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MikeG
Threadersteller
Dabei seit: 18.05.2006
Ort: Ludwigsburg
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.01.2008 19:54
Titel Kündigungsfrist - Arbeitsvertrag |
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Folgende Frage ans Forum, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Folgender Sachverhalt:
Es liegt ein schriftlicher Arbeitsvertrag vor, meine erste Stelle nach dem Studium mit Kündigungsfrist von 6 Monaten beiderseitig.
Seit 1.1.2007 wurde mit mir ein neuer Vertrag "geschlossen" (neues Einkommen), jedoch nie schriftlich fixiert. Er wurde im Verlauf des letzten Jahres 7 mal von mir eingefordert, jedoch bis zum heutigen Tag nicht geschrieben.
Nun habe ich zunächst mündlich gekündigt mit dem Vorschlag von 3 Monaten; diese werden von seitens des Arbeitsgebers nicht akzeptiert, er pocht auf 6 Monate.
Welche Kündigungszeit gilt? Bei Fehlen eines Arbeitsvertrages laut Wikipedia die gesetzlichen Fristen.
Bevor ich den "Knüppel" einer ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (Beleidigung und Verdächtigung) anstrebe, bin ich natürlich auf eine "faire" Vorgehensweise aus.
Jemand einen Tipp??
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.01.2008 20:19
Titel Re: Kündigungsfrist - Arbeitsvertrag |
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MikeG hat geschrieben: | Es liegt ein schriftlicher Arbeitsvertrag vor, meine erste Stelle nach dem Studium mit Kündigungsfrist von 6 Monaten beiderseitig |
Wo gibts denn sowas...
Also das BGB sieht folgendes vor:
Zitat: | § 622 BGB Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen
(1)
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2)
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats;
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats;
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats;
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats;
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats;
6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats;
7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
(3)
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. |
Wie lange bist du denn schon dort beschäftigt?
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.01.2008 20:35
Titel Re: Kündigungsfrist - Arbeitsvertrag |
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designzicke hat geschrieben: | Also das BGB sieht folgendes vor: |
Hast Du es denn richtig gelesen? Im BGB geht es um die (Mindest-)Kuendigungsfristen bei Kuendigungen durch den Arbeitgeber. Es ist problemlos zulaessig, beidseitig laengere Kuendigungsfristen zu vereinbaren, sofern die Frist fuer den Arbeitnehmer nicht laenger ist als die fuer den Arbeitgeber.
Zumal ich immer nicht verstehe, warum euch diese Kuendigungsfristen immer erst in den Kopf schießen bzw. stoeren, wenn ihr kuendigt. Seht's mal so: andersherum (bei einer Kuendigung durch den Arbeitgeber) waert ihr auch noch 6 Monate weiterbeschaeftigt. Wo ist das Problem?
Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Mi 16.01.2008 20:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.01.2008 20:42
Titel Re: Kündigungsfrist - Arbeitsvertrag |
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Zeithase hat geschrieben: | designzicke hat geschrieben: | Also das BGB sieht folgendes vor: |
Hast Du es denn richtig gelesen? Im BGB geht es um die (Mindest-)Kuendigungsfristen bei Kuendigungen durch den Arbeitgeber |
Ja, habe ich... Das betrifft aber Punkt 2. Punkt 1 bezieht aber auch den Arbeitnehmer mit ein.
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mi 16.01.2008 20:44, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.01.2008 20:45
Titel Re: Kündigungsfrist - Arbeitsvertrag |
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designzicke hat geschrieben: | Ja, habe ich... Das betrifft aber Punkt 2. Punkt 1 bezieht aber auch den Arbeitnehmer mit ein. |
Geh bitte zurueck zur Schule. Natuerlich macht's das. Ich bin aber konkret auf Absatz 2 eingegangen, da Du noch danach gefragt hast, seit wann er dabei ist.
Anyway: Ja, und? Rate mal, wofuer Vertraege da sind?! Die anderen Absaetze und Paragraphen interessieren Dich wohl nicht so?
Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Mi 16.01.2008 20:48, insgesamt 3-mal bearbeitet
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.01.2008 21:00
Titel
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Mir ging es bei meiner Frage ja auch nur darum, dass wenn er schon seit 15 Jahren dort ist, die Kündigungsfrist von 6 Monaten beiderseits dann wohl ok wäre...
Verträge sind da um sie zu unterzeichnen oder nicht. Und ich hätte das in diesem Fall nicht gemacht. Aber das ist nur meine Einstellung. Und ob ich zurück zur Schule gehe oder nicht, das lass mal meine Sorge sein. Bzw. sag mir, wann ich dich dort abholen soll.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
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Verfasst Mi 16.01.2008 21:23
Titel
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Absatz 2 hat zur Bedingung, dass durch den Arbeitgeber gekündigt wird. Das wird es hier aber nicht. Die Frage der Beschäftigubgsdauer ist dafür also unerheblich.
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MikeG
Threadersteller
Dabei seit: 18.05.2006
Ort: Ludwigsburg
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.01.2008 21:37
Titel
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Also, folgendes:
Die damaligen 6 Monate waren OK, Vertrag ist Vertrag, basta.
Darum dreht es sich auch nicht.
Die Frage ist:
Wenn ein in beiderseitigem Einvernehmen ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird (bzw. wurde), dieser jedoch:
Nur mündlich geschlossen wurde, ohne konkrete Vereinbarung bezüglich Kündigungszeit;
dies eben nicht geklärt ist, weil die Chefetage seit einem Jahr es nicht fertig gebracht, trotz 7maligem Anmahnen meinerseits und monatlicher Anmahnung durch die Personalabteilung: welche Kündigungszeit zählt dann?
1) die, aus dem ersten Arbeitsvertrag?
2) die gesetzliche laut BGB 622 ? oder
3) die tarifliche Kündigungszeit (die in diesem Fall abweicht von BGB)
OK, ist natürlich schon etwas juristischer Kleinkram. Für mich wichtig, da ich neuen Job habe, und 3 Monate mein Ziel sind, diesen Job anzutreten. Grund des Jobwechsels sind dabei wichtige Gründe, d.h. ich habe auch die Option einer fristlosen Kündigung bzw. Aufhebungsvertrages, will es jedoch (noch) der Fairness halber nicht so weit kommen lassen.
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