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MGler
Threadersteller
Dabei seit: 10.03.2007
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Verfasst Do 25.06.2009 18:49
Titel 12-monatiger Arbeitsvertrag kündigen |
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Hallo,
ich habe mich nach dem Mediengestalter-Studium für eine weitere Trainee-Ausbildung beworben. So soll ich innerhalb von 12 Monaten zu einem vollwertigen Mitarbeiter ausgebildet werden. Die Ausbildung ist (niedrig) bezahlt.
Den Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben, jedoch steht dort drinnen "Anstellung für 12 Monate bei Firma xy (1. sept - 31. august)"
Was wäre, wenn ich nach einem Monat sage, dass mir dieser Job nicht gefällt, oder ich bereits eine bessere Stelle gefunden habe? Kann ich dann ohne Probleme kündigen, oder müsste ich dann die restlichen 11 Monate "absitzen"??
Mfg Mgler
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m
Moderator
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
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Verfasst Do 25.06.2009 19:19
Titel
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Im Vertrag wird sicher auch eine Kündigungsfrist erwähnt.
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Moosegirl
Dabei seit: 19.06.2008
Ort: Stade
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.06.2009 23:53
Titel
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Selbst wenn keine Frist erwähnt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen (BGB soweit ich weiß).
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Typografit
Dabei seit: 31.01.2006
Ort: -
Alter: 61
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Verfasst Fr 26.06.2009 06:51
Titel
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In der Regel hast Du ja auch eine Probezeit am Anfang.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 26.06.2009 10:44
Titel
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Ich will mal allen Aussagen, bis auf der von Typografit widersprechen.
Bei Zeitverträgen gelten die gesetzlichen Regelungen für Kundungsfristen zwar, allerdings sehen diese vor, dass eine Kündigung von beiden Seiten nicht möglich ist (wirksame Befristung) oder nur vom Arbeitnehmer möglich ist (unwirksame Befristung).
Mein Halbwissen ergänze ich mal mit einem ergoogleten Link:
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=552
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sockennase
Dabei seit: 04.08.2008
Ort: Hamburg
Alter: 37
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Verfasst Fr 26.06.2009 11:04
Titel
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Da muss ich leider zustimmen. Ich habe mich aus aktuellem Anlass bei der IHK erkundigt.
Wenn in deinem Jahresvertrag nicht ausdrücklich eine Kündigungsfrist erwähnt wird, ist dein Vertrag für die Laufzeit unkündbar.
Einzige Ausnahme wäre natürlich die fristlose Kündigung. Alternativ ginge vielleicht noch ein Aufhebungsvertrag.
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MGler
Threadersteller
Dabei seit: 10.03.2007
Ort: -
Alter: -
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Verfasst So 28.06.2009 11:38
Titel
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hm okay, danke für diesen Hinweis. Glaube auch eher, dass ich dieses eine Jahr machen MUSS. Hab leider den ganzen Vertrag NOCH nicht gesehen, sind erst Ausschnitte davon auf dem Bewerbungsschreiben gestanden, eben mit diesen 12 Monaten...
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