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Thema: Wie lange gilt ein Angebot? vom 23.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wie lange gilt ein Angebot?
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Vogt in Stuttgart
Threadersteller

Dabei seit: 19.06.2007
Ort: Stuttgart
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 23.10.2007 08:06
Titel

Wie lange gilt ein Angebot?

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Moin!
So. Erstmal vorab: Ich hab einen Kunden, für den ich nie wieder etwas arbeiten möchte. * Ich geb auf... * Dem habe ich vor ca. 4 Monaten, also die Welt noch heil war, ein Angebot für einen Flyer gemacht. (Ohne eine zeitliche Begrenzung a là: Dieses Angebot giltet bis zum... )
Der Flyer wurde auch erstellt, er hat eine Vorschau bekommen, wurde aber noch nicht fertiggestellt, weil Bilder noch fehlen (von seiner Seite).
Jetzt kam der vor kurzem an und meinte, dass man da nochmal nen neuen Text reinsetzen müsste, etc.
Hat sich aber seitdem auch nicht mehr gemeldet.
Wenn der jetzt tatsächlich heute(?) daherkommt mit dem Text, muss ich ihm den Flyer fertigstellen?
Vorallem benötige ich dann auch mehr Zeit, wie eigentlich berechnet...

Gibt es eine gesetzliche Frist, etc., wo drinsteht, wie lange so ein Angebot gültig sein kann?
Kann mir da jemand einen Rat geben?!
Wär echt dankbar!!!

Grüße,
Christine
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.10.2007 08:48
Titel

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Es ist kein Angebot mehr, du hast den Auftrag angefangen. damit haben beide Seiten das Angebot akzeptiert.

Wenn du aus der Nummer rauswillst, kannst du die bisherigen Leistungen abrechnen,
quasi eine Abschlagszahlung auf die bisher geleisteten Dienste.
Begründung, da der Zeitraum für so ein Produkt unüblich lang ist. und zu vermuten ist,
dass das Projekt whrscheinlich eingestellt ist.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.10.2007 08:48
Titel

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nein es gibt keine gesetzlich geregelte gültigkeit von angeboten. es steht dir auch frei, eine weitere zusammenarbeit mit dem kunden abzulehnen, sofern ihr nichts schriftliches fixiert habt, was ein beenden des auftrags voraussetzt (z.b. eine terminabsprache, etc.). d.h. du kannst deinem kunden sagen, das du keinen wert mehr auf eine weitere zusammenarbeit legst. allerdings solltest du dann keine vollständige bezahlung deines auftrags erwarten... das wird dann in jedem fall noch eine diskussion geben, sofern du nicht ganz auf geld verzichten willst.
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Vogt in Stuttgart
Threadersteller

Dabei seit: 19.06.2007
Ort: Stuttgart
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 23.10.2007 09:23
Titel

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Super! Danke!
Also, auf das Geld kann ich getrost verzichten, ich lege einfach keinen Wert mehr darauf, mit diesem Menschen zusammmen zu arbeiten. Selbst auf eine Abschlagszahlung würde ich verzichten...
Also wenn kein Geld gefordert wird, kann ich damit begründen, was Mac geschrieben hat...
Einen Termin für den Flyer gibt es auch nicht.
Also kann er mir nix a là: Ich verklage sie wegen vertragsbruch... etc. pp.
Denn diesem Typ fällt irgendein Scheiss ein... * grmbl *

Naja, dann bin ich mal gespannt, ob noch was von dem kommt...

Auf jedenfall vielen Dank an euch beiden! * Ja, ja, ja... *

Grüße,
Christine
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