die Selbstständigkeit gehen, ohne arbeitslos gemeldet zu sein. Soweit ich weiß steht der Existenzgründerzuschuss ohnehin nur dem zu, der bereits 2 Jahre Berufserfahrung hat.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 21.01.2008 13:21
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ja ich glaub auch da gibt es gewisse mindestvoraussetzunge. wie gesagt, am besten mal direkt beim arbeitsamt anrufen und fragen. die haben normalerweise auch jemanden im haus, der sich mit existenzgründungen beschäftigt.
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Jessibunny06
Threadersteller

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Verfasst Mo 21.01.2008 13:35
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Wenn ich ein Gewerbe anmelden würde, neben meinem jetzigen Vollzeitjob,
was würde das genau für mich bedeuten? Ich zahle die Einrichtngsgebühr von 20 € und bekomme eine Steuernummer vom Finanzamt, was dann auch eine Steuerabrechnung jährlich bedeutet. Welche Einnahmegrenzen habe ich dann und was muss ich an Steuern zahlen?
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 21.01.2008 13:41
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wenn du das als nebenerwerb machen willst bleiben dir 2 möglichkeiten:

ganz normales gewerbe oder kleingewerbe. beim kleingewerbe ist der unterschied das du keine mwst ausweisen darfst (und auch keine absetzen bei anschaffungen), damit dann aber auch keine arbeit hast. gewinngenze fürs erste jahr 17.500 €

beim normalen gewerbe gibts in dem sinne keine einschränkungen. anfangs wirst du monatlich, später 1/4, 1/2 oder jählich eine umsatzsteuererklärung abgeben müssen, außerdem wie du schon gesagt hast 1 x / jahr die normale steuererklärung mit gewinn-/ verlustrechnung. evtl. kommen da noch gebühren für IHK und berufsgenossenschaft auf dich zu, das dürften aber alles Jahresbeträge um die 50 - 100 € sein. also nix dramatisches.

wieviel steuern zu zahlen musst, hängt maßgeblich von deinen einnahmen und deiner steuerklasse ab. du hast einen freibetrag von ca 7.500 € / jahr. alles darüber musst du einkommensversteuern. da zählen aber einnahmen aus gewerbebetrieb und löhne / gehälter aus arbeitsverhältnissen zusammen. d.h. wenn du mit deiner normalen tätigkeit schon über 7.500 € / jahr verdienst, sind deine einnahmen aus gewerbebetrieb einkommenssteuerpflichtig. ganz grob dürften das irgendwas zwischen 15 und 25 % sein...

kleiner tipp: wenn du das mit der selbständigkeit machen willst, ruf mal beim finanzamt an. die ham da oft jemanden, der existenzgründer berät, was sie steuerlich beachten müssen usw. ich hatte damals ein gespräch mit einem sehr kompetenten herren der mir einige fragen beantwortet hatte...


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 21.01.2008 13:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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