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Thema: Urheberrecht für individuell entwickelte Software. vom 10.11.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht für individuell entwickelte Software.
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cyprien
Threadersteller

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Verfasst Mi 10.11.2010 14:11
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Urheberrecht für individuell entwickelte Software.

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Hallo,

ich habe vor 5 Jahren mit der Entwicklung einer CRM / CMS Lösung angefangen. Ein Kunde fand diese so gut, dass er mich beauftragte auf Basis des Grundsystems eigene Module zu entwickeln die für seinen Arbeitsablauf angepasst sind.

Ich habe hierfür jeweils eine Rechung geschrieben.

Nach dem der Kunde nun von einer anderen Firma betreut wird behauptet er. dass das Urheberrecht bei Ihm liegt, da er die Software ( aufgebaut auf PHP,MYSQL ) bezahlt hat.

Wie sieht es aus? Ich habe für die Firma alle Grafiken, Logos, Unterlagen und Internetseiten erstellt sowie die letzten Jahre die Software weiterentwickelt.

Was mach ich jetzt?

Es da es sich hier um Verwandschaft handelt, wurde dies nur mündlich festgehalten. Als zeuge habe ich meinen Programmierer der mit an der Software gearbeitet hat.

Ich möchte verhindern, das eine andere Firma den Code bzw. das System verwendet bzw. sogar verkauft.

Freue mich über schnelle Antworten.

Danke
cyprien
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Mi 10.11.2010 14:30
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Re: Urheberrecht für individuell entwickelte Software.

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cyprien hat geschrieben:

Nach dem der Kunde nun von einer anderen Firma betreut wird behauptet er. dass das Urheberrecht bei Ihm liegt, da er die Software ( aufgebaut auf PHP,MYSQL ) bezahlt hat.

Wie sieht es aus?


Wie du selbst mit der Suche leicht hättest herausfinden können, sieht es so aus, dass das Urheberrecht ausser durch Tod und Erbe nicht übertragbar ist.

Die entscheidendere Frage, die allerdings zu klären ist: Wie verhält es sich mit den Nutzungsrechten. Was wurde vertraglich vereinbart?

Zitat:
Ich habe für die Firma alle Grafiken, Logos, Unterlagen und Internetseiten erstellt sowie die letzten Jahre die Software weiterentwickelt.


Ja, schön - Logos unterliegen aber überhaupt nicht dem Urheberrecht, Grafiken und Webseiten können, müssen es aber nicht (kommt auf die Schöpfungshöhe an) und "Unterlagen", wer weiss, eher nicht. Im Streitfall entscheidet ein Richter, ob Urheberrecht überhaupt zur Anwendung kommt.

Zitat:
Was mach ich jetzt?


Relativ dumm dastehen. Sorry. *zwinker*

Zitat:
Es da es sich hier um Verwandschaft handelt, wurde dies nur mündlich festgehalten.


Ja, super. Wie in 99% der Fälle hier. Willst du einen Rechtsstreit mit deiner Verwandtschaft riskieren? Dann lass' Dich von einem Anwalt beraten. Wenn nicht, lerne daraus. Mach' zukünftig Verträge wie ein Profi.

Zitat:
Als zeuge habe ich meinen Programmierer der mit an der Software gearbeitet hat.


Als Zeuge für was? Und hast du dir die Nutzungsrechte von dem Programmierer übertragen lassen? Im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder eines Auftrages? Oder lief das auch alles nur "mündlich" (was ja in den meisten Fällen de facto bedeutet, dass darüber überhaupt nicht gesprochen wurde)?

Zitat:
Ich möchte verhindern, das eine andere Firma den Code bzw. das System verwendet bzw. sogar verkauft.


Geh' zum Anwalt. Nur der kann dir eine realistische und rechtssichere Einschätzung geben, wie deine Chancen stehen.

b.
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cyprien
Threadersteller

Dabei seit: 10.11.2010
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Verfasst Mi 10.11.2010 14:37
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Wenn wir jetzt aber nur die Software betrachten. Der Programmierer ist bei mir angestellt. Die Grundidee und auch die anfängliche Umsetzung des Programmes kommt von mir und wurde von mir umgesetzt.

Ein Kunde der bei SAP oder einer anderen Firma eine Software anpassen lässt, kann doch nicht darauf bestehen dass mit Zahlung die kompletten Nutzungsrechte von SAP etc. an den Auftraggeber übergeben werden. Also das wäre mir neu.

Ich habe hier schliesslich nur die Stunden für die Entwicklung abgerechnet.

Vielleicht kann hier jemand noch etwas zu sagen.


Mir geht es nur darum, dass ich jetzt nicht extra beim Anwalt nachfrage und der wie die meisten weil Sie Geld verdienen möchten irgendwelche Aussichten aufstellen die nie Umsetzbar sind. Und ich am ende trotz meiner Rechtschutzversicherung auf den Kosten sitzen bleibe.

Danke
Cyprien
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ExMD

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Verfasst Mi 10.11.2010 15:26
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meine fresse...
a) nichts schriftliches festgehalten -> ärger wie sau am arsch -> kohle fehlt
b) nicht zum anwalt gehen wollen, dafür rechtsberatung bei laien ohne rechtliche ausbildung suchen, denen im besten fall mal was ähnliches passiert ist -> sich darauf verlassen -> ärger wie sau am arsch -> kohle fehlt

merkste selbst, ne?

es is immer das selbe hier. rechtsberatung ist nichts, was man machen kann, weil man mal was ähnliches erlebt/gelesen/von gehört hat. der bereich ist und bleibt nun mal kompliziert und unübersichtlich und es gibt einen grund, warum die ganzen netten rechtsverdreher deswegen jahrelang in die uni geschunkelt sind.

wenn du das wirklich gelöst haben willst, beiß entweder in den sauren apfel und frag nen anwalt oder lass es von vornherein sein.
wenns eine anständige rechtschutzversicherung ist, sollte sie auch simple beratungsgespräche abdecken.
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Mi 10.11.2010 15:28
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cyprien hat geschrieben:

Ein Kunde der bei SAP oder einer anderen Firma eine Software anpassen lässt, kann doch nicht darauf bestehen dass mit Zahlung die kompletten Nutzungsrechte von SAP etc. an den Auftraggeber übergeben werden. Also das wäre mir neu.


Ich weiss nicht, woher du jetzt dieses Szenario nimmt - ich habe das nicht geschrieben. SAP macht mit seinen Kunden bis ins Detail ausgehandelte Verträge. Du offensichtlich nicht.

Was ich geschrieben habe, war:

"Die entscheidendere Frage, die allerdings zu klären ist: Wie verhält es sich mit den Nutzungsrechten. Was wurde vertraglich vereinbart?"

ExMD hat geschrieben:

wenns eine anständige rechtschutzversicherung ist, sollte sie auch simple beratungsgespräche abdecken.


Nicht ganz, Rechtsschutzversicherungen decken Urheberrechtsstreitigkeiten grundsätzlich nicht ab. Ebenso wenig wie Patentstreitigkeiten und ähnliches. Das machen ausschließlich entsprechend teure Spezialversicherungen. Eben weil es ständig Ärger gibt, meist bei Leuten, die sich vorher nicht wirklich überlegen, was sie eigentlich tun.

b.


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Mi 10.11.2010 15:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 37983
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Verfasst Mi 10.11.2010 16:54
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blindtext hat geschrieben:
Nicht ganz, Rechtsschutzversicherungen decken Urheberrechtsstreitigkeiten grundsätzlich nicht ab.

Das stimmt nicht, meine tut es. Zwar nur bei Gerichtsfällen, aber genau dann ist es ja auch sinnvoll. Nicht einfach irgendwas behaupten... *zwinker*
Aber das nützt dem TE noch nichts, wenn er a) gar nicht zum Anwalt will, b) keinen Rechtsstreit riskieren will oder c) eh keine Rechtsschutz hat...


Zuletzt bearbeitet von am Mi 10.11.2010 16:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Mi 10.11.2010 17:33
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Illumaus hat geschrieben:

Das stimmt nicht, meine tut es. Zwar nur bei Gerichtsfällen, aber genau dann ist es ja auch sinnvoll.


Dann hast du eine entsprechend spezialisierte gewerbliche RSV, denn:

Zitat:
Nicht einfach irgendwas behaupten... *zwinker*


"Rechtsschutz und Urheberrecht

Bekanntermaßen sind Urheberrechtsstreitigkeiten bei allen standardtisierten RSV von der Deckung gemäß den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) ausgenommen. Angesichts der Filesharing-Massenabmahnungen schlagen die Versicherungen sicherlich auch drei Kreuze, dass ein solcher Ausschluss existiert. (...)"

http://www.jurablogs.com/de/rechtsschutz-urheberrecht

"Streitigkeiten im Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Domain-, Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechten sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen."

http://www.versicherungswissen.org/RS/RS%20Risikoausschluesse.html

b.


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Mi 10.11.2010 17:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mi 10.11.2010 17:53
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Dann habe ich wohl tatsächlich eine Spezialversicherung Lächel
Habe nichts gesagt Mädchen! Grins

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