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Thema: Wie kann ich Projekt fortführen? vom 15.07.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wie kann ich Projekt fortführen?
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bk1
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.07.2010 21:59
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Wie kann ich Projekt fortführen?

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Hallo zusammen,

ich bin gerade ziemlich ratlos. Vielleicht weiß jemand, wie ich vorgehen soll.

Kurze Vorgeschichte:

Eine liebe Bekannte von mir macht sich mit ihrem Lebensgefährten selbstständig. Sie kommt aus dem Marketing und legt viel Wert auf einen professionellen Auftritt. Deshalb hat sie eine freie Grafikerin aus Düsseldorf beauftragt, ihr Logo, Geschäftsausstattung und Website zu gestalten und umzusetzen. Die Grafikerin ist zufällig die Cousine einer Freundin von ihr.

Die Logogestaltung war dann mehr als kompliziert. Meiner Bekannten gefiel offengestanden keiner der fast zehn Entwürfe und sie hat mich um Rat gefragt. Ich habe ihr meine professionelle und unvoreingenommene Meinung gesagt - ich fand nämlich einen der Entwürfe gut. Kein kreativer Knaller, aber bodenständig und sauber umgesetzt. Und irgendwie passend.

Meine Bekannte hatte dennoch kein gutes Gefühl mehr, weil auch alles immer sehr lange gedauert hat. Sie hat mich jetzt gebeten, den Auftrag fortzuführen. Mit der Grafikerin wollte sie sich einigen und bot an, die Hälfte des gesamten Auftragswertes zu bezahlen und damit das Projekt bei ihr einzustellen. Sie stimmte zu (zwar widerwillig, aber immerhin) und die Überweisung wurde getätigt. Nun kam heute eine E-Mail, dass das Projekt nun eingestellt ist, meine Bekannte das erhaltene Logo aber nicht nutzen darf, weil mit der Überweisung das Nutzungsrecht nicht eingeschlossen war. Meine Bekannte hat nun also einen fairen Preis für ein Logo gezahlt, das sie nicht verwenden darf.



Das Verhalten der "Kollegin" finde ich ziemlich unprofessionell - zumal meine Bekannte ja sehr um eine gütliche Einigung bemüht war. Wie kann ich nun helfen? Was darf ich, ohne einen Rechtsstreit zu provozieren?

Das Logo ist wie gesagt sehr bodenständig. Eine unmodifizierte Serifenlose, eine Art Swoosh und ein Asterix (*) sind die Bestandteile des Logos. Es ist also nichts entstanden , was es in der Form nicht eh schon mehrfach gibt auf der Welt. Stichwort: Gestaltungshöhe. Muss ich eine andere Schriftart wählen? Darf ich überhaupt irgendwas mit Swoosh und Asterix anlegen?

Um Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Gruß
bk1
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.07.2010 22:56
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Siehe Signatur. Grins

(Wobei man natürlich auch noch berücksichtigen sollte was vertraglich vereinbart wurde.)
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Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.07.2010 00:13
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Normal einfach machen da Nutzungshöhe nicht erreicht aber wie mein Vorposter gesagt hat wenn da jetzt vertraglich was anderes steht wie grob gesagt "ähnlich verboten" dann solltest Du das klären... Meine Gedanken dazu * Keine Ahnung... *

Der Zug war aber wirklich nicht fein, klar rechtens aber nicht fein, von der Grafiker so hat die sich alles versaut und Dir auch *Schnief*

Da die chefin versucht hat sich ja friedlich zu einigen und wäre das für beide Seiten positiv gelaufen hätte ich der Grafikerin weiterhin Jobs gegeben nach dem Motto "Hey Logo war nix aber genau für das hier wäre diese Grafikerin super"


Zuletzt bearbeitet von Silvergecko am Fr 16.07.2010 00:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 16.07.2010 09:36
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Da hat die Designerin aber recht. Schließlich ist sie ausschließlich für Entwürfe bezahlt worden - keiner gefiel, also ist letztlich kein reingezeichnetes Logo daraus entstanden und es wurde kein Nutzungsrecht eingeräumt. Könnte ja sonst jeder kommen und sagen: "Entwirf mir mal was - ach ne, gefällt mir aber alles nicht" und die Reinzeichnung später selbst übernehmen. Schön Kohle gespart.

Du bezahlst nicht die Arbeitszeit noch den Mal-Aufwand, sondern die kreative Leistung - und die ist nunmal geschützt. Ich verstehe aber auch nicht, wo das Problem liegt - ich dachte, die Entwürfe gefielen sowieso nicht?

Ohne über die Qualität der Entwürfe an sich zu urteilen - wir wissen ja nicht, wie die Dinger aussahen - Letztlich hat die Grafikerin alles richtig gemacht. Und mal ehrlich: 10 Entwürfe sind eine ganze Menge, oder?


Zuletzt bearbeitet von bacon am Fr 16.07.2010 09:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bk1
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.07.2010 09:55
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Nein, wie gesagt, ich habe meine Bekannte von einem der Logos überzeugt. Weil's ok war.
Ohne meine Argumentation hätte das wohlmöglich noch einige Runden in der Logoentwicklung geben können.

Ich möchte halt irgendwie erreichen, dass die Summe, die gezahlt wurde nicht völlig umsonst war.
Immerhin ist im beiderseitigen Einvernehmen 50% (!) des Auftragswertes bezahlt worden, der neben
dem Logo auch noch Visitenkarten, Briefbogen sowie die Gestaltung und Umsetzung der Website beinhaltet hätte.
Ich finde, da kann sich keiner beschweren...

Sicherlich: Ich kann jetzt einfach den Entwurf der Grafikerin in die Tonne kloppen und was ganz Neues machen.
Aber das geht mir eigentlich irgendwie gegen das Prinzip. Schließlich würde ich mich ja auch gar nicht mehr
für eine neue Logoentwicklung bezahlen lassen wollen. Daher die Frage: Wie weit muss ich mich von ihrem
Entwurf entfernen, damit sichergestellt ist, dass keine rechtlichen Probleme entstehen können.
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 16.07.2010 10:15
Titel

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Zitat:
Nein, wie gesagt, ich habe meine Bekannte von einem der Logos überzeugt. Weil's ok war.


Ja das ist doch großartig! Dann müsst ihr mit der Grafikerin eben noch um das Nutzungsrecht feilschen, also noch mal 50% drauf legen. Das Selbstverständnis "alles, was da auf Papier gedruckt ist, gehört jetzt mir, sobald ich es in Händen halte, weil ich hab für den Entwurf ja schließlich bezahlt" ist einfach falsch. Bezahlt werden muss die kreative Leistung, zuzüglich Nutzungsrecht (einfach oder halt ausschließlich). Das kann sogar ich als nicht-Grafiker nachvollziehen. Ihr habt euch da leider in eine missliche Lage gebracht. Entweder verhandelt ihr neu - oder du versuchst es mit Verfremdungen, was euch natürlich rechtlich in eine Grauzone bringt. Naja, aber wer führt um ein paar Kröten schon einen Prozess?
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.07.2010 10:37
Titel

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bk1 hat geschrieben:
...
Immerhin ist im beiderseitigen Einvernehmen 50% (!) des Auftragswertes bezahlt worden, der neben
dem Logo auch noch Visitenkarten, Briefbogen sowie die Gestaltung und Umsetzung der Website beinhaltet hätte.
Ich finde, da kann sich keiner beschweren...

...


Verstehe ich das "hätte" richtig, dass ein großer Teil des Auftrages noch gar nicht begonnen wurde?

Für mich hört sich das so an, als wenn eine Firma 10 Firmenwagen bestellt und man nach der Lieferung des 4. Fahrzeuges zu dem Schluss kommt, dass man doch lieber eine andere Marke bevorzugt und deshalb einen anderen Anbieter wählt. Wenn man sich dann dem Händler entgegenkommt und für die Umstände sowie entgangenen Gewinn ihm 50% der Gesamtauftragswertes anbietet - kommt der Händler dann auch auf die Idee und verlangt die bereits gelieferten Fahrzeuge zusätzlich zurück? Au weia!
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bk1
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.07.2010 10:47
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top hat geschrieben:
bk1 hat geschrieben:
...
Immerhin ist im beiderseitigen Einvernehmen 50% (!) des Auftragswertes bezahlt worden, der neben
dem Logo auch noch Visitenkarten, Briefbogen sowie die Gestaltung und Umsetzung der Website beinhaltet hätte.
Ich finde, da kann sich keiner beschweren...

...


Verstehe ich das "hätte" richtig, dass ein großer Teil des Auftrages noch gar nicht begonnen wurde?


So ist es.
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