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dxDan
Threadersteller
Dabei seit: 08.02.2009
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Verfasst So 08.02.2009 19:51
Titel
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Ich versuche zunächst Folgendes: Ein Entgegenkommen bei dem Stundensatz für die bereffenden Aufträge. Es wären meiner Definiton nach nur Änderungen am CD und Erweiterungen des CD-Handbuchs. Die Anwendung des CDs bleibt davon unberührt und es ist ja auch der Sinn eines CD-Handbuchs, angewendet zu werden, und zwar nicht nur durch mich, sondern auch durch Mitarbeiter der Firma oder andere Agenturen.
Nur was ich in diesem Zusammenhang nicht begreife ist die Sache mit Urheberrecht und Nutzungsrecht. Wenn nicht wenigstens festgehalten wird, dass eine Änderung meiner Erlaubnis bedarf und z. B. das Logo ohne diese nicht durch einen Dritten verändert werden darf, wird doch Urheberrecht ad absurdum geführt. Wenn ich nun auf eine Auftragsbindung verzichte, muss ich doch zumindest festhalten können, dass Änderungen meine Erlaubnis benötigen. Nur was, wenn ich einer Änderung nicht zustimme? Dies sind Szenarien, die ich aus der Praxis nicht kenne. Hat jemand Erfahrung damit? Bzw. wie drückt Ihr so etwas in euren Verträgen aus?
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Darkwing
Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
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Verfasst So 08.02.2009 20:05
Titel
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Ich hab das bisher immer so gemacht:
Zitat: |
Nuzungsrecht Blubblub-Logo
Hiermit räumt Blala der Firma Blubbblubb das Verwertungsrecht (beinhaltet Vervielfältigungsrecht §16 UrhG, Verbreitungsrecht §17 UrhG und das Ausstellungsrecht §18 UrhG), sowie das Nutzungsrecht nach §19 UrhG (Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht), sowie Nutzungsrecht nach §19a UrhG (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) des „Blubbblubb”-Logos ein. Weiterhin wird eingewilligt, das Werk nach §23 UrhG (Bearbeitungen und Umgestaltungen) bearbeiten zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Blabla
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Dazu noch eine abstrakte Drahtgitteransicht mit aufgedruckt, dass sofort erkennbar ist, wovon hier die Rede ist.
Quasi ein Schreiben, was ich der Firma noch mit dazu gegeben habe und das Logo/die Arbeit/was auch immer auf CD gebrannt. So haben die was in der Hand und wissen, was Sie "dürfen". Generell würde ich denen nieeee irgend was verbieten, immer schön Dinge "erlauben". Es ist ja quasi "seine", er bezahlt ja dafür. Aber egal was passiert: DU bist und bleibst für immer Urheber des Werkes. Du kannst nur Nutzungsrechte einräumen.
Wenn du das vertraglich im Vorfeld vereinbaren willst, musstes sicherlich bissl anders formulieren.
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dxDan
Threadersteller
Dabei seit: 08.02.2009
Ort: -
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Verfasst So 08.02.2009 20:34
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§23 UrhG... guter Hinweis, werde ich aufnehmen. Damit wäre mein Hauptanliegen eigentlich geklärt. Allerdings würde mich mal interessieren, wie es in der Praxis aussieht, wenn man eine Änderung ablehnt, weil man sie gestalterisch nicht vertreten kann. Das ist aber ein anderes Problemfeld .
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Darkwing
Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
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Verfasst So 08.02.2009 20:40
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Du bist ja gleichzeitig "Stil-Berater" für deinen Kunden. Er muss dir schon bisschen vertrauen und dir was zutrauen. Der "Geschmack" sollte schon bei beiden bisschen stimmen. Die "Chemie" und Blabla... Und wenn er nach dem dritten Mal "Ich würde davon abraten"-Sagen immer noch auf die gestalterisch nicht vertretbare Änderung besteht, dann... naja... zieh den Auftrag durch und gut. Der Kunde ist König.
Falls dus noch nicht getan hast, dann lies ruhig mal das UrhG. Ist echt interessant!
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coms
Dabei seit: 13.01.2009
Ort: Köln
Alter: -
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Verfasst So 08.02.2009 21:42
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In diesem Zusammenhang habe ich ne Frage; Kann in einem Vertrag auch eine Klausel so formulieren
"Alle Rechte (copyright) über die erstellte Grafik geht an den Auftraggeber über".
Hier bräuchte man dann nicht mehr über Nutzungsrecht, Uhrheber usw. und die ganze Auflistung auf welche Art und Weise oder auf welchen Medien die Grafiken genutzt werden zu machen? Oder?...
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Darkwing
Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst So 08.02.2009 22:00
Titel
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Neinnein, das geht so nich. Es gibt in Deutschland kein "Copyright" und du kannst du nicht "alle" Rechte einfach so abtreten. Wie ich schon schrob, du bist für den Rest deines Lebens Urheber des Werkes, da hilft nix. Du kannst (und solltest in solchen Fällen wie das bei uns hier ist) Nutzungsrechte einräumen. Du kannst sone Klausel sicherlich verkürzen, indem du schreibst "alle Nutzungsrechte nach UrhG werden dem Auftraggeber" eingeräumt, klar, is deine Sache. Aber so pauschale würd ichs nich unbedingt machen. Lies doch mal: § 31 UrhG. ) Es steht alles geschrieben.
Zuletzt bearbeitet von Darkwing am So 08.02.2009 22:01, insgesamt 2-mal bearbeitet
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coms
Dabei seit: 13.01.2009
Ort: Köln
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Verfasst So 08.02.2009 22:24
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Das ist bei mir jetzt ein bisschen komplizierter...ich bin der Augtrggber.. jedoch mache ich einige grafiken selber...und andere eben nicht..es ist eher eine zusammen arbeit...doch die konzeption und was alles auf die grafik kommt bestimme ich..und wie es aussehen soll, welche grafischen elemente, wie die angeordnet werden, und stilirichtungen bestimme auch ich....mein Hilfsgrafiker bearbeitet dann meine Vorgaben...setzt die elemente so wie ichs haben möchte. Er ist halt der Macher......aber es ist meine Ästhetik sozusagen.......??
Also ich seh mich hier als Uhrheber....obwohl ich technisch gesehen...die grafik nicht selber erstelle!!!
Kompliziert...aber in der Praxis doch sehr heufig!!!....Aber was ist wenn dem Grafiker etwas besonderes einfällt...und es in die Grafik mit integriert....Dann müsste dieses Element dem Grafiker gehören(Uhrheber). Da vermengt sich enorm viel würde ich sagen.....Weil ich persönlich enorm viel zur Ideenfindung an Impulsen usw. abgebe?? Ich muss den Grafiker erst in eine bestimmte Stimmung bringen damit er die richtigen Fantasien usw. filtert. Er soll ja auch meinen persönlichen Stempel auf das medium projezieren!!! Also wo ist denn die Grenze.....wie kann man denn da den Uhrheber anteilig ausmachen???
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Darkwing
Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
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Verfasst So 08.02.2009 23:04
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Ich kann die Leute immer nich leiden, die sich selbst zitieren, aber: Darkwing hat geschrieben: | Es steht alles geschrieben. |
Lest mal das UrhG, in deinem Fall @coms is der § 8 Miturheber sicher interesant.
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