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Thema: Filmcover auf Flyer? vom 16.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Filmcover auf Flyer?
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CapN
Threadersteller

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Verfasst So 16.08.2009 22:34
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Filmcover auf Flyer?

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Hallo,

weiß vielleicht jemand, wie es mit der Rechtslage bei Filmcovern für einen Flyer aussieht? Eine Firma, die einen von diesen DVD-Verleihautomaten besitzt (sowas wie www.robovideo.de), will mich damit beauftragen, Flyer zu entwerfen, wo eben auch dieser Automat beworben werden soll - aber ohne wenigstens Filmcover auf ein paar Seiten zu platzieren, wäre das eine ziemlich trostlose Angelegenheit...

Wenn ich hier im falschen Forum gelandet bin oder sonst einen unbeabsichtigten Fehler gemacht habe - entschuldigung.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst So 16.08.2009 22:45
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Das verhält sich wie immer.
Wenn du Bildmaterial verwenden willst brauchst du die Rechte für eine mögliche Verwendung.
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qualidat

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Verfasst So 16.08.2009 23:46
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Du bist nur der Auftragnehmer und wenn es der Wunsch des Auftraggebers ist, solche Bilder zu verwenden, ist das dessen Bier. Lass' dir von deinem Auftraggeber ein kurzes Schriftstück unterschreiben, wonach er alle erforderlichen Rechte und Lizenzen besitzt und dich von allen Ansprüchen Dritter freistellt.

Anders sieht es aus, wenn die Bilder auf deine Initiative verwendet werden - dann musst du die Lizenzen kaufen (und am Ende mit auf die Rechnung setzen).


Zuletzt bearbeitet von qualidat am So 16.08.2009 23:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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CapN
Threadersteller

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Verfasst Mo 17.08.2009 00:34
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Genau - der Auftraggeber wollte mir die Bilder ja sowieso stellen, dann werd ich mir das auch einfach bestätigen lassen.

Danke! Lächel
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type1

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Verfasst Mo 17.08.2009 00:36
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CapN hat geschrieben:
Genau - der Auftraggeber wollte mir die Bilder ja sowieso stellen, dann werd ich mir das auch einfach bestätigen lassen.

Danke! Lächel


Ich klau dann mal n Auto für meinen Hehler und lass mir bestätigen, dass ich das ja im Auftrag gemacht habe...
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qualidat

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Verfasst Mo 17.08.2009 05:38
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Hehler? Du spinnst. Was soll das?

Der TE ist nur Dienstleister. Er könnte die Beschaffung der Lizenzen auch als Dienstleistung anbieten (und dann ein par Euro ausfschlagen). Wenn ihm der Auftraggeber das Bildmaterial bringt und versichert, er habe die Rechte, so ist das eindeutig dessen Problem.

Allerdings sollte der TE sie dann nicht "im Auftrage" irgendwo aus dem Internet saugen (es sei denn, er hat einen Zugangscode zu einer Biddatenbank), sondern auf Zulieferung von Originalmaterial auf Datenträger bestehen. Auch selber scannen sollte er in diesem Falle nicht.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


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Verfasst Di 18.08.2009 15:51
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type wollte wohl damit sagen - dummheit schützt vor strafe nicht. (könnt ich mir denken)

bei einer videotheken sollte die verwendung nicht so ein problem darstellen. da gibt es sicherlich auch so pressedinger der einzelnen hersteller/vertreiber/urheber. aber das sind nur wenige anrufe bei dem dvd-vertrieb und du hast die lösung. auf gut glück ist so ne sache.
 
type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Di 18.08.2009 16:57
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So isses. Wenigstens du hast es verstanden.
Was die Videotheken angeht ist ferner auch zu beachten, obs ne Kette ist oder ein Einzelkämpfer.
Bei Ketten gibt es da auch Bestimmungen, die ein individuelles Erscheinungsbild nicht zulassen.
Für diese werden dei Werbemittel auch zentral erstellt.
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