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Thema: Reklamation einer Drucksache vom 17.04.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Reklamation einer Drucksache
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Autor Nachricht
Raumwurm

Dabei seit: 21.12.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.04.2005 20:17
Titel

Re: Reklamation einer Drucksache

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

stobe hat geschrieben:
Bitte lest euch den Letter durch. Danke.

Letter hat geschrieben:

REKLAMATION DRUCKSACHE

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Lieferung vom 11.04.2005 der Broschüre „XY“ entspricht leider nicht unseren Erwartungen
bzw. der Angaben im Druckauftrag, welcher persönlich an Herrn XY ausgehändigt wurde.

Für den Umschlag wurde das falsche Papier ausgewählt. Anstatt glänzendem KD-Papier wurde
für den 4-färbigen Druck mattes KD-Papier verwendet, was nun auf den angrenzenden Seiten
einen starken Abrieb durch den weiteren Versand hervorruft. Weiters sei erwähnt, dass dieser
Fehler seitens XY Druck nun bereits zum zweiten Male in Serie auftritt, und wir nun gezwungen
sind, eine Reklamation zu beanstanden. Daher erlauben wir uns einen Preisabschlag in Höhe
von 7 % des Gesamtpreises in Abzug zu bringen.


Tja, der Abrieb ist wirklich stark vorhanden.
Klaro, ist nicht die Welt, aber so etwas ist einfach nur ärgerlich.

Ich bräuchte bitte eure ehrliche Meinung dazu.
Ist ein solches Vorgehen möglich? Ist der Preisabschlag gerechtfertigt?
Erkläre ich der Druckerei hiermit den Krieg?

Hach, ich weiß auch nicht was ich machen soll. Menno!


Mit 7% haste nochmal Glück gehabt. Vielleicht kannst Du die
gleich Deiner Druckerei weitergeben, falls die den Bockmist
gebaut haben.
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stobe
Threadersteller

Dabei seit: 13.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.04.2005 21:01
Titel

Re: Reklamation einer Drucksache

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Raumwurm hat geschrieben:
stobe hat geschrieben:
Bitte lest euch den Letter durch. Danke.

Letter hat geschrieben:

REKLAMATION DRUCKSACHE

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Lieferung vom 11.04.2005 der Broschüre „XY“ entspricht leider nicht unseren Erwartungen
bzw. der Angaben im Druckauftrag, welcher persönlich an Herrn XY ausgehändigt wurde.

Für den Umschlag wurde das falsche Papier ausgewählt. Anstatt glänzendem KD-Papier wurde
für den 4-färbigen Druck mattes KD-Papier verwendet, was nun auf den angrenzenden Seiten
einen starken Abrieb durch den weiteren Versand hervorruft. Weiters sei erwähnt, dass dieser
Fehler seitens XY Druck nun bereits zum zweiten Male in Serie auftritt, und wir nun gezwungen
sind, eine Reklamation zu beanstanden. Daher erlauben wir uns einen Preisabschlag in Höhe
von 7 % des Gesamtpreises in Abzug zu bringen.


Tja, der Abrieb ist wirklich stark vorhanden.
Klaro, ist nicht die Welt, aber so etwas ist einfach nur ärgerlich.

Ich bräuchte bitte eure ehrliche Meinung dazu.
Ist ein solches Vorgehen möglich? Ist der Preisabschlag gerechtfertigt?
Erkläre ich der Druckerei hiermit den Krieg?

Hach, ich weiß auch nicht was ich machen soll. Menno!


Mit 7% haste nochmal Glück gehabt. Vielleicht kannst Du die
gleich Deiner Druckerei weitergeben, falls die den Bockmist
gebaut haben.


Bitte? Versteh ich nicht.

* Keine Ahnung... *
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 17.04.2005 21:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nee, er hat's nicht verstanden
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stobe
Threadersteller

Dabei seit: 13.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.04.2005 22:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

cyanamide hat geschrieben:
Nee, er hat's nicht verstanden

Herr Besserwisser, klär mich auf. *zwinker*
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Mike A.

Dabei seit: 06.03.2004
Ort: Bayern
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.04.2005 22:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Er dachte die Reklamation gilt DIR nicht der Druckerei.

Er meint dein Kunde möchte DIR 7% abziehen


Mike
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stobe
Threadersteller

Dabei seit: 13.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.04.2005 22:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Achso, nun ja, als richtigen Kunden kann man den Auftraggeber nicht bezeichnen.
Da schaut nicht wirklich was raus für mich. Ist ein gemeinnütziger Verein.
Desshalb dachte ich jetzt auch gar nicht daran...


Zuletzt bearbeitet von stobe am So 17.04.2005 22:22, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.04.2005 23:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also eine Cellophanierung haftet auch auf glänzendem Papier. Sollte sie zumindest. Soviel vorweg.

Die Reklamation erscheint mir durchaus begründet und die sieben Prozent sind ebenfalls vertretbar. Das wird auch die Druckerei wissen und auch wenn sie erst mal auf stur schalten, werden sie es ganz bestimmt nicht auf einen Gutachter ankommen lassen.

Also, Reklamation abschicken und warten was passiert. Bei der Reklamation auch gleich um schriftliche (!) Stellungnahme bitten. Höflich, aber bestimmt.
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stobe
Threadersteller

Dabei seit: 13.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.04.2005 23:15
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
Also, Reklamation abschicken und warten was passiert. Bei der Reklamation auch gleich um schriftliche (!) Stellungnahme bitten. Höflich, aber bestimmt.


Geht klar, danke Nim.
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