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Thema: Urheberrecht für individuell entwickelte Software. vom 10.11.2010

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht für individuell entwickelte Software.
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Nimroy
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Verfasst Do 11.11.2010 00:41
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ich bin aus der software-branche und kenn mich da ganz gut aus. und natürlich hat der kunde auch einen Anspruch auf die software-Module, die speziell für ihn anefertigt wurden. ich sage bewusst angefertigt, denn man muss die individual- entwicklung vom sog. customizing oder den Entwicklungs-Partnerschaften trennen.

Individual-Entwicklung ist in der regel software, bei denen der software -dienstleister sagt "das kann ich nie wieder anders verkaufen, das istbsonspeziell, das programmier ich einmal und dann bezahlste das und dann ist das deinsnlieber kunde. kostet 50.000 €" bei der entwicklungspartnerschaft sieht der software dienstleister in der regel schon eine wiederverwendbarkeit,nkennt aber die damit verbundenen fachlichkeiten nicht. dieses know-how bringt der kunde ein und bekommt dafür preisnachlass o.ä. kostet dann halt nur noch 25.000 €

und dann gibt es noch das customizing. da ist die software im maximalen leistungsumfang bereits fix und fertig undmwird dann auf die kundenbedürfnisse mittels parametrisierung angepasst, also menüpunkte heißen anders oder andere oberflächen eingebaut etc kostet dann nur noch 5.000 €.

um was es sich im speziellen handelt ist sehr difizil, vor allem weil es sich um eine browser- Anwendung handelt, was von einem gericht vielleicht gar nicht als software anerkannt wird. und um was handelte es sich im sinne der oben genannten klassifizierung? Seitens des dienstleisters. seitens des kunden.
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