mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 10:42 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: 12-monatiger Arbeitsvertrag kündigen vom 25.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> 12-monatiger Arbeitsvertrag kündigen
Autor Nachricht
MGler
Threadersteller

Dabei seit: 10.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 25.06.2009 18:49
Titel

12-monatiger Arbeitsvertrag kündigen

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,
ich habe mich nach dem Mediengestalter-Studium für eine weitere Trainee-Ausbildung beworben. So soll ich innerhalb von 12 Monaten zu einem vollwertigen Mitarbeiter ausgebildet werden. Die Ausbildung ist (niedrig) bezahlt.

Den Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben, jedoch steht dort drinnen "Anstellung für 12 Monate bei Firma xy (1. sept - 31. august)"

Was wäre, wenn ich nach einem Monat sage, dass mir dieser Job nicht gefällt, oder ich bereits eine bessere Stelle gefunden habe? Kann ich dann ohne Probleme kündigen, oder müsste ich dann die restlichen 11 Monate "absitzen"??

Mfg Mgler
  View user's profile Private Nachricht senden
m
Moderator

Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.06.2009 19:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Im Vertrag wird sicher auch eine Kündigungsfrist erwähnt.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Moosegirl

Dabei seit: 19.06.2008
Ort: Stade
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 25.06.2009 23:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Selbst wenn keine Frist erwähnt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen (BGB soweit ich weiß).
  View user's profile Private Nachricht senden
Typografit

Dabei seit: 31.01.2006
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.06.2009 06:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

In der Regel hast Du ja auch eine Probezeit am Anfang.
  View user's profile Private Nachricht senden
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.06.2009 10:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich will mal allen Aussagen, bis auf der von Typografit widersprechen.
Bei Zeitverträgen gelten die gesetzlichen Regelungen für Kundungsfristen zwar, allerdings sehen diese vor, dass eine Kündigung von beiden Seiten nicht möglich ist (wirksame Befristung) oder nur vom Arbeitnehmer möglich ist (unwirksame Befristung).

Mein Halbwissen ergänze ich mal mit einem ergoogleten Link:
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=552
  View user's profile Private Nachricht senden
sockennase

Dabei seit: 04.08.2008
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 26.06.2009 11:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Da muss ich leider zustimmen. Ich habe mich aus aktuellem Anlass bei der IHK erkundigt.
Wenn in deinem Jahresvertrag nicht ausdrücklich eine Kündigungsfrist erwähnt wird, ist dein Vertrag für die Laufzeit unkündbar.
Einzige Ausnahme wäre natürlich die fristlose Kündigung. Alternativ ginge vielleicht noch ein Aufhebungsvertrag.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
MGler
Threadersteller

Dabei seit: 10.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 28.06.2009 11:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hm okay, danke für diesen Hinweis. Glaube auch eher, dass ich dieses eine Jahr machen MUSS. Hab leider den ganzen Vertrag NOCH nicht gesehen, sind erst Ausschnitte davon auf dem Bewerbungsschreiben gestanden, eben mit diesen 12 Monaten...
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Akut - Kündigen oder kündigen lassen?
Arbeitsvertrag, OK?
Kündigungsfrist - Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag Vorlage
Inhalt Arbeitsvertrag
Projektvertrag statt Arbeitsvertrag?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.