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Autor |
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Sa 30.08.2008 16:10
Titel
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Den Proof bekommt aber der Drucker in die Hand gedruckt, und dann soll das Endergebnis auch so aussehen.
EDIT:::: Gedrückt!!!
Zuletzt bearbeitet von Astro am Sa 30.08.2008 16:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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EHST
Gesperrt
Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Sa 30.08.2008 16:40
Titel
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crasser_checker hat geschrieben: |
Es war so: ich habe im Verlauf des Beratungsgesprächs nach Veredlungsmöglichkeiten gefragt, den Druck matter zu machen. Die Kundenbetreuung hat mir dann das Inside-Out-Verfahren empfohlen, bei dem das Papier einfach rumgedreht wird.
Ich bin (ohne darüber zu sprechen) davon ausgegangen, dass das Papier von innen genau so ausieht wie von außen: nämlich hochweiß. Wenn es davon abweicht, hätte man mich davon informieren müssen, oder?!
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Nein. Es dürfte doch wohl klar sein, dass das Papier innen anders aussieht, oder etwa nicht. Wenn Du dich auf das "Inside-Out-Verfahren" einlässt, dann hättest Du doch selbst fragen können,wie das dann aussieht. Natürlich hätte Dir die Druckerei ein Muster in die Hand drücken können, zur Veranschaulichung. Du hättest aber auch danach bitten können. Haste nicht, also Pech.
Bei solch hohen Ausgaben kann man sich ja mal etwas hinterklemmen, oder?
Wieviele Digipaks hast Du denn schon in der Hand gehabt? Ist Dir da nie aufgefallen, wie die Innenseite aussieht?
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crasser_checker
Threadersteller
Dabei seit: 25.07.2008
Ort: -
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Verfasst So 31.08.2008 02:44
Titel
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OK. Das mit der Helligkeit ist dann wohl mein Fehler. (Nebenbei: Für ein Paperproof war leider einfach keine Zeit...)
Was meint ihr, was man bei den Druckspuren machen kann?
Im den entsprechenden Paragraphen im BGB hab ich nix gefunden über Staffelungen - sowie ist schlimm, dann komplette Reklamation, is nich schlimm, dann nur Preisnachlass.
Es ist wohl so, dass wenn ein Fehler auftritt, dann kann der Hersteller
a) nachbessern
b) eine Minderung anbieten (Preisnachlass)
c) wenn ich die Minderung nicht annehme, neu herstellen oder vom Vertrag zurücktreten.
Es gibt nur eine Klausel, die besagt, dass wenn der Schaden "unwesentlich" ist und seine Beseitigung "unverhältnissmäßig" hohe Kosten verursacht, dann hat man gar keinen Anspruch auf Reklamation.
Nun ist die Frage, ob ein Abdruck der Maschinen unwesentlich ist, oder nicht...
Hab übrigens von NIMROY nix gefunden?!
Ach - und Danke, ne!
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EHST
Gesperrt
Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 31.08.2008 04:00
Titel
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Unwesentlich. Das Digipak ist benutzbar. Würde ich jetzt mal sagen. Was sind denn das für Spuren?
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst So 31.08.2008 08:59
Titel
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Genau, mach mal ein Foto.
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