mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 20.04.2024 04:34 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Gilt ein unterschriebenes Angebot als Auftrag? vom 09.11.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Gilt ein unterschriebenes Angebot als Auftrag?
Autor Nachricht
hellgold
Threadersteller

Dabei seit: 05.10.2006
Ort: Duesseldorf
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.11.2015 23:48
Titel

Gilt ein unterschriebenes Angebot als Auftrag?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo liebes Forum,

ich liege mit einem Auftraggeber quer, der nach Umsetzung eines Onlineprojektes die Programmierleistung nicht zahlen will. Grund: Die Website sei nicht zum gewünschten Termin fertig gewesen, daher sei der Auftrag hinfällig.
Problem: Die Seite konnte nicht fertiggestellt werden (Veröffentlichung), weil die Texte und Bilder vom Auftraggeber wegen lizenzrechtlicher Probleme nicht rechtzeitig vorlagen – trotz Nachfassen meinerseits.
Mir als Auftragnehmer wurde also die Ausführung des Auftrages nicht ermöglicht, weil Daten fehlten.

Für das ganze Projekt gibt es keinen "Vertrag", sondern nur die vom Auftraggeber unterschriebene Auftragsbestätigung = mein Angebot mit der Kalkulation der erforderlichen Leistungen.

Nach einem Versuch meine Forderung mit einem Inkassobüro einzufordern, erhalte ich jetzt ein anwaltliches Schreiben, dass besagt: Meine Forderung sei nicht zulässig, da mit dem Auftraggeber ja kein Dienstleistungsvertrag geschlossen worden sei, sondern ein Werkvertrag, den ich nicht ausgeführt hätte (Fertigstellung der Website).

Daher meine Frage: Gilt ein unterschriebenes Angebot als Auftragsbestätigung? Und: Kann ein Kunde die Zahlung von bereits erfolgten Leistungen verweigern, wenn die Erfüllung der Leistungen nicht ermöglicht wurde aufgrund fehlender Daten seinerseits?

Danke für Eure Tipps
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Zoro

Dabei seit: 06.05.2008
Ort: Helvetia
Alter: 32
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 10.11.2015 11:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Gab es denn so was wie ein Pflichtenheft? Dort wird ja ganz klar geregelt, wer was liefern muss, damit der Vertrag eingehalten werden kann. Das wäre für dich auch die verbindliche Grundlage, welchen Pflichten du unter welchen Bedingungen nachkommen kannst.

Zitat:
Im Pflichtenheft werden die Fragen geklärt, wie und womit der Auftragnehmer, d.h. beispielsweise eine Softwareentwicklungsfirma wie die Comitas, die Anforderungen des Kunden lösen möchte. Akzeptiert der Kunde die Lösungsvorschläge, welche im Pflichtenheft verankert sind, kann das Entwickeln beginnen.
Das Pflichtenheft ist also sozusagen die vertragliche Grundlage, der Startschuss für die Umsetzung eines Software-Projekts.

Zitat:
Damit jedoch keine Missverständnisse entstehen und sich das Projekt schlussendlich nicht in die Länge zieht, sollen das Lasten- und das Pflichtenheft als ein verbindlicher Projektauftrag und als Projektgrundlage dienen.

http://www.comitas.ch/pflichtenheft-oder-lastenheft/


Zuletzt bearbeitet von Zoro am Di 10.11.2015 11:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
gjet

Dabei seit: 09.10.2008
Ort: Graz, Österreich
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.11.2015 11:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,
ja Pflichtenheft wäre für größere Software-Projekte sicher zu empfehlen, hätte hier aber wahrscheinlich auch nicht geholfen.

Ein Vertrag entsteht (nach österreichischem Recht - ich sehe du bist in Düsseldorf...) bereits bei Willenseinigkeit - zB alleine durch schlüssige Handlung. Wenn du also nachweisen und dokumentieren kannst wie die Kommunikation abgelaufen ist ist das ein guter Anfang. Dann kommt es darauf an, was auf deinem Angebot gestanden hat.

Ich meine - aber das wird eher ein Richter entscheiden müssen - dass du den Vertrag erfüllen wolltest und auch, soweit du konntest erfüllt hast. Also sollte zumindest ein anteiliger Betrag in Rechnung gestellt werden können. Hängt aber sicher stark von der Formulierung deines Angebotes ab.

LG
Markus

--
Just my (austrian) 2 cents....
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 10.11.2015 11:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bei mir in den Angeboten steht ein Lieferdatum, bis wann alles fertig ist. Und dann der Zusatz, dass sich der Liefertermin verschiebt, wenn vom Kunden gelieferte Dinge nicht rechtzeitig bei mir eingehen. Sprich verzögert sich die Fertigstellung auf Grund von Umständen, die die Illustratorin nicht zu verantworten hat, verzögert sich auch die Lieferung um die entsprechende Zeit.

Nützt dir jetzt nicht mehr viel, aber für die Zukunft sollte sowas drin stehen. Oder eben in den AGB.

Ob ein unterschriebenes Angebot automatisch wie ein Werkvertrag gesehen wird, weiß ich nicht. Mal bei deinem Anwalt nachfragen?


Zuletzt bearbeitet von am Di 10.11.2015 11:39, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.11.2015 18:05
Titel

Re: Gilt ein unterschriebenes Angebot als Auftrag?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hellgold hat geschrieben:
Problem: Die Seite konnte nicht fertiggestellt werden (Veröffentlichung), weil die Texte und Bilder vom Auftraggeber wegen lizenzrechtlicher Probleme nicht rechtzeitig vorlagen – trotz Nachfassen meinerseits.

Erfolgte denn dieses "Nachfassen" auch schriftlich z.B. per E-Mail oder noch handfester auf Papier? Und wenn ja, ist dieser Schriftverkehr noch - nachvollziehbar - erhalten?


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 10.11.2015 18:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 10.11.2015 18:40
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Auch wenns blöd klingt, da wird dir nur ein Anwalt helfen können. Entscheident wird sein, was im Angebot exakt gestanden hat und welche Pflichten von wem wann zu erledigen waren. Da kann ich mir viel Stolpersteine vorstellen für beide Seiten.
 
 
Ähnliche Themen Wie lange gilt ein Angebot?
Auftrag oder Angebot schriftlich?
Gilt ein Discount auch bei Mehrarbeit?
Gilt das als Online-Shop oder nicht?
Auftrag abbrechen?
Auftrag abbrechen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.