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Thema: Schutz des geistigen Eigentums vom 30.03.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schutz des geistigen Eigentums
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.03.2010 16:29
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http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
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Benutzer 37983
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Verfasst Di 30.03.2010 16:53
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Dann geh am besten zum Anwalt damit. Zum Fachanwalt.

Nur weil der Text im Internet ist, ist er doch nicht frei von Rechten? Was ist das denn für ne Aussage? Und der Verlag, der die Originalfassung herausgegeben hat, hat dafür evtl. Rechte erworben, also nix von wegen frei, nur weil da, evtl., die Ursprungsfassung mit gemeint sein könnte.
 
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petah
Threadersteller

Dabei seit: 30.03.2010
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Verfasst Mi 31.03.2010 10:22
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mal wieder sehr hilfreich dieses forum!

leckt mich doch alle am arsch!
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Benutzer 37983
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Verfasst Mi 31.03.2010 10:53
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petah hat geschrieben:
mal wieder sehr hilfreich dieses forum!

leckt mich doch alle am arsch!


Was isser doch süß... * Nee, nee, nee *

Was hast du denn erwartet? Dass du eine rechtsverbindliche Auskunft bekommst? Dass alle "Jaaa, mach das unbedingt" schreien? Ich verstehs nicht, nur weil die Antwort nicht deinem Geschmack entspricht, heulst du rum und beleidigst... Immer bedenken, wer hier was von wem möchte. * Ööhm... ja? *
 
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Verfasst Mi 31.03.2010 11:32
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Hmm.. die Frage an sich finde ich aber interessant.
Ich bin da rechtlich keine Ansprechperson, aber hier steht der Text als "Gemeinfrei" und laut Erklärung "frei von Rechten Dritter":
http://tiny.cc/yvmz1

(aus der rechtlichen Frage hält sich der Anbieter des Textes aber auch geschickt raus)


Zuletzt bearbeitet von am Mi 31.03.2010 11:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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