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Thema: Sind Logo-Rechte durch den Logo-Begriff definiert? vom 27.04.2017


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littbarski
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Verfasst Do 11.05.2017 16:39
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Hallo, Fotolia war übrigens nur ein Beispiel, ich habe nix mit Fotolia am Hut Lächel.
Mit ging es nur darum, dass dort ja die Beschreibung "als Logo" auszureichen scheint. Kann man dass also umkehren (siehe meine letzten Fragen)?
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 11.05.2017 16:55
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Also mir als Kunde würde die Beschreibung nicht ausreichen, weil sie einfach zu schwammig ist. Du kannst das Logo zwar in jedem beliebigen Medium nutzen, aber nicht als Logo, wohl aber als Gebrauchsgrafik oder Schmuckbild. Im Streit klären das dann die Anwälte mit dem Gericht.

Top hat es aber treffend auf den Punkt gebracht, an diesen Aspekt habe ich noch gar nicht gedacht.
 
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littbarski
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Verfasst Do 11.05.2017 19:30
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Meinst du mit der Beschreibung nun die Beschreibung bei Fotolia oder die meine?

Bezüglich einer möglichen Markenanmeldung: Das ist ja nun wieder ein ganz neues Thema, das ich gerne mal bedenke, aber nun ging es mir um den konkreten Fall. Also sprich, kann ich beim Verkauf eines Bilds (z.B. für "Online-Nutzung auf der eigenen Website") dazu schreiben "nicht logo-ähnlich oder als Logo", oder gibt es hier keinen definierten Logo-Nutzungsbegriff? (aber scheinbar ja doch, siehe Fotolia, *dreh-mich-im-Kreis*)
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 12.05.2017 09:26
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Sorry, ich bin raus. Wenn du es nicht einmal schaffst Logo von Bild zu unterscheiden, muss ich mir auch keine Mühe mehr geben. *zwinker*

Viel Erfolg.
 
SL-Design

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Verfasst Fr 12.05.2017 09:32
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Ich denke nicht, dass der Begriff "Logo" mit scharfen Grenzen definiert ist.
Du kannst z.B. Logos für Firmen, Einzelpersonen, Filme, Musikbands, Messen, Events, Kirchen und Aktionen.
Ich habe letztens für einen Verlagskunden eine Art Siegel gestaltet, dass bestimmte Firmen in einem speziellen Segment für herausragende Leistungen prämiert. Auch eine Art Logo.
Schau doch einfach mal, wie z.B. iStockphoto das Logoverbot für deren Vektordaten in den AGB definiert.
Dann kannst du die Formulierung übernehmen.

Und nochmal, ein Bild ist kein Logo - oder wie definierst du eigentlich "Bild"?

Edit: Nefliete war schneller. Grins
Zeig doch mal das "Bild", um das es geht.


Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Fr 12.05.2017 09:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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littbarski
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Verfasst Fr 12.05.2017 11:46
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Hallo und danke nochmals für eure Geduld. Aber es scheint keine einfache Frage zu sein.

Bei Fotolia, iStock und Shutterstock wird nur ganz knapp erwähnt, dass man das Bild nicht als Logo oder Teil eines Logos nutzen darf. Beispiel Shutterstock:

Zitat:
Was ist mit Shutterstock-Lizenzen nicht gestattet?
[...]
Logos, Marken oder ähnliche Verwendungsbereiche für Bilder


(Das [...] enthält andere Verbote wie illegale Inhalte.)

Es wird dort also nicht erläutert, was ein Logo überhaupt ist und wie es sich durch Art oder Umfang der Nutzungsrechte definiert. Das ist also leider kein Vorbild für mich.

Ich werde es nun wohl einfach so machen wie bisher und in Angebot und Rechnung dann schreiben, dass das Bild "nicht als Logo, Teil eines Logos oder in logo-ähnlicher Weise genutzt werden" darf (wenn ich die Logo-Nutzung ausschließen will).

PS: "Bild" meint "Bild" Lächel, also keinen Text.
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SL-Design

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Verfasst Fr 12.05.2017 12:07
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littbarski hat geschrieben:
PS: "Bild" meint "Bild" Lächel, also keinen Text.


Schon klar, aber ein Vektor-Quadrat mit Verlauf und eine Foto eines Sonnenuntergangs überm Meer kann man beides als "Bild" bezeichnen.
Deshalb die Frage, was meinst du damit und wie sieht das "Bild" aus, um das es geht?
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littbarski
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Verfasst Fr 12.05.2017 13:53
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Hallo SL,

es geht bei mir nicht um einen konkreten Fall, ich habe also keinen Ärger mit einem Kunden o.ä. Sondern ich will einfach in Zukunft wissen, wie ich diese Sache einigermaßen korrekt abwickeln kann. Meine Bilder sind kleine Cliparts (siehe mein erster Beitrag), also keine Design-Elemente und keine Fotos, sondern Mini-Illustrationen. Ich zeige kein Beispiel, weil ich euch nicht damit ablenken will, die unprofessionelle Verquickung von Clipart und Logo thematisieren zu müssen. Es geht mir hier nur um die Nutzungsrechte, nicht eine motiv-bezogene Fragestellung.

Ich denke mittlerweile, dass ich meinen Thread hier besser weniger philosophisch denn praktisch begonnen hätte Lächel. Ich neige aber leider dazu, meine Fragen immer so zu stellen, dass ich alle zukünftigen Eventualitäten abdecke und gleichzeitig auch das ganze Thema verstehe.

Eigentlich hätte ich meine Fragerunde hier auch so anfangen können:

Frage: Kann ich einem Kunden ein Clipart verkaufen und dabei in Angebot und Rechnung ausschließen, dass er es "als Logo" nutzt? Also z.B. einem Kunden ein Clipart für die Nutzung auf dessen Website verkaufen, aber verhindern, dass er es einfach oben links neben der Wortmarke als Logo einsetzt?
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