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Thema: Reklamation einer Drucksache vom 17.04.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Reklamation einer Drucksache
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stobe
Threadersteller

Dabei seit: 13.08.2004
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Verfasst So 17.04.2005 16:04
Titel

Reklamation einer Drucksache

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bitte lest euch den Letter durch. Danke.

Letter hat geschrieben:

REKLAMATION DRUCKSACHE

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Lieferung vom 11.04.2005 der Broschüre „XY“ entspricht leider nicht unseren Erwartungen
bzw. der Angaben im Druckauftrag, welcher persönlich an Herrn XY ausgehändigt wurde.

Für den Umschlag wurde das falsche Papier ausgewählt. Anstatt glänzendem KD-Papier wurde
für den 4-färbigen Druck mattes KD-Papier verwendet, was nun auf den angrenzenden Seiten
einen starken Abrieb durch den weiteren Versand hervorruft. Weiters sei erwähnt, dass dieser
Fehler seitens XY Druck nun bereits zum zweiten Male in Serie auftritt, und wir nun gezwungen
sind, eine Reklamation zu beanstanden. Daher erlauben wir uns einen Preisabschlag in Höhe
von 7 % des Gesamtpreises in Abzug zu bringen.


Tja, der Abrieb ist wirklich stark vorhanden.
Klaro, ist nicht die Welt, aber so etwas ist einfach nur ärgerlich.

Ich bräuchte bitte eure ehrliche Meinung dazu.
Ist ein solches Vorgehen möglich? Ist der Preisabschlag gerechtfertigt?
Erkläre ich der Druckerei hiermit den Krieg?

Hach, ich weiß auch nicht was ich machen soll. Menno!


Zuletzt bearbeitet von stobe am So 17.04.2005 16:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ballroom Schmitz

Dabei seit: 18.03.2004
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Verfasst So 17.04.2005 16:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ist doch praktisch, wenn die selber die Reklamation beanstanden ... *ha ha*

Ernsthaft ... wenn wirklich glänzendes Papier vereinbart, jedoch mattes
geliefert wurde, dann kann das am Sinne des Erfinders durchaus vorbeigehen,
zumal sich ja auch die Optik ändert/ändern kann.

7% Abzug finde ich da, rein gefühlsmässig, eher noch human, zumal in dem
Falle ja auch irgendwer gepennt haben muss, vorausgesetzt glänzendes Papier
war nachvollziehbar vereinbart.


Zuletzt bearbeitet von Ballroom Schmitz am So 17.04.2005 16:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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stobe
Threadersteller

Dabei seit: 13.08.2004
Ort: -
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Verfasst So 17.04.2005 16:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ballroom Schmitz hat geschrieben:
Ist doch praktisch, wenn die selber die Reklamation beanstanden ... *ha ha*

hehe, schön wärs

Ballroom Schmitz hat geschrieben:
7% Abzug finde ich da, rein gefühlsmässig, eher noch human

Ja, wir wollen natürlich nicht abheben, aber 7 % halte ich für durchaus angemessen.

Danke fürs Erste!
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Medienverunstalter

Dabei seit: 03.02.2003
Ort: Neutraubling
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.04.2005 16:38
Titel

Wie wurde die Vereinbarung erstellt?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hey stobe,

an sich geb' ich dir Recht, wenn mattes anstatt gestrichenes Papier für einen Umschlag verwendet wird ist das ein Grund zur Beanstandung. Auch die 7 % finde ich human, andere Kunden wollen teilweise die gesamte Auflage nicht mehr abnehmen, da ja der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Jetzt eben zum wichtigen Punkt: Hast du eine schriftliche Auftragsbestätigung, in der von einem gestrichenen KD-Papier gesprochen wird? (Wobei auch die Beschreibung glänzendes Kunstdruckpapier recht "mau" ist, eine genaue Angabe der Papierart mit Grammatur und Oberflächenbeschaffenheit ist immernoch am besten.)

Wenn du in der Auftragsbestätigung glänzend stehen hast und du bekommst matt, ist der Auftrag nicht richtig ausgeführt worden und du musst (je nach Vertrag) nichtmal die Broschüren abnehmen. Kommt eben auf die AGBs und die abgeschlossenen Verträge drauf an...


MfG
Florian

PS: Ich würd aber noch ein paar Formulierungen in deinem Anschreiben ändern, z. B. in Abzug zu bringen etc.
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Ballroom Schmitz

Dabei seit: 18.03.2004
Ort: -
Alter: 50
Geschlecht: -
Verfasst So 17.04.2005 16:40
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Achso, jetzt raff ich das. Du/Ihr reklamiert bei der Druckerei ...

Naja, ich weiss ja nicht, in welcher Form Ihr den Auftrag erteilt habt,
aber die Papierart und -sorte ist ja doch ein nicht zu unterschätzender
Anteil am Druckauftrag.

Wenn das wirklich so ist, dass, trotz entsprechender Vereinbarung,
schon zum zweiten Mal ein falsches Papier verwendet wurde, dann
würd ich mir mal den Chef von dem Laden krallen oder eine andere
Druckerei suchen.
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stobe
Threadersteller

Dabei seit: 13.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.04.2005 16:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also, der Druck-/Belichtungsauftrag wurde dem Geschäftsführer höchst persönlich
in die Hand gedrückt. Schwarz auf Weiß. Der wurde zwar nicht signiert, aber soweit
ich informiert bin dürfte auch ein mündlicher Vertrag bzw. eine mündliche Bestätigung
des Vertrages eine rechtlich eindeutige Gültigkeit aufweisen.

Was die Schreibweise bzw. genaue Beschaffenheit der Papierart betrifft: so stehts im Vertrag

Papier hat geschrieben:
Umschlag: Kunstdruck glänzend, 200 g/m²
Kern: Kunstdruck matt, 135 g/m²

Ich denke das dürfte eindeutig sein.
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Medienverunstalter

Dabei seit: 03.02.2003
Ort: Neutraubling
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.04.2005 17:08
Titel

Na dann...

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn dieser Auftrag von euch rausgegangen ist, und der GF hat ihn in die Hand bekommen wird er sich recht schwer rauswinden können. Interessant wäre die Auftragsbestätigung im Zuge der Imprimatur. Habt ihr irgendwelche Proofs/Plotts bekommen, auf denen ihr unterschrieben habt?

Ich würd' auf jeden Fall eine Preisminderung durchziehen, dein Produkt entspricht einfach nicht den gewünschten Rahmenbedingungen. Hat er eigentlich schon alles geliefert oder sind teile noch in der Endverarbeitung? Da könnte man ja dann den Umschlag nachdrucken lassen und dann erst binden...


MfG
Florian
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stobe
Threadersteller

Dabei seit: 13.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.04.2005 17:28
Titel

Re: Na dann...

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Medienverunstalter hat geschrieben:
Wenn dieser Auftrag von euch rausgegangen ist, und der GF hat ihn in die Hand bekommen wird er sich recht schwer rauswinden können. Interessant wäre die Auftragsbestätigung im Zuge der Imprimatur. Habt ihr irgendwelche Proofs/Plotts bekommen, auf denen ihr unterschrieben habt?

Ich würd' auf jeden Fall eine Preisminderung durchziehen, dein Produkt entspricht einfach nicht den gewünschten Rahmenbedingungen. Hat er eigentlich schon alles geliefert oder sind teile noch in der Endverarbeitung? Da könnte man ja dann den Umschlag nachdrucken lassen und dann erst binden...


MfG
Florian


Nein, Proofs wurden nicht angefordert und auf den Plott wurde aus Zeitgründen verzichtet.
(der Plott wäre ohnedies auf einem Standard-Office-Papier)

Die komplette Auflage wurde bereits geliefert - war nicht überaus groß (1000 Exemplare).

Was mir da soeben noch einfällt: Der Umschlag wurde außen matt cellophaniert.
Kann es sein, dass Cellophan nur auf mattem Papier haftend ist!?
Letzteres kann ich mir jedoch kaum vorstellen...

* Keine Ahnung... *
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