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Thema: Arbeitslos in die Freiberuflichkeit vom 13.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitslos in die Freiberuflichkeit
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designzicke

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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 12.04.2011 14:11
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TheCreator hat geschrieben:
Von einer wöchentlichen Arbeitszeit von max. 15h wurde mir nichts erzählt * Keine Ahnung... *

Dann hat sie das einfach vergessen. Kannst du aber in den entsprechenden Broschüren (die dir auf der Seite der AA auch zum Download vorliegen) nachlesen.

TheCreator hat geschrieben:
Jetzt lese ich hier im Thread, dass es nicht möglich ist neben der Freiberuflichkeit weiterhin die Leistung zu bekommen.
Nicht wenn du eben die 15h wöchentlich übersteigst. Denn dann bist du für die praktisch bereits berufstätig, nicht mehr vermittelbar und hast somit auch keinen Anspruch auf Leistung von denen...
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TheCreator

Dabei seit: 13.07.2009
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Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 12.04.2011 16:19
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Danke für die Antwort!

Ich werde mir die Broschüren mal in ruhe ansehen.
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Benutzer 84934
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Verfasst So 01.05.2011 10:38
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TheCreator hat geschrieben:
Von einer wöchentlichen Arbeitszeit von max. 15h wurde mir nichts erzählt * Keine Ahnung... *

Jetzt lese ich hier im Thread, dass es nicht möglich ist neben der Freiberuflichkeit weiterhin die Leistung zu bekommen.

Nun bin ich ein bisschen verunsichert, hat mir die Dame vom Jobcenter jetzt Unsinn erzählt?


Das liegt daran, dass Du hier in einem Mediengestalterfachforum bist. Zu Themen ausserhalb dieses Hauptgebietes wird hier manchmal was geschrieben, was einfach nicht stimmt. * Keine Ahnung... *

http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/alg-ii-und-selbststaendigkeit.html

"Selbstständige, die "hilfbedürftig" werden, können die "Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Anspruch nehmen. Aufgeben müssen sie ihre Selbstständigkeit dafür nicht. Denn Bezieher von Arbeitslosengeld II dürfen durchaus gewerblich oder freiberuflich tätig sein. Selbstständige (Neben-)Einkünfte sind sogar ausdrücklich erwünscht, da sie erfahrungsgemäß die Chance der vollständigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöhen. Die vom SGB III (Arbeitslosengeld bzw. -hilfe) bekannte Arbeitszeit-Obergrenze von wöchentlich 15 Stunden gibt es im SGB II nicht."


Zuletzt bearbeitet von am So 01.05.2011 10:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Benutzer 62312
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Verfasst Mo 02.05.2011 10:17
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TheCreator hat geschrieben:
Nun bin ich ein bisschen verunsichert, hat mir die Dame vom Jobcenter jetzt Unsinn erzählt? Sie sagte, dass ich ja nichts zu verlieren hätte und ich das ruhig machen soll. mfg


nichts zu verlieren ist gut... wenn du pech hast gehst du mit ein paar sachen in vorleistung, rechnungen werden nicht vom kunden bezahlt und schwupps... die ersten schulden stehen an...

man hat immer was zu verlieren! also überleg es dir gut und habe immer einen plan b.
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.05.2011 10:22
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besonders schlimm wird's dann wenn man z.b. die beiträge zur krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann und dann ein krankheitsfall eintritt... dann hat man schneller als man gucken kann arzt- und krankenhausrechnungen von mehreren tausend euro beisammen... so ganz ohne risiko ist das mit der selbstständigkeit nämlich auch nicht...
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Benutzer 84934
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Verfasst Mo 02.05.2011 10:39
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Nefliete hat geschrieben:
wenn du pech hast gehst du mit ein paar sachen in vorleistung


Von SGB-II-Leistungen abhängig sollte man so etwas nicht tun.

Zitat:
rechnungen werden nicht vom kunden bezahlt und schwupps... die ersten schulden stehen an...

man hat immer was zu verlieren! also überleg es dir gut und habe immer einen plan b.


Plan B wäre in diesem Fall, wieder alleine von SGB-II-Leistungen zu leben, Bewerbungen zu schreiben ... also das, was man vorher sowieso schon getan hat.

aUDIOfREAK hat geschrieben:
besonders schlimm wird's dann wenn man z.b. die beiträge zur krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann und dann ein krankheitsfall eintritt... dann hat man schneller als man gucken kann arzt- und krankenhausrechnungen von mehreren tausend euro beisammen... so ganz ohne risiko ist das mit der selbstständigkeit nämlich auch nicht...


Auf gar keinen Fall in die private KV gehen. Solange man Leistungen aus dem SGB II bezieht, ist man darüber gesetzlich versichert. Ja, man würde auch eine PKV bezahlt bekommen, dann aber nur den niedrigstmöglichen Beitrag, bei dem man schlechter gestellt ist als bei der gesetzlichen Versicherung.

Ja, die GV hat einen Mindestbeitrag für Freiberufler/Selbstständige von 327,68 €, oder bei Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt 218,45 €. Mit der KSK liegt der Beitrag je nach Einkommen zwischen 34,92 € und 304,43 €. Über die KSK solltest Du Dich in Deiner Situation informieren.

Ich habe in meinem Bekanntenkreis genug PKV-Mitglieder die privat krankenversichert sind, und trotz diverser Beschwerden Arztbesuche vermeiden, oder ins nächste Jahr verschieben um Geld zu sparen. In einer prekären Situation, wie Freiberuflichkeit aus Arbeitslosigkeit, ist eine private Krankenversicherung eine doofe Idee.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 02.05.2011 10:55, insgesamt 4-mal bearbeitet
 
Benutzer 62312
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Verfasst Mo 02.05.2011 10:54
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manchmal kann man zwischen sollte und müssen nicht unterscheiden Lächel wenn man kohle verdienen will, wird man mal ein "risiko" eingehen müssen.

aber du hast in deinem post schön herausgestellt, wie eingeschränkt man ist, wenn man geld vom amt bekommt. von daher keine gute basis.
 
Benutzer 84934
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Verfasst Mo 02.05.2011 11:02
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Nefliete hat geschrieben:
manchmal kann man zwischen sollte und müssen nicht unterscheiden Lächel wenn man kohle verdienen will, wird man mal ein "risiko" eingehen müssen.


Hast Du denn da mal ein Beispiel für einen freiberuflichen Grafiker? Wir müssen ja kein Lager mit Waren füllen, Miete für Geschäftsräume leisten, oder Gehälter bezahlen. Was mir einfällt:

Stockfotos? Da kann man ja im Entwurf die Vorschauversion benutzen.

Schriften? Die ein oder andere ist im kleinsten Budget möglich. Und solche Kosten kann man in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigen und dementsprechend dem Jobcenter gegenüber geltend machen.

Druckkosten? Wenn es nicht grad Kleinigkeiten bei einer Online-Druckerei sind: Dem Kunden überlassen.

Und wie wichtig gute schriftliche Verträge und unterschriebene AGB sind, wird ja hier im Forum regelmäßig diskutiert.

Alles in Allem stimme ich seiner "Dame vom Jobcenter" zu, dass kein Risiko vorhanden ist. Wenn er seinen gesunden Menschenverstand benutzt und sich dort beraten lässt, wo sich Leute mit so etwas auskennen. Oder zu Leuten geht, die in ähnlichen Situationen waren (Künstler, freiberufliche Grafiker, die beißen auch nicht) und seine Fragen nicht nur in Online-Foren stellt, die einen anderen Schwerpunkt haben.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 02.05.2011 11:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
 
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