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Thema: Reklamation nach Digipack - Druck vom 30.08.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Reklamation nach Digipack - Druck
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crasser_checker
Threadersteller

Dabei seit: 25.07.2008
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Verfasst Sa 30.08.2008 12:47
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Reklamation nach Digipack - Druck

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Hallo Zusammen!

Ich habe mit meinem Trio bei einer Druckerei 1000 CDs Pressen und Drucken lassen.
Die CD-Hüllen sind Digipacks, die im Inside-Out-Verfahren gedruckt wurden, dadurch erzielt man eine raue Haptik. Der Gesamtpreis beläuft sich auf 1800 EUR.

Nun haben die Digipacks auf der Rückseite 5-cm breite Spuren der Druckmaschine. Der Hintergrund ist weiß, die Spuren leicht schwarz, insofern sind sie schon zu sehen.
Außerdem ist der Druck insgesamt zu dunkel, was daran liegt, dass das Papier (also die raue Innenseite von normalem Digipack-Papier) dunkler als weiß ist; ich schätze 5%.
Ich hab kein Paperproof angefordert. Die Frage ist also, ob die Abweichung vom Weiß im Rahmen des üblichen ist, oder ob sie mich gesondert darauf hätten hinweisen müssen.

Ich habe versucht, das zu reklamieren. Die Druckerei sieht den ersten Druckfehler ein und bietet mir 15% Nachlass auf den Druck an. Das nützt mir aber nix, weil ich die CDs so nicht verwenden will. Neu drucken wollen sie nicht.

Ich weiß, dass eine Fernanalyse immer ein bisschen schwierig ist, aber könntet ihr mir etwas empfehlen, was ich jetzt tun soll? Hat jemand Erfahrung mit Gerichtsverfahren in solchen Dingen?

Vielen Dank,

Simon
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 30.08.2008 13:33
Titel

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Hast du denn farbverbindlich gearbeitet das du diese Abweichung beurteilen kannst? Das du kein Proof angefordert hast ist dann dein Problem, denn wenn der okay gewesen wäre hätte es bei der Auflage keine Abweichung davon geben dürfen. Mit den Spuren der Druckmaschine ist natürlich blöd von daher ist der Nachlass auch okay (wobei wir bei sowas sicher neu gedruckt hätten).
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crasser_checker
Threadersteller

Dabei seit: 25.07.2008
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Verfasst Sa 30.08.2008 14:08
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Ich habe aus Zeitgründen keinen PaperProof angefordert. Eine geringe Abweichung hätte ich deswegen auch in Kauf genommen. Aber irgendwo müssen da doch Grenzen sein?! Nehmen wir mal an, die Druckerei vergisst mir zu sagen, dass das zu bedruckende Papier blau ist. Das kann ich dann doch auch ohne Paperproof reklamieren, weil die Abweichung außerhalb des Üblichen ist. Nun bei mir ist das Papier schon merklich dunkler als normales hochweißes Druckpapier. Und ich finde, da hätte man mich drauf hinweisen müssen.

Gibt es da festgelegte Grenzen, was übliche Abweichungen sind?

Der andere Fehler: Kann ich die Druckerei verpflichten, neu zu drucken, wenn mir der Preisnachlass nix nützt?
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 30.08.2008 14:15
Titel

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Ohne Farbproof haste Pech gehabt. Da wird sich niemand drauf einlassen. Dafür sind Farbproofs da, damit der Kunde nachher nicht angedackelt kommt. Will er keins, unterliegt der Farbunterschied auch seiner Verantwortung. Schließlich hast du sicher eine Druckfreigabe unterschrieben.

Neu verpflichten? Wenn du darauf bestehst, sollten sie das eigentlich. Immerhin ist das ein klarer Fehler der Druckerei. Da wärst du natürlich fein raus, da dir die Farbe auch nicht gefällt...


Zuletzt bearbeitet von Astro am Sa 30.08.2008 14:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
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Verfasst Sa 30.08.2008 15:04
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wenn du von der papierfärbung wusstest unterstelle ich dir sogar ein vorsätzliches in kauf nehmen einer farbabweichung durch die papierfarbe. das nicht buchen des proofs unterstreicht dann as ganze.

hast du von der papierfarbe nicht gewusst, frage ich mich, wie wenig du dich selbst mit dem bedruckstoff beschäftigt hast.
dann darfst du jetzt auch keine welle machen. selbst wenn das papier blau gewesen wäre, solltest du das wissen. du druckst doch nicht, ohne zu fragen, worauf gedruckt wird???

aber bei den durch den druck entstandene fehlern gebe ich dir, wie alle adneren recht. hier sollte ein neudruck erfolgen. ein guter dienstleister macht das auch.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Sa 30.08.2008 15:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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crasser_checker
Threadersteller

Dabei seit: 25.07.2008
Ort: -
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Geschlecht: -
Verfasst Sa 30.08.2008 15:54
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Ich hab von dem Farbunterschied natürlich nicht gewusst!

Es war so: ich habe im Verlauf des Beratungsgesprächs nach Veredlungsmöglichkeiten gefragt, den Druck matter zu machen. Die Kundenbetreuung hat mir dann das Inside-Out-Verfahren empfohlen, bei dem das Papier einfach rumgedreht wird.
Ich bin (ohne darüber zu sprechen) davon ausgegangen, dass das Papier von innen genau so ausieht wie von außen: nämlich hochweiß. Wenn es davon abweicht, hätte man mich davon informieren müssen, oder?!

Naja. Zumindest hab ich ja auch nur den anderen Fehler reklamiert.

Die Druckerei hat sich aber partou nicht auf einen Neudruck eingelassen. Sie meinen, das Ausmaß rechtfertige keinen Neudruck.
Gibt es denn ein einfaches, schnelles und günstiges Verfahren, einen Richter o.ä. entscheiden zu lassen, ob der Fehler "unwesentlich" ist oder nicht?
Hat jmd. Erfahrung mit sowas?

P.S.: Ich hätte es lieber, das auf persönlichem Weg zu regeln, aber die Druckerei stellt sich komplett stur...
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crasser_checker
Threadersteller

Dabei seit: 25.07.2008
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Geschlecht: -
Verfasst Sa 30.08.2008 15:57
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Außerdem: Ich bin bei Digitalproof eh immer skeptisch: Schließlich kann der ja nicht offset gedruckt sein. Also sieht das Endergebnis doch eh anders aus, oder?!
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 30.08.2008 16:10
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ein digitalproof ist im bereich offset heute mittlerweile sehr gut umsetzbar.
zumindest was das papierweiß angeht hättest du das mit zu 100%iger wahrscheinlickeit sicher erkannt.

zum andern: ich halte generell nichts davon, ohne ein papiermuster einen auftrag zu geben. das geht nicht. das ist ganz klar ein fehler von dir. selbst wenn man gesagt hätte "das papier ist etwas dunkler, rauher etcpp" ist das keine aussage, auf grundlage derer man einen auftrag erteilt. warum? weil dunkler, heller, glatter, rauiher alles im sinne des betrachters liegt, so eine aussage also objektiv ist. was für den einen ein helles blau ist, ist bei dem anderen schon ein dunkles. je nachdem womit man es in relation setzt oder der betrachter es empfindet.

zu deinem zweiten problem bei der reklamation: es gibt einen bestimmten schadnescode, wonach ermessen wird, ob ein produkt gänzlich nicht zu gebrauchen ist, oder nicht. aber dein schaden wird da nicht reinfallen. die cd kann ja gehört werden. die optik ist halt leicht beschädigt. genaueres wissen aber andere zu dieser klassifizierung besser. ich glaube der nimroy hatte mal details dazu gepostet.
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