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Thema: Gilt ein Discount auch bei Mehrarbeit? vom 21.02.2019


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Gilt ein Discount auch bei Mehrarbeit?
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jandesigns
Threadersteller

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Verfasst Do 21.02.2019 20:06
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Gilt ein Discount auch bei Mehrarbeit?

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Hallo ihr Lieben!

Im Rahmen eines Redesigns und der Entwicklung einer Unternehmensseite, entschied sich ein Kunde für mein Angebot.
Dort hatte ich ihn 50% auf jede Dienstleitung gegeben, um nicht viel zu niedrige Preise zu benennen (ich weiß ich kriege hierfür schon Nackenklatscher! Menno! ). Jedenfalls hatten wir im Angebot ausgemacht, dass er 5 Logo Entwürfe von mir bekommt. Am Ende wurden es doch 20! * Ich bin müde... *

Nun dachte ich mir, nachdem ich die Freigabe der Corporate Identity Etappe von ihn bekommen habe, dass das ein Service ist, den man gerne für eine gute Zusammenarbeit in Kauf nimmt.
Langsam fing mein Kunde jedoch an, immer mehr (nicht festgelegte) Mehrarbeit für umsonst zu erwarten. Weigert sich gerade sogar weiterzuarbeiten, obwohl wir 2 Wochen vor Ende des Leistungszeitraum sind. Verschiebt sogar permanent meine Termine und fängt an persönlich mich angreifen zu wollen. Insgesamt einfach ein sehr launenhafter Mensch. Deshalb will ich nicht Spielball seiner Launen sein, nur weil ich auf den Auftrag angewiesen bin.

Nun möchte ich ihn, um zu zeigen das jetzt Schluss damit ist, die weiteren 15 Logoentwürfe in Rechnung stellen.
da ich die Freigabe des CI's habe, ebenso wie eine Unterschrift des Angebots.
Im Angebot steht in den AGB's:

3.1 (Mein Name) genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann (mein Name) eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

4.4 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von (mein Name) vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Muss ich in der nächsten Rechnung ihn ebenfalls 50% Rabatt berechnen, oder handelt es sich hier um ein Folgeauftrag, der kein Rabatt haben muss?

Ich hoffe ich kann zeitnah von Euren alten Erfahrungen profitieren, da ich echt verzweifelt bin, wie ich morgen weiter vorgehen soll.

Besten Dank Euch schonmal und einen schönen Feierabend!


Zuletzt bearbeitet von jandesigns am Do 21.02.2019 20:08, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mac

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Verfasst Fr 22.02.2019 10:42
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Du hast ja keinen Rahmenvertrag mit dem geschlossen, also kein Rabatt.
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jandesigns
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2019
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Verfasst Fr 22.02.2019 10:52
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Mac hat geschrieben:
Du hast ja keinen Rahmenvertrag mit dem geschlossen, also kein Rabatt.


Hallo Mac, danke Dir für die zügige Antwort! Und ja, damit hast du definitiv Recht. Denkst Du, ich gehe trotzdem ein hohes Risiko ein? Oder könnte man an der Stelle schon sagen, dass es juristisch gut begründet ist? Ich denke mir, jeder Richter würde laut loslachen, wenn mein Kunde Angebote und Freigaben unterschrieben hat, aber trotzdem die Zahlung verweigert.

Beste Grüße
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Fr 22.02.2019 10:55
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Deine Nackenklatscher hast du dir verdienst, mehr als einen. Grins

Wegen dem Rabatt - dazu müsste man das Angebot komplett lesen.
Hast du da die 50% klar für die ersten Arbeitsschritte definiert?
Das und die Punkte 3.1, 3.2, 4.4 hat dein Kunde gelesen und unterschrieben?
Da definiert du leider nicht klar.
Eventuelle Mehrkosten sollten in einem Angebot mit Stundensätzen definiert sein.
Ich sehe da keinen Rabatt, dein Kunde kann das anders sehen.

Ehrlich gesagt finde ich es ziemlich dämlich, im voraus gleich soviel Rabatt anzubieten.
Man durchaus kommunizieren, dass es Spielräume im Stundensatz gibt, wenn der Auftrag ein gewissen Volumen verspricht.
Ist das Volumen klar definiert, kann man auch Pauschalpreise anbieten.
Das mache ich sehr gerne, weil ich mir dann die Zeiterfassung spare.

Als Gestalter solltest du übrigens auch wissen, was du verkaufst.
Wenn Du Logos entwickelt hast, ist das keine Corporate Identity.
Ausschliesslich Logos sind noch nicht mal ein ganzes Corporate Design und das ist wiederum nur ein sehr kleiner Bestandteil einer Corporate Identity.
Dafür noch einen Nackenklatscher. Grins

Und noch einen für AGBs.
"Allgemeine Geschäftsbedingungen" sind schon Plural. Grins
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jandesigns
Threadersteller

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Verfasst Fr 22.02.2019 11:03
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Hallo SL-Design, auch Dir danke ich sehr!

SL-Design hat geschrieben:

Hast du da die 50% klar für die ersten Arbeitsschritte definiert?

Yes, jeder einzelne Punkt hat einen Einzelpreis minus die 50%. Sprich es wird der "eigentliche" Preis noch angezeigt.
SL-Design hat geschrieben:

Das und die Punkte 3.1, 3.2, 4.4 hat dein Kunde gelesen und unterschrieben?

Selbstverständlich. Die AGB waren im Angebot enthalten.

SL-Design hat geschrieben:

Ehrlich gesagt finde ich es ziemlich dämlich, im voraus gleich soviel Rabatt anzubieten.
Man durchaus kommunizieren, dass es Spielräume im Stundensatz gibt, wenn der Auftrag ein gewissen Volumen verspricht.
Ist das Volumen klar definiert, kann man auch Pauschalpreise anbieten.
Das mache ich sehr gerne, weil ich mir dann die Zeiterfassung spare.

Da werde ich definitiv draus gelernt haben!

SL-Design hat geschrieben:

Als Gestalter solltest du übrigens auch wissen, was du verkaufst.
Wenn Du Logos entwickelt hast, ist das keine Corporate Identity.
Ausschliesslich Logos sind noch nicht mal ein ganzes Corporate Design und das ist wiederum nur ein sehr kleiner Bestandteil einer Corporate Identity.
Dafür noch einen Nackenklatscher. Grins


Nunja, am ende hat er einen Kompletten Style Guide von mir bekommen, den er Freigegeben hat. Aus dem CI hat er schon Druckerzeugnisse von mir bekommen und er benutzt es tatsächlich auch schon für sich (obwohl es ja doch auch noch mein Eigentum ist, da noch keine volle Zahlung geleistet wurde)

SL-Design hat geschrieben:

Dafür noch einen Nackenklatscher. Grins


Mein Nacken wird schon rot... Grins


Zuletzt bearbeitet von jandesigns am Fr 22.02.2019 11:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
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SL-Design

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Verfasst Fr 22.02.2019 11:16
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Na immerhin hast du das wichtigste schriftlich festgehalten.
Die meisten, die hier mit solchen Problemen aufschlagen, haben alles mündlich geregelt.

Ob du für die zweite Runde den vollen Satz berechnen solltest, kann hier niemand sagen.
Dazu müsste man die Qualität der Geschäftsbeziehung besser kennen und ob und wie du mit dem Kunden weiterarbeiten willst.
Das steckt auch viel Psychologie und Emotion mit drin.

Es kann richtig sein, dass du jetzt den vollen Stundensatz forderst, weil du ja in der ersten Runde schon viel Rabatt gegeben hast. der Kunde kann es aber auch so verstehen, dass du die in der zweiten Runde das wieder reinholen willst, was zu zuvor rabattiert hast und deswegen auf stur schaltet. Und du musst wissen, was dir deine Arbeit wert ist.

Ok, einen Klatscher nehme ich zurück. Grins
Wenn du ein Style Guide verkauft hast, hast du auch ein CD verkauft - aber noch lange kein CI.
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jandesigns
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2019
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Verfasst Fr 22.02.2019 12:40
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SL-Design hat geschrieben:
ob und wie du mit dem Kunden weiterarbeiten willst.
Das steckt auch viel Psychologie und Emotion mit drin.

Da sehe ich leider gar keine konstruktive Zusammenarbeit für die Zukunft mehr.

Habe die Rechnung nun auch verschickt. Als Antwort gab es
Zitat:
Hallo

diese Rechnung weise ich deutlich zurück und nehme diese nicht an!

Bitte um schnellstmöglich Erklärung.


Daraufhin habe ich ihn jetzt nochmal belehrt:

Zitat:
Wir waren, bevor du das Angebot angenommen hast, gemeinsam die AGB durchgegangen. Dort hattest Du all Deine offene Fragen gestellt und beantwortet bekommen.
Wir haben uns explizit erst auf 3, dann auf 5 Entwürfe für die 1. Position geeinigt. Jedoch wurden 20 Entwürfe abgeliefert, worüber ich dich auch informiert habe, dass jetzt der Rahmen sprengen würde.
In den AGB steht ja auch explizit:


3.1 (Mein Name) genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

4.4 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von (mein Name) vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Damit warst du einerstanden, hast Deine Unterschrift auf das Angebot, als auch auf die Freigabe gegeben.
Also auf welcher Grundlage weist Du diese deutlich zurück? Ich habe meine Arbeit plus mehr erbracht, womit Du zufrieden warst, daher wüsste ich an dem Punkt nicht, wieso diese nicht honoriert werden sollte? Weil darauf keine 50% Rabatt angeboten wurden?
Da wir keinen Rahmenvertrag haben, meine ich, dass diese auch nicht gegeben werden muss. Erst recht, wenn ich es so schon deutlich günstiger als sonst angeboten habe.

Lass es mich wissen.


Steht da etwa mein erster juristischer Streit bevor? Wie sollte man sich im optimal Fall verhalten?
Ich danke Euch, bin durch Euch ein ganzes Stück weitergekommen.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Fr 22.02.2019 13:21
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Ich würde erstmal seine Antwort abwarten.
Er muss es ja irgendwie begründen, warum er die zweite Runde nicht bezahlen will.

Ob du im Zweifel juristisch vorgehen willst, musst du wissen und wäre bei mir abhängig vom Streitwert.
Hast du eine geschäftliche Rechtsschutzversicherung? Eher nicht, oder?
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