mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 12:50 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Darf ich mich Mediengestalter nennen? vom 03.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Darf ich mich Mediengestalter nennen?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Autor Nachricht
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.11.2008 16:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Razr84 hat geschrieben:
JerryCoke hat geschrieben:
Bin ab heute Pilot *Whaazzzz uppp?*


Dann bin ich ab heute ein Astronaut.

Was für ein Käse..man ist das was man ist, was man gelernt hat.

Mediengestalter kann man sich nennen wenn man die Ausbildung gemacht hat -.-
Ich nenne mich ja auch nicht direkt Architekt wenn ich meinem klenien Bruder ein Legohaus gebastelt habe herje....

* Ööhm... ja? *


die verlinkten geetzestexte zum thema haste aber gelesen.
oder wollteste nur auch mal was dazu schreiben?
  View user's profile Private Nachricht senden
daniel3477

Dabei seit: 05.08.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 10.11.2008 16:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

skate-rock hat geschrieben:
daniel3477 hat geschrieben:
da stimme ich dir zu...dinge sind weggefallen, andere hinzugekommen (allerdings unabhängig von der namensänderung) nur passiert das ebend ständig auch in allen anderen berufsbildern und dort wird die bezeichnung auch nicht geändert... deshalb.. reines marketing.

*ha ha*

daniel3477 hat geschrieben:
ach ja... zu deiner frage. ich hab design studiert.

*ha ha*



hast ja ne tolle art der kommunikation, oder was soll der blödsinn? willst du mir damit irgendwas sagen.... dann hast du dein ziel leider verfehlt. sinnfrei!

an alle anderen astronauten und piloten.... glaut was ihr glauben wollt, dadurch wird es nicht zwangsläufig wahr.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 10.11.2008 17:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@ type1: also ich habse hier nicht gefunden die verlinkung * Keine Ahnung... *

laut IHK (bonn, köln , aachen Apt. berufsbildung) darf sich jeder pampel "mediengestalter" nennen. berufsausbildungen und deren beizeichnung sind nicht geschützt solange man nicht "abgschl. mit IHK-prüfrung" dahinter klemmt. das wiederum darf man nicht einfach im namen tragen. also genauso wie, ich glaube, daniel sagte.

* Applaus, Applaus * 3 jahre umsonst... *scherz*
 
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.11.2008 18:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

is korrekt - sind alles (ohne Zusatz) ungeschützte Bezeichnungen.

@worshipper: Ich würde mir lieber eine aktualisierte Stellenbeschreibung zusammenschrauben (lassen).
Und wenn du mit deinem Vorgestzten es gut kannst, ist ein Zwischenzeugnis (solange der
wohlgesonnene Vorgesetzte da ist, niemals verkehrt.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.11.2008 18:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Mediengestalter ist nicht geschützt...

Wenn jemand Queereinsteigt und seinen Job gut macht - warum sollte er sich dann nicht Mediengestalter schimpfen dürfen? Medien + gestalten = Mediengestalter *zwinker* Eigentlich ist jede Sekretärin Mediengestalterin *Thumbs up!*

Aber um dem aus dem Weg zu gehen würde ich einfach sagen... nenn dich Art Direktor... oder WebDesigner oder Werbegrafiker oder oder oder...
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 10.11.2008 19:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Beluga hat geschrieben:
Mediengestalter ist nicht geschützt...

Wenn jemand Queereinsteigt und seinen Job gut macht - warum sollte er sich dann nicht Mediengestalter schimpfen dürfen? Medien + gestalten = Mediengestalter *zwinker* Eigentlich ist jede Sekretärin Mediengestalterin *Thumbs up!*

Aber um dem aus dem Weg zu gehen würde ich einfach sagen... nenn dich Art Direktor... oder WebDesigner oder Werbegrafiker oder oder oder...



ja das macht sinn! * Nee, nee, nee *
 
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.11.2008 21:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nefliete hat geschrieben:
@ type1: also ich habse hier nicht gefunden die verlinkung * Keine Ahnung... *


in diesem thread (seite eins, beitrag drei) ist verlinkt:

http://www.mediengestalter.info/forum/41/als-mediengestalter-ausgeben-obwohl-man-noch-keiner-ist-63370-4.html
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 11.11.2008 21:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

yo, danke!
 
 
Ähnliche Themen Wer darf Mediengestalter ausbilden ?
Darf ein Grafikdesigner FH Mediengestalter ausbilden?
Betrieb darf keine Mediengestalter ausbilden
Wie im Lebenslauf die Kategorie für Arbeitserfahrung nennen?
Mediengestalter - bewerben, ohne Mediengestalter zu sein?
Wer darf ausbilden?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.