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Jappy
Threadersteller
Dabei seit: 05.04.2007
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.12.2007 13:17
Titel Arbeitsvertrag: "Mediendesigner" oder "Grafik |
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Hallo, ich glaube das ist mein erster Beitrag in diesem Forum, da meine meisten Fragen dank Suchfunktion eigentlich immer beantwortet worden sind.
Ich habe im Sommer meine Ausbildung zum staatl. geprüften Grafik-Designer gemacht und habe nun eine Stelle in einer kleinen, aber feinen Werbeagentur. Am Freitag habe ich meinen Vetrag bekommen, den ich mir übers Wochenende anschauen kann um ihn am Montag zu unterschreiben. Eigentlich alles prima, nur über eine Sache bin ich mir nicht sicher:
Es steht: "Der Arbeitnehmer wird als Mediendesigner angestellt. Seine Tätigkeit umfasst Gestaltung, Layout und Ideengebung von Printmedien."
Das hat mich stutzig gemacht, da ich ja eigentlich kein Mediendesigner bin, sondern Grafik-Designer. Mein Chef hat gemeint, das wär der Überbegriff der gestalterischen Arbeiten oder so.
Ich arbeite dort auch schon eine Weile und weiß genau, was ich zu tun habe und was mein Aufgabengebiet ist, das ist nicht das Problem.
Macht es denn einen Unterschied ob ich jetzt als Mediengestalter oder Mediendesigner oder Grafik-Designer angestellt werde? Im Prinzip hätte ich da schon gerne stehen "Grafik-Designer".
Seit gestern suche ich Informationen im Internet darüber, ob Mediendesigner tatsächlich der Überbegriff ist. Ich möchte halt vermeiden, dass wenn ich die Agentur wechsle und sage ich bin Grafik-Designer, dass die Agentur fragt "Ja warum haben Sie dann als Mediendesigner gearbeitet?" oder sowas in der Art.
Ich finde auch keine genauen Definitionen zu den 3 Begriffen Grafik-Designer, Mediendesigner und Mediengestalter. Was ich bis jetzt mitbekommen habe, liegt der wesentliche Unterschied darin, dass wir Grafiker keine Daten für den Druck vorbereiten können dafür halt "kreatives zeug hinpinseln" und die Mediengestalter das technische Know-How haben, dafür nicht soviel Unterricht in Schriftgrafik, Typografie, Illustration usw (also "kreatives") haben.
Wenn das nicht so stimmt, verbessert mich bitte.
Ich weiß, es gab hier schon einige Diskussionen zum Thema Grafiker - Mediendesigner/gestalter, die hab ich mir auch alle durchgelesen. Mir gehts nur darum, was das beste für meinen Arbeitsvertrag ist - für die Zukunft auch, wenn ich dann mal wechsle. Darf man als Grafik-Designer überhaupt als Mediendesigner angestellt werden? Rechtlich gesehen?
Vielen Dank für schnelle Antworten
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strikadelic
Dabei seit: 23.01.2003
Ort: Hamburg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.12.2007 13:26
Titel
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Aloha!
Mediengestalter kann dort nicht stehen, da du keine Ausbildung zum Mediengestalter abgeschlossen hast. Grafikdesigner würde da meiner Meinung nach nur stehen, wenn du ein Studium zum Grafik-/Kommunikationsdesigner abgeschlossen hast. (mit Diplom, B.A. oder M.A.)
Da du "nur" eine schulische Ausbildung zu einer staatlich geprüften Grafik-Designerin gemacht hast und es dafür meines Wissens keinen "Titel" gibt wirds halt der Mediendesigner, da dieser "Titel" nicht geschützt ist.
Falls ich falsch liege, möge man mich berichtigen.
//btw. du musst beim MG auch unter den verschiedenen Fachrichtungen unterscheiden...sind nicht alles pure Operator/Techniker, die keinen Pinsel schwingen können
Zuletzt bearbeitet von strikadelic am Sa 15.12.2007 13:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.12.2007 13:56
Titel
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da kann beides stehen, unabhängig davon ob ungelernt, gelernt oder studiert.
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cna
Dabei seit: 19.06.2006
Ort: Franken
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.12.2007 14:04
Titel Mediendesign |
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Wir haben in der Berufsschule erzählt bekommen, dass man Mediendesigner nur als als studierter Dipl. oder Bach. benutzen darf. Das Wort Mediendesign ist erlaubt, jedoch die Berufsbezeichner Mediendesigner dürfte dir meines wissens nach nicht erlaubt sein. Wie es mit Grafikdesigner aussieht, da habe ich leider keine Ahnung.
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.12.2007 15:04
Titel Re: Mediendesign |
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cna hat geschrieben: | Wir haben in der Berufsschule erzählt bekommen, dass man Mediendesigner nur als als studierter Dipl. oder Bach. benutzen darf. Das Wort Mediendesign ist erlaubt, jedoch die Berufsbezeichner Mediendesigner dürfte dir meines wissens nach nicht erlaubt sein. Wie es mit Grafikdesigner aussieht, da habe ich leider keine Ahnung. |
Das ist Quark.
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strikadelic
Dabei seit: 23.01.2003
Ort: Hamburg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.12.2007 15:09
Titel
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Mediendesigner darf sich doch jeder schimpfen oder? Genau wie Webdesigner...
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
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Verfasst Sa 15.12.2007 15:10
Titel
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eben, genauso wie AD oder Chief-Executive-Temporary-Sub-Assistant
Zuletzt bearbeitet von l'Audiophile am Sa 15.12.2007 15:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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strikadelic
Dabei seit: 23.01.2003
Ort: Hamburg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.12.2007 15:12
Titel
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nu sind wir aber in Sachen Mediengestalter oder Grafik-Designer nicht weiter ich bleib immernoch dabei, dass das ned geht fürn GTA (ist doch staatlich geprüfter Grafik-Designer oder)...
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