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Thema: Vertrag - Kostenvorbehalt vom 08.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vertrag - Kostenvorbehalt
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coms

Dabei seit: 13.01.2009
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 18:22
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Ich habe jetzt Uhrheberrechte gesagt, weil nach §8. abs.3und4 könnte ja eine teiluhrhebschaft vorhanden sein. So ist es sauber gelöst. Und man braucht die ganze Auflistung mit den Nutzungsrechten usw. nicht?? denke ich!! Copyright?? gibt es in De. nicht...aber das ist ein Projekt internationalen Ausmaßes....und copyright ist ja international gebräuchlich??? Hä?
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Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.02.2009 17:27
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Habe hier mal noch etwas weiter recherchiert: wenn dieses Arbeitsverhältnis mit deinem Grafiker den Zweck erfüllt, dir Grafiken fürs CI zu erstellen, dann bist du danach der Urheber. Es kommt immer auf die Intention an. Ich würde mir hier an deiner Stelle keine großen Gedanken darum machen, setz zur Sicherheit noch eine klarstellende Klausel mit in den Arbeitsvertrag und dann ist gut. *zwinker*
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dxDan
Threadersteller

Dabei seit: 08.02.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 02.03.2009 15:22
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Hallo!

Hole meinen Thread noch einmal hervor, um ihn von meiner Seite aus abzuschließen. Habe nun mit dem Kunden folgendes vereinbart:

1.1 Änderungen und Weiterentwicklungen des Designs, die auf Wunsch des Auftraggebers angefertigt werden sollen, bedürfen nach § 23 Urheberrechtsgesetz (UrhG) der Einwilligung des Urhebers des zu bearbeitenden oder umzugestaltenden Werkes. Der Auftraggeber wird den Designer mit solchen Änderungen und der Weiterentwicklung unter Kostenvorbehalt beauftragen.

1.2 Nimmt der Designer den Auftrag nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen an, kann der Auftraggeber einen anderen Designer beauftragen.


"Kostenvorbehalt" habe ich zwar reingenommen, aber das, worauf es mir ankam, steht nun drin. Danke für den Hinweis mit dem Urheberrechtsgesetz.
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