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Thema: Schreibfehler in gegengezeichnetem Flyer vom 04.04.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schreibfehler in gegengezeichnetem Flyer
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Mo 08.04.2013 09:22
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DesignKater hat geschrieben:
...Oder besser, nimm die Karten wieder mit, er will sie ja eh nicht haben. ...

Das würde ich auf keinen Fall machen.
Da lieferst Du doch den Grund zum Nichtbezahlen.
Der Kunde hat bekommen, was er bestellt hat. Auch mit Satzfehler, da er das Layout schriftlich freigegeben hat.
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ocean-drive
Threadersteller

Dabei seit: 27.12.2010
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Verfasst Do 11.04.2013 20:12
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Habs zum Anwalt gegeben, vielen Dank für die nützlichen Tipps!
Besonders den mit der Lasagne fand ich super *zwinker* * Applaus, Applaus *

LG
Basti
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Do 11.04.2013 20:14
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Und das rechnet sich? Au weia!
Zitat:
Geht hier um 250€. Wie gesagt ist eigentlich n befreundetes Restaurant und ich habs für 120€ drucken lassen.
Besonders die 120€ wären mir wichtig zurück zu kriegen, da ich dafür in Vorkasse getreten bin.
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.04.2013 20:24
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Der Stil, wie das Restaurant reagiert hat, ist nicht dazu angetan, besondere Rücksicht zu nehmen. Die hätten sich auch von selber melden können um das Gespräch zu suchen. Dann wäre man sich sicher irgendwie entgegengekommen. So, wie es jetzt gelaufen ist, halte ich Rücksicht für nicht notwendig.

Desweiteren halte ich die Vertauschung von Lamm und Leber nicht für einen Fehler, den der Layouter unbedingt erkennen muss, es ist ein Inhaltlich-fachlicher, aber kein handwerklicher Fehler. Der Layouter muss nicht Fachmann sein, was den sachlichen Inhalt seiner Werke betrifft. Man stelle sich das mal beim Layout eines Fachbuches über Quantenmechanik vor - für sowas ist der Kunde oder ein Lektor zuständig, nicht der Layouter. Bei Lahm oder Lehber wäre das sicher 'was anderes ...
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Do 11.04.2013 21:23
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Zitat:
Der Layouter muss nicht Fachmann sein, was den sachlichen Inhalt seiner Werke betrifft.
Wie ich das verstanden habe, hat er es falsch abgeschrieben. Das dürfte der Streitpunkt sein.
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 12.04.2013 01:15
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pantonine hat geschrieben:
Zitat:
Der Layouter muss nicht Fachmann sein, was den sachlichen Inhalt seiner Werke betrifft.
Wie ich das verstanden habe, hat er es falsch abgeschrieben. Das dürfte der Streitpunkt sein.


Hey, jemand der Threads liest, in denen er schreibt. Lächel

ocean-drive hat geschrieben:
(Habe Lamm statt Leber geschrieben * Ich geb auf... * ).
 
idolumvisions

Dabei seit: 02.07.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 12.04.2013 08:02
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Aber genau für sowas gibt's ne Druckfreigabe.
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