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Thema: Vertrag - Kostenvorbehalt vom 08.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vertrag - Kostenvorbehalt
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coms

Dabei seit: 13.01.2009
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.02.2009 23:10
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Ja...§8....dann würde ich das so formulieren..."Alle Rechte (Uhrheber einschließlich) gehen an den Auftraggeber über" Aha! * Ja, ja, ja... * Dann hätte man alle Evebtualitäten geregelt würde ich sagen??. Es ist ja auch alles meine Idee und so weiter...Für eine Klare Regelung müsste dieser Satz reichen ?? denke ich??..Oder??..
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.02.2009 23:42
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Und was willst du mit den ganzen Uhren?














Sorry, couldn't resist * Ich bin ja schon still... *


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am So 08.02.2009 23:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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coms

Dabei seit: 13.01.2009
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.02.2009 23:51
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Reine Regelungsangelegenheit.........Mein Grafiker setzt lediglich meine Ideen um !!!.....So ist es sauber geregelt denke ich??? Lächel

Ikkö-ikii..... Grins Hab auch mal an so einem sportkurs teilgenommen...allerdings nur ein tag... Grins


Zuletzt bearbeitet von coms am So 08.02.2009 23:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 00:22
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Wie meinstu du das:

Zitat:
Alle Rechte (Uhrheber einschließlich) gehen an den Auftraggeber über"

Hä?

Du lässt den Urheber (= dein Grafiker) an den Auftraggeber übergehen? *ha ha*


Alsö nochema: *zwinker*

Zitat:
§ 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht

(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar [...].
(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31) [...] und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten [...].


Und in diesem Sinne solltest du da was formulieren. * Ja, ja, ja... *
Du kannst im Prinzip frei bestimmen, was Phase ist, du kannst nur nicht "dein Urheberrecht übertragen", das geht nicht.


Interessant ist vllt auch grad noch

Zitat:
§ 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
Die Vorschriften dieses Unterabschnitts [Nutzuingsrechte] sind auch anzuwenden, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts anderes ergibt.


Vllt bietet es sich auch an, schon im Vorfeld zu sagen, dass dein Grafiker in einem Dienstverhältnis steht, wo er "nur handwerklich ausführt", was du (= der Urheber) sich so denkt. Ist sicherlich ne schöne Grauzone *zwinker* wo jemand mal interprtieren könnte, ob sich aus diesem "Wesen des Dienstverhältnisses" etwas anderes ergibt. *zwinker*
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coms

Dabei seit: 13.01.2009
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 00:51
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Stimmt ich sollte es noch besser formulieren....Ich denke das ich der Uhrheber sein werde, weil ich ja quasi alles vorgebe...selbst den ästhetischen Grad, die grafischen Elemente, Farben, einige Grafiken mach ich selber (wie schriftzüge)....Da denke ich das ich der Uhrheber bin....Was meint ihr???ß Hä? Allerdings kann es sein das der Grafiker vielleicht auch einige Ideen selber entwickelt....was dann??....Aber er sollte nur Sachen machen was mienen Ideen entsprechen!!!......Bei der Umsetzung verlasse ich mich auf Ihn...wie gut oder schlecht...Ich hoffe das ers Gut macht!! Wenn nicht muss ich über die Umsetzung noch mal einen genaueren Briefing aussprechen oder schreiben. Ich mein ich werde sogar über die farbliche Abstimmung usw. genaueres sagen??? Ihr seid es wahrscheinlich gewohnt alle ideen selber zu entwickeln..also die ganze kreative Arbeit.....Ich hab die Ideen schon gemacht.....Ich bauftrage Ihn ja nur zu umsetzung!! Hä?
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Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 01:46
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Du musst vllt noch bisschen was zu deinen Background erzählen. Können wir uns das so vorstellen, dass ihr gemeinsam vorm Rechner sitzt, du diktierst, der Grafiksklave macht? *zwinker* Existiert ein Arbeitsverhältnis oder der Gleichen?

Aber § 2 UrhG "Geschützte Werke" sagt, es ist die geistige Schöpfung geschützt. Und ne "Schöpfung" respektive ein "Werk" ist was "reales", nix "ersponnenes". Wenn dein Grafiker deine Angaben ausführt und klickt, dann hat er "geschöpft". ^^ So doof wies ist... * Wo bin ich? *


Grad entdeckt: unbedingt lesen! Lächel Besonders der graue Kasten ganz unten.

Wenn du also echt ne riesige hochtrabende Sache vor hast, wo du unbedingt die alleinigen Rechte am Werk haben musst/willst, solltest du dir überlegen, dass im Vorfeld mit dem Betreffenden abzuklären. Und sobald er selbst mit tätig wird und ne Idee einbringt, dann ist er ohnehin Mitschöpfer nach § 8. Vertraglich regeln ließe sich dann was wegen § 8 Abs. 3 und 4. Da ist schon was möglich, keine Angst, du mussts nur richtig machen. *zwinker**zwinker* Überleg dir, obs dir wirklich so wichtig ist, ich denke sowas kann man dann in nem Dienstvertrag leicht vereinbaren.


Zuletzt bearbeitet von Darkwing am Mo 09.02.2009 01:54, insgesamt 2-mal bearbeitet
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coms

Dabei seit: 13.01.2009
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 17:05
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Also ich hab ein Projekt, in dem ich grafisch alle Ellemente schon fast bestimmt habe. Und mache einige Grafiken selber und andere lass ich dann von nem Grafiker machen. Wobei ich dem Grafiker schon alles diktiere. Ich werde ihm auch Zeichnungen in dem die Anordnungen der grafischen Elemente usw. dargestellt sind abgeben. Ich erwarte aber auch eine gewisse Feinfühligkeit die Grafik in einem richtigen ästhetischen Maß (nach meinen Angaben) zu erstellen.

Ich will natürlich nicht anderer Leute Schöpfung für mich erschleichen. Es ist halt mein Projekt und mein persönlicher Stempel soll auf das Projekt.

Ich muss den Vertrag noch mal besser formulieren denke ich. Danke für alle Tips. Lächel

Reicht es denn nicht wenn ich es so formuliere: "Alle Rechte (Copyright, Uhrheberrechte, Nutzrechte) gehen an mich über."
?? Hä?


Zuletzt bearbeitet von coms am Mo 09.02.2009 17:27, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 09.02.2009 17:34
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du forderst einfach die uneingeschränkten nutzungsrechte ein. das wäre das einfachste (kein copyright und kein urheberrecht)! und natürlich das du es auch als referenz mit nutzen darf, evtl. mit hinweis auf den anderen grafiker.

"in kooperation mit xx" oder so ähnlich. aber lass bitte copyright aus dem spiel.
 
 
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