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Thema: Schreibfehler in gegengezeichnetem Flyer vom 04.04.2013


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ocean-drive
Threadersteller

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Verfasst Fr 05.04.2013 14:51
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Jo schriftlichen Auftrag gibt es. Habe natürlich nen Kostenvoranschlag geschrieben und dieser wurde auch gegengezeichnet.
Geht hier um 250€. Wie gesagt ist eigentlich n befreundetes Restaurant und ich habs für 120€ drucken lassen.
Besonders die 120€ wären mir wichtig zurück zu kriegen, da ich dafür in Vorkasse getreten bin.


Zuletzt bearbeitet von ocean-drive am Fr 05.04.2013 14:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
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Verfasst Fr 05.04.2013 15:14
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Dann frag ihn doch mal, was er mit einem Kunden macht, der für seine Feier für 250,-€ Lasagne bestellt und hinterher nicht bezahlen will. Ok, weil er vergessen hat bei der Bestellung "vegetarisch" dazu zu schreiben, bietet er dann noch 20% als Entschädigung an. Die Lasagne hat auf dem Vegetarier-Treff auch keiner angerührt und darf er auch wieder abholen...
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Fr 05.04.2013 16:23
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top hat geschrieben:
Dann frag ihn doch mal, was er mit einem Kunden macht, der für seine Feier für 250,-€ Lasagne bestellt und hinterher nicht bezahlen will. Ok, weil er vergessen hat bei der Bestellung "vegetarisch" dazu zu schreiben, bietet er dann noch 20% als Entschädigung an. Die Lasagne hat auf dem Vegetarier-Treff auch keiner angerührt und darf er auch wieder abholen...


Top!
*Thumbs up!*
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DesignKater

Dabei seit: 26.06.2007
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Verfasst Sa 06.04.2013 20:36
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Was für eine Frage. Natürlich bestehst du auf das gesamte Budget! Alleine schon die Vorgehensweise die der gute Herr da an den Tag legt. Er meint einen Fehler zu finden aber anstatt dich darüber in Kenntniss zu setzen bewahrt er Stillschweigen und lässt dich zwei Wochen lang zappeln. Das kanns ja wohl nicht sein. Kannst ihm ja auch klipp und klar sagen, wenn er nicht bezahlt, die Karten aber doch irgendwie in seinem Restaurant auslegt, gibts was aufn Deckel. Oder besser, nimm die Karten wieder mit, er will sie ja eh nicht haben. Und Anspruch hat er zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht da nicht gezahlt. Hoffe du hast da eine passende Klausel zu in deinem Vertrag. Bis vollständig bezahlt bleibt das Werk dein Eigentum.

Soll er doch das eine Wörtlichen mit nem Stift korrigieren, machen doch viele nachträglich ihre Preise durchschmieren.


Zuletzt bearbeitet von DesignKater am Sa 06.04.2013 20:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pantonine

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Verfasst Sa 06.04.2013 20:56
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Und was hat er dann davon? Druckkosten und paar hundert Speisekarten. * Keine Ahnung... *
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DesignKater

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Verfasst So 07.04.2013 13:41
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pantonine hat geschrieben:
Und was hat er dann davon? Druckkosten und paar hundert Speisekarten. * Keine Ahnung... *


Und was hat der Auftragnehmer davon? Eine unbezahlte Rechnung! Deine Aussage ist einfach unpassend. Wie der Auftragnehmer ausführlich beschrieben hat, wurde das Produkt vor der Produktion detailliert und mehrmals kontrolliert im Beisein des Kunden. Daher erübrigt sich die Frage was der TO nun machen sollte eigentlich schon. Der Fehler liegt eindeutig beim Kunden selbst!

Stell dir vor du kaufst dir ein Auto. Bist es vorher probegefahren und hast es dir mehrmals angesehen. Nach einer Woche fällt dir auf, hey der Lack ist ja garnicht rot sondern schwarz, ich wollte doch aber rot und gehts dann zurück zum Autohaus und willst es reklamieren oder es nicht weiter bezahlen. Was glaubst du was dann passieren wird? Meinst du die nehmen das Auto mit Kusshand entgegen und geben dir dein Geld zurück? Die lachen dich aus und holen sich schon ihr Geld, glaube mir.

Ich finds einfach nur dreist wenn Kunden der Meinung sind, sie müssen nicht bezahlen weil ein Fehler gefundn wurde an dem er selbst schuld hat. Dass der TO dem da auch noch entgegen kommt find ich schon mehr als kulant. Ich häts in jedem Fall nicht gemacht. Denn wenn sich solch ein tolrenates Verhalten erst einmal eingeschlichen hat, wird sich das wiederholen unter Garantie.


Zuletzt bearbeitet von DesignKater am So 07.04.2013 13:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst So 07.04.2013 13:47
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Ich bezog mich auf diesen Teil:
Zitat:
Oder besser, nimm die Karten wieder mit, er will sie ja eh nicht haben. Und Anspruch hat er zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht da nicht gezahlt.
Das ist doch genau das, was der Kunde möchte. Du behältst Deine Fehler und er bezahlt nix. Oder wofür genau willst Du ne Rechnung stellen, wenn Du das Produkt letztlich gar nicht lieferst. Passt doch alles nicht zusammen.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst So 07.04.2013 13:51
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Jetzt dreht doch nicht ne neue Wurst daraus.
Es wird ne Rechnung gestellt und bei Nichtzahlen angemahnt. Alles weitere ist ein routiniertes Verfahren - da wurde hier schon drauf hingewiesen.
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