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Thema: Darf ein Grafikdesigner FH Mediengestalter ausbilden? vom 25.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Darf ein Grafikdesigner FH Mediengestalter ausbilden?
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Arleta
Threadersteller

Dabei seit: 19.01.2007
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 25.07.2007 18:45
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Darf ein Grafikdesigner FH Mediengestalter ausbilden?

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Hallo,
ich mache zur Zeit ein Praktikum bei einem selbständigen Grafikdesginer welcher ein Atelier hat. Seine Tätigkeitsbereiche umfassen eigentlich genau die einer Werbeagentur! (d.h. er gesaltet Prospekte, Logos, Schilder.. usw.)
Als ich Ihn darauf ansprach ob er sich vorstellen könnte mich als Azubi zu nehmen, meinte er, das könne er gar nicht! Stimmt das? Kann ein Grafikdesigner FH keinen Mediengestler Digital- und Printmedien ausbilden??
Dann meinte er noch, wäre es ein ziemlicher Aufwand vom bürokratischen her! Stimmt das ebenfalls? Was muss man da alles organisatorische bewerkstelligen um einen Azubi einstellen zu können??
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 25.07.2007 19:05
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Prinzipiell darf jeder ausbilden, der in dem Beruf tätig ist, die Details habe ich aber grad nicht zur Hand.
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
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Verfasst Mi 25.07.2007 23:54
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Jain.

Bin damals auch von einem Dipl. Des ausgebildet worden. Da ha sich die IHK zunächst auf die Hinterbeine gestellt und gesagt, das auch ein Dipl. Des. zunächst mal zusätzlich einen Ausbilderschein der Kammer haben muß. Erst als er dann damit gedroht hat eben überhaupt nicht auszubilden, hat sich die Kammer "kulanterweise" dazu herabgelassen ihm aufgrund der drängenden zeit bis zum anstehenden Ausbildungsbeginn die Ausbildereignungsprüfung für seinen ersten Auszubildenden (also mich) zu erlassen. Wenn er danach weitere Auszubildende Annehmen wollte, hätte er jedoch erst die Prüfung ablegen müssen.

Da er da aber keinen Bock mehr drauf hat, nochmal (und sei es nur kurz) die "Schulbank" zu drücken, hat er seitdem nicht mehr ausgebildet...
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filuti

Dabei seit: 27.07.2006
Ort: LM
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 26.07.2007 00:24
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Hey!

Bei uns in der Firma wurde so argumentiert, dass es besser ist ohne Schein auszubilden als gar nicht auszubilden.
Die IHK hat es sogar begrüßt, dass wir ausbilden und meinem Chef sozusagen eine Sondergenehmigung erteilt.

Die scheint er auch immer noch zu haben, auch wenn wir seit zwei Jahren keinen Azubi mehr haben (haben so ne lustige Urkunde von der IHK bekommen "Ausbildungsbetrieb 2006" Yiepppiiieeehhh Grins )

Also auf jeden Fall würde ich da mal bei der IHK nachfragen, wie die das sehen - das scheint ja regional eher unterschiedlich zu sein....!

Und für einen Designer ohne sonstige Angestellten... das könnte ja ähnlich laufen wie bei uns: 6 Leute = 2 Chefs + 2 Angestellte + 2 Azubis...

Gute Nacht
filuti*
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vome

Dabei seit: 15.02.2006
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Alter: -
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Verfasst Do 26.07.2007 07:26
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Offiziell gibt es 3 Bedingungen, damit eine Person ausbilden darf:
- mind. 24 Jahre alt
- Ausbildereignungsprüfung nach AEVO bei der IHK abgelegt
- selbst im jeweiligen Beruf ausgebildet oder mind. 6 (?) Jahre Berufserfahrung in diesem

Das die IHK hier und da ein Auge zudrückt ist verständlich. Die sind ja froh um jeden Ausbildungsplatz.
Trotzdem führt kein Weg an der IHK vorbei, denn man braucht in jedem Fall eine Bestätigung als "Anerkannter Ausbildungsbetrieb".
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