Autor |
Nachricht |
Misha
Threadersteller
Dabei seit: 05.02.2008
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht:
|
Verfasst Do 27.07.2017 09:49
Titel Flyer & Nutzungsrechte |
|
|
Hallo Zusammen!
Folgendes: Institution A lässt sich einen Flyer gestalten. Anschließend möchte Institution A auch Institution B anbieten, den Flyer zu verwenden (gleicher Inhalt, anderes Logo). Ich berechne also bei Institution A Gestaltungsaufwand und Nutzungsrechte, bei Institution B "nur" die Nutzungsrechte + eventuellen Änderungsaufwand.
Meine Frage: Muss ich mich irgendwie schriftlich absichern, dass Institution A wirklich einverstanden ist, dass der (ursprünglich für Ihre Zwecke) gestaltete Flyer auch Institution B angeboten werden darf?(war ja nicht meine Idee) Oder hätte ich da als Urheber sowieso Narrenfreiheit?
Danke für Hilfe!
|
|
|
|
|
Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
|
Verfasst Do 27.07.2017 09:56
Titel
|
|
|
Du hast doch offensichtlich die Information von A, dass die ihren Flyer auch B anbieten ... wenn nicht, lass dir das bestätigen ...
Urheberrecht hat immer was mit Schöpfungshöhe zu tun .. das greift bei Flyern eher selten ...
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Mo 31.07.2017 09:48
Titel
|
|
|
Du verkaufst den Flyer einfach mit umfangreichen Nutzungsrechten, bekommst ein deutlich höheres Honorar und überlässt die Unterlizensierung deinem Kunden. Du bist dann quasie raus. So würde ich es machen.
|
|
|
|
|
Boldit
Dabei seit: 20.04.2015
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Do 03.08.2017 14:31
Titel
|
|
|
Hallo,
alles Schriftlich Dokumentieren wie die Grafiken verwendet werden dürfen.
Du bist der Urheber / Schöpfer.
Du kannst eine Klausel nach Dritt Recht Vergabe in das Angebot / Rechnung mit aufführen.
Immer schön alles genau Dokumentieren und aufbewahren.
Ich würde es so tun: Entwurf (Großer Preis) für A. Für B eine geringeren Preis da nur Änderungen vorgenommen sind.
LG Matthias
www.boldit.de
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Do 03.08.2017 16:40
Titel
|
|
|
Nutzungsrechte müssen im Angebot festgehalten werden und nicht erst auf der Rechnung. Nur als Info.
|
|
|
|
|
Misha
Threadersteller
Dabei seit: 05.02.2008
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 11.12.2017 11:27
Titel
|
|
|
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Und wie kann ich das im Nachgang lösen? Das Projekt wurde schon abgerechnet bei Kunde A, nun kommt Kunde B auf mich zu und möchte das eigene Logo drunter setzen. Ich finde schon die erneute Nutzungsberechnung schwierig, da ja quasi kein Gestaltungsaufwand hinzukommt. Bisher habe ich immer pauschal nach Stunden abgerechnet...
Sollte ich schriftlich was für Kunden A aufsetzen und mir das unterschreiben lassen? Dass er mit einer Nutzungsvergabe an Kunde B einverstanden ist?
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Mo 11.12.2017 15:00
Titel
|
|
|
Also, du bist die Gestalterin und hast deinem Kunden A einen Flyer gestaltet. Ich vermute, du hast in dem Angebot KEINE Nutzungsrechte geregelt? Dann würde ja §31 UrhG Abs. 5 greifen. Du hast deinem Kunden die kleinst nötigsten Nutzungsrechte übertragen, die zur Erfüllung des Vertrages nötig sind. Dein Kunden hat schon mal keine Exklusiv-Rechte an dem Flyer.
Du kannst also deinem Kunden B das Design des Flyers mit seinem Logo erneut verkaufen. Wie gesagt, es hängt davon, welche Rechte du deinem Kunden A eingeräumt hast. Ist nichts vereinbart worden, dann hat er nur ein kleines Nutzungsrecht.
Dem Kunden B berechnest du eben auch nur ein kleines Nutzungsrecht. Im Netz finden sich ja zahlreiche Tipss und Tabellen, wie du den Nutzungsfaktor bestimmen kannst.
|
|
|
|
|
Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 11.12.2017 15:21
Titel
|
|
|
Warum soll Kunde B weniger bezahlen als Kunde A?
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte
Illustratorenvertrag/Nutzungsrechte
|
|