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Thema: urheberrecht einfachdesign? vom 08.04.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> urheberrecht einfachdesign?
Autor Nachricht
Homeros
Threadersteller

Dabei seit: 04.03.2010
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 08.04.2011 12:34
Titel

urheberrecht einfachdesign?

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Guten Tag,
und zwar interessiert mich das design von www.uploaded.to
im forum für Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz habe ich eine Frage gestellt gehabt und diese wurde wie folgt beantwortet:

" Mit Ausnahme von dem Logo dürfte an dem Einfachdesign wohl kaum etwas schützbar sein."

Kann so eine aussage stimmen? Schließlich sind hier unzählige user als Grafiker am Arbeiten.

Danke im Voraus
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Eifelyeti

Dabei seit: 11.03.2006
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 10.04.2011 12:02
Titel

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Generell gilt alles mit einer "gewissen Schöpfungshöhe" als urheberrechtlich geschützt.

Ab wann jetzt ein Design diese "gewisse Schöpfungshöhe" erreicht hat, kann dir wohl nur der jeweilige Richter sagen.
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top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 10.04.2011 15:49
Titel

Re: urheberrecht einfachdesign?

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Homeros hat geschrieben:
...

" Mit Ausnahme von dem Logo dürfte an dem Einfachdesign wohl kaum etwas schützbar sein."

...


Und selbst beim Logo bezweifel ich, dass dort das Urheberrecht relevant ist. Ich vermute mal, dass da eher Markenrecht oder Wettbewerbsrecht entscheident ist.

Begründung: siehe Signatur. *zwinker*
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rechtambild

Dabei seit: 17.04.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.04.2011 08:48
Titel

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Die im ersten Post zitierte Aussage ist teilweise richtig und richtet sich nach einem Urteil vom LG Köln. Ich habe auf meiner Website bereits ein wenig darüber geschrieben gehabt:
Code:
Eine recht einfache HTML-Seite ist meist nicht geschützt. Ein einheitliches Design bzw. eine einheitliche grafische Gestaltung reicht auch nicht aus.


(Fall der Link nicht gewünscht ist bitte löschen. Aber ich denke er hilft hier weiter:
http://www.rechtambild.de/2011/03/der-schutz-von-screenshots-und-benutzeroberflachen/ )


Das Logo kann durchaus "auch" urheberrechtlich geschützt sein. Zwar fallen wohl eher die von top angemerkten Rechte sowie das Geschmacksmusterrecht ins Gewicht (wobei die Marke eingetragen sein müsste etc.) aber dies hindert nichts daran, dass auch Urheberrechte greifen. Nur sind daran höhere Ansprüche zu stellen.
Im Zweifel liegt das im Ermessen der Richter *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von rechtambild am So 17.04.2011 08:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.04.2011 10:49
Titel

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Hallo rechtambild und Willkommen in unserem Forum

Ich habe mich gerade etwas durch deine seite geklickt ...:
Viele interessante Hinweise und Informationen!
Hoffentlich bleibst du uns mit deinen Hinweisen erhalten ...

Gruß Frank
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Homeros
Threadersteller

Dabei seit: 04.03.2010
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 18.04.2011 14:17
Titel

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Danke für die zahlreichen Antworten.

Als Vergleich hier 2 Screens, jetzt sagt mir bitte als laie doch was daran geklaut sein soll?
Mein Programmierer weigert es umzusetzen da ich angeblich abgekupfert habe.


www.uploaded.to

und

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Alex

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 18.04.2011 14:30
Titel

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Das einzige was mir auffällt ist, dass die Objektanordnung und Farbwahl sehr ähnlich ist. Aber das hast du auf tausenden anderen Seiten auch.

Vielleicht solltest du mal über einen Programmierer-Wechsel nachdenken *zwinker*
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