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Blütchen
Threadersteller
Dabei seit: 27.01.2004
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Verfasst Mo 15.08.2005 10:10
Titel Inhalt Arbeitsvertrag |
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Hallo Leute! Ich hab mal eine kleine Frage an euch. Also ich habe dieses Jahr meinen Facharbeiter zur Mediengestalterin gemacht und auch die Chance in meiner Firma übernommen zu werden. Zwar nur befristet für ein Jahr,aber immerhin. Jetzt steht bei dem Punkt Wettbewerbsverbot folgendes: Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich bei eigener Kündigung für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Anstellungsvertrages nicht für eine Agentur tätig zu werden,die auf dem gleichen Arbeitsgebiet wie die Firma.... tätig ist, noch auf eigene Rechnung auf diesem Gebiet tätig zu werden.
Was sagt ihr dazu, ist das rechtens, kann ich diesen Punkt ansprechen...???
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dkine
Dabei seit: 15.12.2004
Ort: KA
Alter: 28
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Verfasst Mo 15.08.2005 10:23
Titel
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Zitat: | Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich bei eigener Kündigung für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Anstellungsvertrages nicht für eine Agentur tätig zu werden,die auf dem gleichen Arbeitsgebiet wie die Firma.... tätig ist, noch auf eigene Rechnung auf diesem Gebiet tätig zu werden.
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sollst du nach einer eventuellen kündigung dann tomaten im obst&gemüsemarkt verkaufen?
in anderen jobs ist so ein wettbewerbsverbot verständlich, aber bei einem mg job?
wo bitte beginnt denn das arbeitsgebiet und wo hört sie auf?
würde mich auch brennend interessieren wenn einer die antwort darauf hat..
für mich hört sich das ein bischen ... naja.. komisch an..
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Presence
Dabei seit: 27.09.2003
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Verfasst Mo 15.08.2005 10:44
Titel
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ist ja blödsinn!
In einer freien Marktwirtschaft kann man arbeiten wo man will und als was man will. Das ist im Grundgesetz verankert.
Allerdings gibt es tatsächlich solche Klauseln in Arbeitsverträgen. Diese betreffen aber nur die Zeit während du bei der Firma beschäftig bist - nicht danach.
Ich bin mir nicht sicher, aber in meinen Augen verstößt so ein Vertrag gegen die Verfassung!
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dkine
Dabei seit: 15.12.2004
Ort: KA
Alter: 28
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Verfasst Mo 15.08.2005 10:53
Titel
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Presence
Zitat: | Allerdings gibt es tatsächlich solche Klauseln in Arbeitsverträgen. Diese betreffen aber nur die Zeit während du bei der Firma beschäftig bist - nicht danach. |
Diese betreffen auch die Zeit nach der Einstellung. Kannst dich überall darüber informieren, was der Sinn und Zweck der Sache ist. Dann wirst du auch feststellen das es nicht Verfassungswidrig ist.
Ich persönlich meinte jetzt wirklich nur diesen Fall. Denn, der Arbeitsbereich des MGs ist so weit verbreitet. Wenn die Firma will, kann Sie nach einer Kündigung überall eine Vertragsverletzung feststellen..
naja
Ansprechen würde ich das in jedem Fall Blütchen.
Gruss dkine
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Presence
Dabei seit: 27.09.2003
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Verfasst Mo 15.08.2005 11:05
Titel
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hm, das verblüfft mich schon! Soll man dann nach der Kündigung einen neuen Beruf lernen weil man in seinem Beruf gearbeitet hat? Das kann doch nicht wirklich sein. Ich habe das noch nie gehört und kann es nicht glauben.
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Blütchen
Threadersteller
Dabei seit: 27.01.2004
Ort: -
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Verfasst Mo 15.08.2005 11:09
Titel
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Hab mich gerade mal bei der IHK erkundigt, die dürfen mir keine auskunft geben aber ich hab den Tipp bekommen mich über Wettbewerbsverbot richtig zu informieren. Mein Chef müßte mir nämlich eine Entschädigung bei diesen Vertragsbedingungen anbieten. Das ich niemanden sagen darf für welche kunden wir arbeiten, oder die kunden abwerbe... ist mir schon klar. Aber bei dem Vertrag darf ich mich ja nichtmal selbständig machen... Werd mir vielleicht doch mal rat bei einem Anwalt... holen.
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.08.2005 11:16
Titel
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Ist nichts außergewöhnliches - allerdings nur bei sehr hochdotierten Entscheiderposten. Dann steht aber immer auch ne Klausel über eine Abfindung drinne, die im Regelfall den gesamten Verdienstausfall über eine solche Sperrfrist abdeckt.
Ein Bekannter von mir, der in leitender Funktion im Marketing eines bekannten Markenartiklers tätig ist, könnte sich danach erstmal für ein paar Jahre in die Sonne legen... Er sagt immer im Spaß, seine Kündigung sei so teuer, das er nicht gekündigt würde...
Im übrigen - soweit ich weiß - gilt diese Klausel auch wirklich nur bei Kündigung. Wenn nach einem Jahr das befristete Arbeitsverhältnis ausläuft ist das ja keine Kündigung, sondern die ganz normale Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Fristablauf.
Jedenfalls würde ich mich auf keinen Fall ohne Vereinbahrung einer fetten Abfindung drauf einlassen!
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Blütchen
Threadersteller
Dabei seit: 27.01.2004
Ort: -
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Verfasst Mo 15.08.2005 12:20
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Wir sind nur eine kleine Firma mit 2 Azubis, 2Chefs und mich als ausgelernte also nix mit hochdotierten Entscheiderposten. Außerdem entspricht das Gehalt nicht wirklich meinen Vorstellungen. Ich würde den Job nur annehmen um nicht arbeitslos zu sein, um Berufserfahrung zu sammeln und mich in ruhe auf dem Arbeitsmarkt umschaun zu können. Aber mit dieser arbeitsregelunf wäre das nicht möglich. Ich habe hier keine aufstiegsmöglichkeiten und das Gehalt reicht nicht aus um mir mit meinem Freund eine Wohnung leisten zu können oder später mal eine Familie zu gründen... Es spricht alles dafür, dass ich was anderes suche. Verstehste!?
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