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Thema: Sind Logo-Rechte durch den Logo-Begriff definiert? vom 27.04.2017


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Sind Logo-Rechte durch den Logo-Begriff definiert?
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 04.05.2017 09:33
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Mensch, du bist aber hartnäckig... *ha ha*

Es macht ja auch Sinn ein Logo mit allen Nutzungsarten/-rechten zu verkaufen, damit der Kunde eben uneingeschränkt damit arbeiten kann. Das gilt aber auch für alle anderen Werke (wie Flyer, Grafiken, Illustrationen, Fotos - eben alles was eine hohe Schöpfungshöhe erreicht) die du verkaufst. Es kommt auch den Umfang der Nutzung, Raum und Zeit an.

Es gibt keine definierten "Logo-Rechte", da sie durch allgemeingültige Nutzungsrechte (Urheberrechte sind noch einmal was anderes, wenn auch miteinander verknüpft) geklärt werden.
 
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Moderator

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Verfasst Do 04.05.2017 09:52
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Mach dem Kunden einfach deutlich, dass wenn er nicht die umfassenden Exklusiv-Rechte an dem Werk haben will, dass du dann auch Nutzungsrechte dafür an andere Interessenten verkaufen darfst...

*zwinker*
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littbarski
Threadersteller

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Verfasst Mo 08.05.2017 19:26
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Ja, ich bin immer hartnäckig Lächel.

Bei mir ist der Fall eben so gelagert, dass ich Bilder u.a. über Agenturen verkaufe, diese also nicht mehr exklusiv verkaufen kann. Trotzdem melden sich manchmal Kunden direkt bei mir und möchten ein Bild als Logo haben. Vielen ist es auch egal, dass die Rechte nicht-exklusiv sind.

- Es gibt also ein Bild, dass nicht-exklusiv erhältlich ist
- Dieses verkaufe ich einem Kunden A als Logo
- Dieser Kunde A möchte aber, dass ich es "wenigstens" dann nicht mehr anderweitig als Logo anbiete
- Das ist eigentlich kein Problem, weil bei den Agenturen die "Logo-Nutzung" ausgeschlossen ist (ist z.B. auch bei Fotolia so, was aber nicht meine Agentur ist....)
- Daher meine Frage nach der "Logo-Nutzung" oder den "Logo-Rechten". Ich will also sicherstellen, dass ein Kunde B das Bild nicht als Logo nutzt.

Daher die Überlegung, ob die "Logo-Nutzung" an der Umfänglichkeit der Nutzungsrechte liegt oder der Art der Nutzungsrechte. Also ob ein Kunde B das Bild bei einer Agentur kaufen kann und (obwohl "Logo-Nutzung" dort verboten) das Bild als Header auf seiner Website nutzen kann. Wenn man ihn fragen würde, würde er evtl. sagen: "Wieso Logo-Nutzung? Ich habe es doch als Rights Managed nur für die Website gekauft?"

Danke nochmals fürs Lesen und Überlegen Lächel.
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 09.05.2017 09:45
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littbarski hat geschrieben:

Daher die Überlegung, ob die "Logo-Nutzung" an der Umfänglichkeit der Nutzungsrechte liegt oder der Art der Nutzungsrechte. Also ob ein Kunde B das Bild bei einer Agentur kaufen kann und (obwohl "Logo-Nutzung" dort verboten) das Bild als Header auf seiner Website nutzen kann. Wenn man ihn fragen würde, würde er evtl. sagen: "Wieso Logo-Nutzung? Ich habe es doch als Rights Managed nur für die Website gekauft?"


Ein Bild kann auch nur schwer ein Logo sein. Umfang und Art der Nutzung stehen aber immer in Beziehung. Aber ein Bild verwendet man nicht als Logo. Ein Bild als Header zu nutzen, ist für mich auch keine Nutzung die einem Logo gleich kommt, sondern ist doch der Zweck eines Bildes...
 
SL-Design

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Verfasst Di 09.05.2017 14:55
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littbarski hat geschrieben:
- Es gibt also ein Bild, dass nicht-exklusiv erhältlich ist


Was meinst Du mit "Bild"?
Wirklich ein Foto oder Illustration oder meinst du eher "Abbildung", was natürlich auch ein klassisches Logo sein kann.
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littbarski
Threadersteller

Dabei seit: 28.09.2014
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Verfasst Do 11.05.2017 15:56
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Hallo zusammen,

also ich meinte nicht ein Bild im Sinne einer Illustration oder eines Fotos, sondern eben ein kleines "Logo-Bild". Und mit dem Header meinte ich auch nicht ein breites Bild, sondern oben links in der Ecke des Headers das Bild, was dann als Logo nebst Wortmarke genutzt wird.

Um aber die ominösen "Logo-Rechte" nochmals herauszuholen, folgendes ist mir nach wie vor unklar:
- eine Plattform wie Fotolia verbietet es in der Lizenz, eine Grafik als Logo zu nutzen
- weitere Angaben hierzu werden in den Lizenzbedingungen nicht gemacht
- also scheint es eine Übereinkunft in der Grafikbranche zu geben, was damit gemeint ist? Es geht bei diesem Verbot ja nicht um den Umfang der Nutzung, sondern um die Art, wie man die Grafik nutzt, nämlich "als Logo". Dieses Recht wird ausgeschlossen. Oder im Umkehrschluss: Es gibt so etwas wie ein Logo-Recht.

Ich erwarte hier wirklich keinen Komplettlehrgang in Sachen Nutzungsrechten. Aber um nochmals zum Beispiel zurückzukehren:
- ich verkaufe ein Bild dem Kunden A als Logo, aber nicht-exklusiv
- ich verkaufe das gleiche Bild dem Kunden B, möchte aber, dass er es nicht als Logo nutzen darf.
- kann ich dies so tun, indem ich (siehe Fotolia) in Angebot und Rechnung dann eben die "Nutzungs als Logo oder in logo-ähnlicher Weise" ausschließe?
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Moderator

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Verfasst Do 11.05.2017 16:31
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littbarski hat geschrieben:
...
- eine Plattform wie Fotolia verbietet es in der Lizenz, eine Grafik als Logo zu nutzen
...


Weil Firmen auch mal gerne (wenn sie erfolgreich sind oder nur so zur Sicherheit) das teuer bezahlte Firmenlogo als Marke eintragen lassen wollen.
Wenn die diese Eintragung erhalten, könnten die damit jeden Mitbewerber, der die Illustration ebenfalls gekauft hat und nutzt, für teuer Geld abmahnen und Unterlassung verlangen (mit noch höheren angedrohten Vertragsstrafen).

Dagegen müssen sich die Stockanbieter natürlich absichern.

Ich möchte nicht in der Haut des Grafikers stecken, der so etwas ahnungslos einem Kunden als Logo verkauft hat. <-- Schuld!
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 11.05.2017 16:38
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Wenn du noch einmal mit "Logo-Recht" anfängst... *hu hu huu* Alta!!!! So langsam frage ich mich, warum wir dir dauernd das Prinzip des Nutzungsrecht erklären und du immer wieder von vorne anfängst.

Aber die Antwort ist hierbei, wenn auch etwas oberflächlich: Ja, das kann man so machen, weil du die Nutzung einschränkst. Ein Logo würdest du immer überall in allen Medien in jeder Auflage oder Veröffentlichung nutzen. Wenn du das einschränkst, kannst du es auf dieses Weise nutzen. Beispielsweise als Schmuckgrafik in einem Flyer oder eben Header. Es darf eben nicht den Eindruck eines Logos erwecken.

Bitte sag doch Logo statt Bild. Das macht sonst keinen Sinn und verwirrt alle nur. Bei Bildern gibt es nämlich tatsächlich ein "Fotorecht" das speziell für Bilder gedacht ist.
 
 
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