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Thema: Schriftlizenzen: linotype;Kann ich Frutiger Font bearbeiten? vom 28.03.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schriftlizenzen: linotype;Kann ich Frutiger Font bearbeiten?
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neokind
Threadersteller

Dabei seit: 28.03.2010
Ort: Köln
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Verfasst So 28.03.2010 15:05
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Schriftlizenzen: linotype;Kann ich Frutiger Font bearbeiten?

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Guten Tag,
ich hab ein Frage bezürlich des Schriftrechts.

Für ein Logo welches ich erstellen soll, möchte ich gerne die "Frutiger® 77 Black Condensed" Font benutzen.
Wenn ich nun die eine Lizenz für die Schrift kaufe, ist es mir dann erlaubt, einzelnen Buchstaben zu verändern?

Aus dem Nutzungsbedingungen von Linotype, unter die diese Schriftfamilie fällt, bin ich leider nicht schlauer geworden.

Vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.03.2010 15:16
Titel

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Zitat:
2.4 Mit Ausnahme der Konvertierung der Schriften-Software in das EOT-Format, wenn die Schriften-Software als Schriftenquelle für eine nicht-kommerzielle Website genutzt werden soll und bei einer derartige Nutzung die übrigen Bedingungen dieses Vertrag eingehalten werden, sind Modifikationen der Schriften-Software nicht gestattet, auch wenn sie notwendig sind, um persönliche Design-Anforderungen zu erfüllen. Sollte der Lizenznehmer andere Modifikationen als die gestattete Konvertierung in das EOT-Format wünschen, dann ist das Einverständnis von Linotype GmbH einzuholen. Bei Zuwiderhandlung verfällt jedes Supportrecht und die Gewährleistung durch die Linotype GmbH. Sie stellt einen Verstoß gegen diesen Nutzungsvertrag dar.
Desweiteren wird Linotype GmbH trotz des Verbots von Modifikationshandlungen durch den Lizenznehmer oder Dritte Eigentümer der modifizierten Daten der Schriften-Software.
Insbesondere ist es nicht gestattet, die zur Kennzeichnung verwendeten Namen der Schriften-Software in irgendeiner Weise abzuändern. Falls solche Änderungen erforderlich werden, so ist die vorherige schriftliche Genehmigung durch die Linotype GmbH einzuholen.

Wo ist das resp. Was ist da unklar? * Keine Ahnung... *
Du darfst die einzelnen Glyphen frei für alle deine Arbeiten verwenden und dort auch entsprechend modifizieren ...
Was du nicht darfst, ist in den Code der Schrift - das ist das, was "Schriften-Software" genannt wird - eingreifen und diese verändern.
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neokind
Threadersteller

Dabei seit: 28.03.2010
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.03.2010 15:27
Titel

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Ja ich bin mit dem Text nicht so klar gekommen. Ich dachte das würde heißen, dass ich die Schrift nicht verändern darf.
Zitat:
[...]Modifikationen der Schriften-Software nicht gestattet, auch wenn sie notwendig sind, um persönliche Design-Anforderungen zu erfüllen[...]



Ok dann hat sich das für mich geklärt, dankeschön für die schnelle und genau Antwort.


Zuletzt bearbeitet von neokind am So 28.03.2010 15:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.03.2010 15:28
Titel

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was soll ich mit meinem Satz oben denn ansonsten gemeint haben ??? * Keine Ahnung... *
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